Aus dem BDI
Der BDI zur Reform des Lobbyregistergesetztes
Anlässlich der Reform des Lobbyregistergesetzes äußert sich Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI: „Der BDI unterstützt seit Beginn das grundsätzliche Bestreben, durch die Reform, Nachvollziehbarkeit im Gesetzgebungsprozess zu stärken. Allerdings hat sich die Ampel hierbei für den falschen Ansatz entschieden.“
Während Interessensgruppen wie Gewerkschaften, Kirchen oder kommunale Spitzen- und Arbeitgeberverbände vom Gesetz weiterhin nicht umfasst sind, werden die Dokumentationspflichten für die registrierungspflichtigen Interessenvertreter erheblich ausgeweitet. Statt mehr Transparenz, schafft der Gesetzgeber ein weiteres Bürokratiemonster, das nicht in Einklang mit den gleichzeitigen Bemühungen zur Bürokratieentlastung zu bringen ist. Das im Koalitionsvertrag angekündigte Online-Konsultationsverfahren muss dringend über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister verzahnt werden. Dies würde bei gleichem Inhalt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten.
Mit der Reform des Lobbyregistergesetzes verpasst der Gesetzgeber erneut die Chance auf mehr Transparenz, da wichtige Interessengruppen weiter von der Registrierungspflicht ausgenommen bleiben.“