Digitales Treffen der AG Schutzrechte und technische Verträge
In einer digitalen Sitzung setzte die AG Schutzrechte und technische Verträge den Austausch mit dem Patentreferat des Bundesjustizministeriums fort. In dem Referat hatte vor Kurzem Katja Behr die Leitung von Irene Pakuscher übernommen. Behr nahm gemeinsam mit ihren Referatskollegen Laura Frank und Hans-Joachim Weitz an der Sitzung teil. In der Sitzung berichteten sie über die laufenden Vorbereitungen zum Start des einheitlichen Patentgerichts am 1. Juni 2023 und die Bemühungen auf EU-Ebene ein transparentes, berechenbares und effizientes System für standardessentielle Patente zu schaffen. Die Überlegungen innerhalb der WHO, in einem internationalen Pandemievertrag einen zeitlich begrenzten IP-Waiver zu unterstützen, betrachtet das BMJ mit Sorge und lehnt dies ab. Wie Behr außerdem berichtete, werde es einen Entwurf zum 3. Patentrechtsmodernisierungsgesetz in diesem Jahr nicht mehr geben.
In einem anschließenden Impuls zum Patentrecht von Marc L. Holtorf wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im patentrechtlichen Unterlassungsanspruch sowie einige Gerichtsentscheidungen diskutiert.
Zudem wurde über den Stand der Planung einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zum Thema IP und Innovationen in der Biotechbranche berichtet. Diese wird am 26. April 2023 – dem World IP Day – in Berlin stattfinden (s. Meldung). Neben BIO Deutschland und dem DPMA konnte das Zentrum für geistiges Eigentum der TU Berlin als Kooperationspartner gewonnen werden. Bei der IP-Konferenz soll Gründerinnen und Gründern, Start-ups, KMU und Interessierten aus dem Wissenschafts- und Life Science-Bereich ein Einblick geben werden, welche Rolle der Schutz geistigen Eigentums bei der Erforschung und Kommerzialisierung biotechnologischer Produkte einnimmt.