Aus dem BDI
Der BDI zum Beschluss des Bundeskabinetts über ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz

Zum Beschluss des Bundeskabinetts über ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz (elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) sagt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Bundesregierung schwächt Standort weiter.“

  • „Deutschland ringt derzeit an vielen Stellen um seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit diesem nationalen gesetzgeberischen Alleingang schwächt die Bundesregierung den Standort weiter. Wichtige Investitionen in Innovationen und Marktwachstum werden am Standort unterbleiben, wenn Unternehmen trotz Befolgung aller Wettbewerbsregeln Sanktionen befürchten müssen.
      
  • Im Vergleich zum Ursprungsentwurf sind die zunächst grenzenlosen behördlichen Eingriffsinstrumente deutlich reduziert und der Rechtsschutz der Unternehmen verbessert worden. Die Nachbesserungen des Entwurfs können die Grundentscheidung nicht heilen, dass künftig das Bundeskartellamt auch ohne einen Regelverstoß mit Sanktionen bis zur Entflechtung in unternehmerische Rechtspositionen eingreifen kann. Die Möglichkeit der Neustrukturierung von Märkten darf nicht in die Hände einer Aufsichtsbehörde gelegt werden.
      
  • Der Staat sollte rechtmäßiges Wachstum gerade fördern, nicht durch eine Verschärfung von Eingriffsinstrumenten und härteren Sanktionen im Wettbewerbsrecht bestrafen. Dafür wird sich die Wirtschaft im parlamentarischen Verfahren intensiv einsetzen.“

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