Digitales Treffen der AG Schutzrechte und technische Verträge
In einer digitalen Arbeitsgruppensitzung am 26. Juni tauschten sich die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe Schutzrechte und technische Verträge mit dem Vorsitzenden der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt aus. Gegenstand des Austauschs war die Anwendung der Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen. Im Anschluss stellten Stephanie Nottrott und Stefan Pirson (Simmons & Simmons) die im März veröffentlichte Entscheidung G 2/21 der Großen Beschwerdekammer des EPA vor, die sich mit Fragen zum Grundsatz der freien Beweiswürdigung und dem Begriff der „Plausibilität“ im Zusammenhang mit der erfinderischen Tätigkeit befasst. Außerdem gaben die beiden AG-Leiter Thomas Hirse und Jürgen Schneider einen Überblick zu den Vorschlägen der EU-Kommission für ein EU-Patentpaket. Sie berichteten zudem von einem digitalen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der United States International Trade Commission (USITC), welche derzeit auf internationaler Ebene Daten und Fakten zum Thema TRIPS und COVID-19-Diagnostika und -Therapeutika sammeln.