Expertenkommission Forschung und Innovation: Biotechnologie besonders hart betroffen

Der Ende Februar in Berlin vorgestellte Bericht der Expertenkommission Forschung und Innovation erinnert die Bundesregierung in aller Deutlichkeit daran: „dass die Einführung einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungs(FuE)förderung dringend auf die Agenda der Politik zurückkehren muss. Dasselbe trifft für die immer noch ausstehende gesetzliche Regelung der Rahmenbedingungen für Business Angels und Wagniskapitalgeber (Venture Capital, VC) zu.“

„Diese klaren Forderungen betreffen vor allem die innovativ arbeitenden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und somit auch die Mehrheit der deutschen Biotechnologiefirmen“, betonte Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland. Biotech-Unternehmen seien im besonderen Maße auf VC-Investitionen zur Finanzierung ihrer langfristig angelegten sowie kapitalintensiven FuE-Tätigkeit angewiesen.

„Wir unterstützen die Expertenkommission in ihrer Forderung an die Bundesregierung, ’endlich ein Gesetz für eine international wettbewerbsfähige und wachstumsfördernde Gestaltung der Rahmenbedingungen’ für VC-Investoren vorzulegen“, fügte Dirk Honold, Leiter der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Finanzen & Steuern“, hinzu. Dies sei notwendig, damit Business Angels und Wagniskapitalgeber aufgrund der bestehenden Regelungen nicht gezwungen werden, vermehrt in größere Unternehmen zu investieren. Die Expertenkommission befürchtet zudem, dass die Bereitschaft von VC-Investoren mit Sitz außerhalb der EU abnehmen könnte, europäische Unternehmen zu finanzieren.

Der Bericht weise darüber hinaus auf einen weiteren innovationsfeindlichen Aspekt der deutschen Steuerpolitik hin, der die Biotechnologiebranche besonders hart treffe, sagte Jan Schmidt-Brand, Steuerexperte im BIO Deutschland-Vorstand. Daher forderte er „eine Neuregelung der steuerlichen Verlustverrechnung – wie es die Expertenkommission verlangt –, um die systematische Benachteiligung der VC-Finanzierung zu beseitigen“. Die derzeitige Gesetzgebung behindere insbesondere Investitionen von Wagniskapitalgebern in junge, innovative Unternehmen. Aufgrund der derzeitigen Steuerpolitik können die in solchen Firmen auftretenden Verluste nicht mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Der Großteil anderer europäischer Staaten habe keine derartigen Einschränkungen.

Die Expertenkommission stellt hierzu fest, dass während die Forschungspolitik Innovationen zu fördern versuche, das geltende Steuersystem die Gründung und das Wachstum innovativ arbeitender Biotech-Firmen systematisch behindere. „Hier wird überaus deutlich, dass Steuerpolitik immer auch Innovationspolitik ist“, so der Bericht abschließend.

Der Text des Gutachtens der Expertenkommission für Forschung und Innovation finden Sie unter http://www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten/2011_deu.pdf

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