Aus dem BDI
Der BDI zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
BDI-Präsident Siegfried Russwurm kommentiert die Ergebnisse einer BDI-Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: „Die Ein-Jahres-Bilanz ist ernüchternd. Der enorme bürokratische Aufwand, den das Gesetz erzeugt, bringt viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, an den Rand der Verzweiflung.“
- „Die Ein-Jahres-Bilanz des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist ernüchternd. Der enorme bürokratische Aufwand, den das Gesetz erzeugt, bringt viele Betriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, an den Rand der Verzweiflung. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs seit Januar 2024 auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitende erhöht das Konfliktpotential in den Lieferketten und die unverhältnismäßige bürokratische Belastung noch weiter.
- Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung die Lieferkettenregulierung im Rahmen ihrer Bürokratieabbau-Maßnahmen bislang nicht berücksichtigt. Der BDI erwartet von der Bundesregierung eine zügige Entscheidung in der Diskussion um die Berichtspflicht. Dabei dürfen die Anforderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Umsetzung nicht über das Gesetz hinausgehen. Doppelte Berichtspflichten sind auszuschließen. Entlasten würde vor allem eine Positivliste von Ländern, in denen die Erfüllung der Anforderungen staatlicherseits sichergestellt ist, sowie die Anerkennung von Brancheninitiativen.
- Das Gesetz erschwert die Diversifizierungsbemühungen der deutschen Industrie. Ein Mehr an Resilienz wird so nicht erreicht. Die Politik sollte akzeptieren, dass die Einflussmöglichkeiten deutscher Unternehmen jenseits ihrer direkten Vertragspartner begrenzt sind. Wirksamer wäre ein strategischerer Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit, um Standards in der Lieferkette deutscher Unternehmen zu erhöhen.
- Aus Unternehmenssicht ist das LkSG kein Gütesiegel, das Gesetz vielmehr ein geopolitisches Eigentor. Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Das deutsche LkSG und sein geplantes europäisches Pendant sollten deshalb nochmals grundsätzlich in Frage gestellt werden.“