Juni 2009

Entlastungsgesetz erhält Verlustvorträge für Not leidende Unternehmen

Kurz vor der Sommerpause und zu Beginn des Wahlkampfes ist die Große Koalition einer Forderung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen entgegengekommen. BIO Deutschland hatte bereits mehrfach Bundesfinanzminister Peer Steinbrück aufgefordert, zumindest Teile der Unternehmensteuerreform zurückzunehmen und Klarheit bezüglich einer Änderung des Körperschaftssteuergesetzes (§8c KStG) zu schaffen. Unternehmen sollen nun für zwei Jahre befristet Verlustvorträge steuerlich nutzen können. Damit soll den Not leidenden Biotech-Unternehmen die Durchführung von Kapitalmaßnahmen erleichtert werden.

Der geänderte Gesetzesentwurf (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung - sogenannte "Sanierungsklausel" für Unternehmen) sieht vor, dass der Unternehmenserwerb zum Zwecke der Sanierung erfolgt sein muss, wenn dessen Verlustvorträge steuerlich genutzt werden sollen. Voraussetzung ist, dass auch fünf Jahre nach dem Erwerb die Lohnsumme einen Wert von 80 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme nicht unterschreitet. Wenn die Arbeitnehmervertreter per Betriebsvereinbarung einem Arbeitsplatzabbau zustimmen, kann dieser Wert aber auch unterschritten werden. Ein weiteres Kriterium ist die Zuführung von neuem Betriebsvermögen (mindestens 25 Prozent im Vergleich zur Vorperiode) in die zu übernehmende Firma. Das Gesetz sieht nun vor, dass für die Nutzung des Verlustvortrages nur eines der beiden Kriterien (Arbeitsplätze oder Betriebsvermögen) erfüllt sein muss. In der ursprünglichen Version des Entwurfs hätten beide Kriterien zusammen erfüllt sein müssen, was BIO Deutschland jedoch kritisiert hatte. Der Verband hatte dabei darauf hingewiesen, dass innovative junge Unternehmen häufig weder einen Betriebsrat hätten noch würden sie ihren Anteilseignern die vorgesehene Lohnsummenregelung als verlässliche Alternative anbieten können. Nun gilt es, diesem Ansatz für innovative Unternehmen, die auf Eigenkapital angewiesen sind, in der neuen Legislaturperiode zu verstetigen.

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