Experten der AG „Schutzrechte und technische Verträge“ tauschen sich zum Biopatentrecht aus

In einer Telefonkonferenz der Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) tauschten sich im Februar die AG-Mitglieder über den interfraktionellen Antrag des Bundestages zum Biopatentrecht aus. Der gemeinsame Antrag aller Bundestagsparteien - mit Ausnahme der Linken - ist auf die Änderung der Biopatentrichtlinie und des deutschen Patentrechts gerichtet, mit dem Ziel, die Patentierung von konventionell gezüchteten Nutztieren und Pflanzen zu verhindern. Bei den sogenannten Product-by-Process-Ansprüchen führt der Antrag jedoch dazu, dass solche Ansprüche im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutztieren und Pflanzen faktisch unmöglich würden. Hierzu waren sich die Experten einig. Dies könnte sogar soweit führen, dass mit Hilfe von Nutztieren und/oder Pflanzen hergestellte Substanzen nicht mehr geschützt werden könnten. Die AG-Mitglieder wollen diesen Aspekt nunmehr in die weitere politische Diskussion einbringen.

Außerdem diskutierten die Experten einen Vorschlag des Justizministeriums (BMJ) zu § 108a der Insolvenzordnung. Der Vorschlag für diese Vorschrift soll eine Regelung zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen bringen. Die AG-Mitglieder sehen den derzeitigen Regelungsvorschlag allerdings kritisch. Insbesondere für den Bereich der Kreuzlizenzen besteht noch Verbesserungsbedarf. Der weitere Fortgang des Verfahrens soll aktiv begleitet werden.

Zudem berichteten die AG-Leiter Martin Pöhlchen und Rainer Wessel über ihr Treffen im Januar mit Vertretern des BMJ (siehe dazu den Bericht im Januar-Newsletter der BIO Deutschland).

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