Februar 2011

Förderprogramme, Wettbewerbe, Preise: Bekanntgaben, Aufrufe und Termine

In dieser Rubrik veröffentlicht BIO Deutschland Informationen zu den derzeit laufenden Förderprogrammen und Businessplan-Wettbewerben für die Biotechnologie und daran angrenzende Gebiete:

Innovationspreis der Bioregionen

Der Arbeitskreis der Bioregionen in Deutschland möchte zum vierten Mal Inhaber oder Anwärter von Patenten aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Life Sciences fördern.

Mit dem Innovationspreis zeichnet die Jury anwendungsorientierte Ideen aus dem Bereich der modernen Biotechnologie oder der Medizintechnik mit Bezug zur Biotechnologie aus.

Die drei Sieger werden im Rahmen der Biotechnologietage vom 25. - 26. Mai 2011 in München ausgezeichnet und erhalten jeweils eine Siegerprämie von 2.000,- €.

Interessierte haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Bewerbung einzusenden. Die Wettbewerbsunterlagen und die genauen Teilnahmebedingungen können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://www.bio.nrw.de/innovationspreis_2011

Der Einsendeschluss ist der 19. März 2011.

Der Innovationspreis 2011 der BioRegionen in Deutschland ist eine Initiative des Arbeitskreises der BioRegionen in Deutschland in Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG und mit besonderem Sponsoring durch die High-Tech Gründerfonds Management GmbH.


 Richtlinien zur Förderung für den "Spitzencluster-Wettbewerb" des BMBF veröffentlicht

Nach dem Motto "Stärken stärken!" soll der themenoffen angelegte BMBF-Wettbewerb die leistungsfähigsten Cluster aus Wissenschaft und Wirtschaft dabei unterstützen, ihre internationale Anziehungskraft zu vergrößern und sich im internationalen Wettbewerb in der Spitzengruppe zu etablieren. Durch die Unterstützung der strategischen Weiterentwicklung exzellenter Cluster soll die Umsetzung regionaler Innovationspotenziale in dauerhafte Wertschöpfung befördert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften mit Sitz in der Clusterregion, die beabsichtigen; Vorhaben zur Umsetzung der Clusterstrategie durchzuführen.

Die Skizzen sind dem Projektträger Jülich bis spätestens Donnerstag, den 31.03.2011, 12:00 Uhr in 30-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger vorzulegen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die auf der Grundlage der Skizzen durch die Jury ausgewählten Cluster aufgefordert, dem Projektträger Jülich bis spätestens Freitag, den 30.09.2011, 12:00 Uhr eine Strategie in 30-facher Ausfertigung sowie in elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Informationen unter: http://www.spitzencluster.de


 Mittelstandsmonitor des BMWi für EU-Vorhaben

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Rainer Brüderle, hat sich vorgenommen, die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben zu stärken. Gemeinsam mit der Wirtschaft wird künftig vom BMWi in regelmäßigen Abständen ein neuer Mittelstandsmonitor erarbeitet. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich so frühzeitig über relevante Vorhaben der Europäischen Union (EU) informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen.

Weitere Informationen: www.bmwi.de


13. Science4Life Venture Cup

Bereits zum 13. Mal findet der Science4Life Venture Cup statt, der bedeutendste Businessplan-Wettbewerb in den Life Sciences und Chemie im deutschsprachigen Raum. Einsendeschluss Businessplanphase: 29. April.

Kostenloses Handbuch zum Schreiben eines Businessplans unter www.science4life.de/Downloads.aspx

Anmeldung unter www.science4life.de/VentureCup/Anmeldung.aspx

Kontakt: Christiane Wohlers, Dr. Gerhard Hahner

Telefon: 0700 / 00 77 44 77, Fax: 0700 / 00 77 44 66, E-Mail: info@science4life.de


Regelvereinfachungen

Die EU-Kommision hat in einem Schreiben (Drucksache 265/10) ein Dokument herausgegeben, in dem sie die Vereinfachungsmaßnahmen bei der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen veröffentlicht. Zu finden unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0187:FIN:EN:PDF


EXIST-Forschungstransfer

Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft (BMWi) erweiterte im August 2010 die Förderung für Gründerteams aus Forschungseinrichtungen.

Um exzellente Forscher noch besser beim Schritt in den Markt unterstützen zu können, hat das BMWi die Förderrichtlinien von EXIST-Forschungstransfer modifiziert: Die Förderbedingungen für Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden denen für Vorhaben von Hochschulen angeglichen und künftig zu 90 Prozent (bisher: 50 Prozent) vom BMWi finanziert. Zudem wird die betriebswirtschaftliche Kompetenz aller Gründungsteams gestärkt, denn künftig kann bereits sechs Monate nach Projektstart eine Person mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung hinzugenommen werden (bisher: 12 Monate). Weitere Informationen unter http://www.exist.de


Das ZIM-Programm (www.zim-bmwi.de)

Für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wurden im Konjunkturpaket II der Bundesregierung weitere 900 Mio Euro aufgestockt. Das ZIM startete am 1. Juli 2008 und bietet kleinen und mittleren Unternehmen bis Ende 2013 eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen. Dies erfolgt durch Förderung von Kooperations- und Netzwerkprojekten und seit 2009 zusätzlich durch die Förderung von Einzelprojekten.

Damit ist das ZIM das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.


7. Forschungsrahmenprogramm der EU (www.nks-lebenswissenschaften.de)

Aufgrund politischer Entscheidungen wird die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei den Themen „Gesundheit“ und „Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, und Biotechnologie“ des 7. Forschungsrahmenprogramms eine erheblich größere Bedeutung erhalten als bisher.

Im Aufruf vom 20. Juli 2010 zur Einreichung von Projektvorschlägen gibt es Vorgaben, die zwingend vorsehen, dass ein bestimmter prozentualer Anteil des Förderbudgets (z. B. 15 %, 25 % und 35 % im Thema 2) in dem beantragten Projekt an KMU geht. Projektvorschläge, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden nicht gefördert. Einreichende Konsortien sollten daher bereits bei der Antragstellung darauf achten, dass sie ausreichend KMU-Partner eingebunden haben, bzw. dass diese Partner die KMU-Kriterien der Europäischen Kommission erfüllen.

Das neue Webportal der Europäischen Kommission für KMU ("Europäische Mittelstandsportal") bietet hier Hilfestellung: http://ec.europa.eu/small-business/index_en.htm. Das Webportal erläutert unter anderem die KMU-Definition und enthält Informationen zu EU-Fördermöglichkeiten.

Fristen für die Einreichung von Vorhaben: http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ 


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