Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Investitionszuschuss Wagniskapital

Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen.

Das Programm startet am 15. Mai 2013. Ab diesem Datum ist die Online-Plattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) frei geschaltet zur elektronischen Antragstellung. Die Förderrichtlinie wird in Kürze auf dieser Seite verfügbar sein. Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet – die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung des Kaufpreises an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Jahr bezuschusst werden. Weitere Informationen unter:

www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/investitionszuschuss_wagniskapital/index.html

 


 

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Argentinien durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Gefördert werden prioritär Vorhaben in den Bereichen:

  • Umweltforschung und -technologie (einschließlich erneuerbare Energien)
  • Meeres- und Polarforschung
  • Medizin
  • Biotechnologie
  • Informations- und Kommunikationswissenschaften
  • Geistes- und Sozialwissenschaften

Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann.

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen [KMU])

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bmbf.de/foerderungen/21741.php

 


 

Förderung deutsch-griechischer Forschungsprojekte

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland: Förderung deutsch-griechischer Forschungsprojekte

Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen folgender Fachprogramme:

  • "Rahmenprogramm Gesundheitsforschung"
  • "Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030"
  • "6. Energieforschungsprogramm"
  • "Rahmenprogramm Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft (WING)"
  • "Aktionsplan 2020: Zukunft gestalten mit Dienstleistungen"

Zum weiteren Ausbau der Deutsch-Griechischen Partnerschaftsinitiative vom 5. März 2010 beabsichtigen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das General Secretariat for Research and Technology (GSRT) des Ministry of Education and Religious Affairs, Culture and Sports of the Hellenic Republic, ihren Forschungsdialog gemeinsam fortzusetzen und ihre Unterstützung bilateraler Forschungsprojekte zu intensivieren.

Die Mittel sollen es interessierten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, praktikable Kooperationsmodelle für FuE-Aktivitäten zwischen deutschen und griechischen Institutionen zu entwickeln und umzusetzen. Hierfür werden sowohl vom BMBF als auch und vom GSRT jeweils insgesamt bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU -).

Weitere Informationen zu dieser Bekanntmachung finden Sie unter:

www.bmbf.de/foerderungen/21656.php

 


 

Roadmap für große Forschungsinfrastrukturen fördert Plattform für Bereitstellung von neuen biologisch
aktiven Substanzen

Das BMBF hatte im Jahr 2011 den Wissenschaftsrat in einem Pilotprojekt beauftragt, Konzepte für große wissenschaftliche Infrastrukturvorhaben zu prüfen. Drei der geprüften Forschungsinfrastrukturen hat das BMBF nun in seine Roadmap aufgenommen und eine grundsätzliche Finanzierungsbereitschaft erklärt. Eines der drei Projekte ist eine Plattform für die Bereitstellung von neuen biologisch aktiven Substanzen, die als Werkzeuge in der Forschung und Entwicklung auf allen Gebieten der Lebenswissenschaften genutzt werden (EU-Openscreen).

Weitere Informationen zu den Forschungsinfrastrukturen der Roadmap finden Sie unter
www.bmbf.de

 


 

Förderung von "Demonstratoren zur Individualisierten Medizin"

Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt Richtlinien zur Förderung von "Demonstratoren zur Individualisierten Medizin" im Rahmen des Forschungs- und Förderkonzeptes "e:Med: Maßnahmen zur Etablierung der Systemmedizin" bekannt. Die Informationswissenschaften liefern den Schlüssel, um den Wissensschatz der individualisierten Medizin zu heben. Einen wichtigen Aspekt stellt die geeignete Aufbereitung der Daten dar, um sie einer möglichst breiten Gemeinschaft von Forschern und Klinikern zu Verfügung zu stellen und somit ihrer Übertragung in die Klinik den Weg zu bereiten. Darüber hinaus können beispielsweise durch Integration von molekularmedizinischen Informationen mit Daten aus bildgebenden Verfahren und klinischen Daten biologische Patientensignaturen erstellt werden, aus denen wiederum umfassendere und damit genauere Diagnostiken abgeleitet werden könnten.

Diese systemorientierten medizinischen Forschungsansätze haben das Potential die Auflösungsschärfe diagnostischer Befunde wesentlich zu erhöhen.

Um zu klären, ob und inwieweit sich dieses Potential bereits heute tatsächlich nutzen lässt, schreibt das BMBF Förderrichtlinien für Demonstratoren für Individualisierte Medizin aus. Erwartet wird die Einreichung innovativer Projektideen, die das Ziel verfolgen, den direkten Nutzen von Datensätzen aus der Hochdurchsatzforschung für die Individualisierung in der Medizin zu belegen. Mediziner, Molekularbiologen, Bioinformatiker, Systembiologen und Experten weiterer Fachdisziplinen sollen in interdisziplinären, hypothesengetriebenen Forschungsansätzen gemeinsam versuchen, zu einer solchen Beweisführung beizutragen. Aus den eingegangenen Projektideen werden die aussichtsreichsten durch eine Jury ausgewählt.

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen  Einreichungsfrist ist der 21. August 2013.

Weitere Informationen unter: www.ptj.de/demonstratoren

 


 

Förderung von „Innovationen für die individualisierte Medizin

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung von Projekten zu "Innovationen für die individualisierte Medizin" bekannt. Als eine der ersten Fördermaßnahmen des Aktionsplans "Individualisierte Medizin" wird das BMBF mit der vorliegenden Bekanntmachung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördern, die die Einführung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren und Produkte im Hinblick auf eine Biomarker-basierte Stratifizierung und Individualisierung zum Ziel haben. Die Vorhaben sollen darauf ausgerichtet sein, den Einfluss von krankheits- und therapierelevanten Genen, Proteinen und anderen Molekülen für eine Stratifizierung und Individualisierung nutzbar zu machen. So sollen neue medizinische Ansätze für bislang nicht befriedigend behandelbare Erkrankungen vorangebracht werden.

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland. Insbesondere KMU sind zur Beteiligung aufgerufen. Abgabetermin ist der 1. Juli 2013.

Weitere Informationen unter: www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/4504.php

 


 

Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) mit Australien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur bilateralen Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Australien bekannt.

Die Bekanntmachung soll dazu dienen, die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und ­technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Australien durch die Unterstützung des Wissenschaftler­austausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten weiter zu intensivieren. Bevorzugt werden anwendungsorientierte Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind

  • Biodiversität (insbesondere Genomforschung, Langzeit-Monitoring, Analyse der Umweltforschung und -politik, Informationsverarbeitung)
  • Gesundheitsvorsorgeforschung im Bereich Hochrisiko-Diabetes und Adipositas (insbesondere Innovative Therapien mit einem Fokus auf Muskel- und Lebermoleküle, Interventionsstudien zur Gesundheit von Mutter und Kind bei schwangerschaftsbedingtem Diabetes, Verfolgung der Entwicklung bei Hochrisiko Adipositas und Diabetes).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/21779.php

 


 

Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Neuseeland

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur bilateralen Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Neuseeland bekannt

Die Bekanntmachung soll dazu dienen, die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissenschaftler­austausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten weiter zu intensivieren. Bevorzugt werden anwendungsorientierte Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind

  • Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
  • Meeres- und Polarforschung
  • Regenerative Energien
  • Gesundheitsforschung

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/21784.php

 


 

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