Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

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STEP Award 2013

Der STEP Award ist ein Wettbewerb zur Auszeichnung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmen der Branchen Chemie, Pharma, Life Science, Bio/Nanotechnologie, Medizintechnik und Greentech aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Initiatoren Infraserv Höchst und F.A.Z. Institut, Innovationsprojekte verfolgen gemeinsam mit zahlreichen Förderern und Partnern ein Ziel: Unternehmen in der Wachstumsphase wichtige Impulse für ihre erfolgreiche Entwicklung zu geben.

Der Gewinner des STEP Award erhält eine ganzheitliche Unterstützung für sein Unternehmen im Gesamtwert von 100.000 Euro. Neben dem Gesamtsieger werden auch Unternehmen in den Kategorien „Markt/Kunde“, „Produkt/Technologie“, „Prozesse“, „Finanzen“ sowie in der mehrdimensionalen Kategorie „Nachhaltigkeit“ ausgezeichnet. Der STEP Award wird in diesem Jahr zum achten Mal verliehen. Über 700 Unternehmen haben in den vergangenen Jahren teilgenommen und profitieren bereits von den Netzwerkaktivitäten der STEP Award Community.

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2013. Fordern Sie jetzt die Bewerbungsunterlagen an oder nominieren Sie ein erfolgreiches Unternehmen aus Ihrem Umfeld. www.step-award.de oder info@step-award.de

 



Innovationspreis Berlin-Brandenburg

Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen aus der Hauptstadtregion können sich um den Innovationspreis Berlin Brandenburg 2013 bewerben. Kernbotschaft des Innovationspreises dieses Jahr ist das Thema „Cross Innovation“.

Aufgerufen zur Bewerbung sind innovative Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin und Brandenburg, deren Markt- und Zukunftspotenzial der Region starke Impulse verleihen.

Bis zum 30. Juni 2013 können Bewerber/innen ihre Innovationen zum Wettbewerb einreichen. Alle Informationen dazu gibt es unter www.innovationspreis.de. Bis zum Herbst wird dann eine 18-köpfige Expertenjury aus dem Bewerberpool die Nominierungen vornehmen. Anfang Dezember 2013 werden bis zu fünf Innovationspreise, dotiert mit jeweils 10.000 Euro, vergeben.

 



Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zu deren Wachstum verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:

  • ZIM-Kooperationsprojekte (FuE-Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen)

Das ZIM bietet:

  • mehrere Fördervarianten für die passgenaue Förderung
  • laufende Antragstellung bis 31.12.2014
  • einfache Antrags- und schnelle Genehmigungsverfahren

Weitere Informationen unter www.zim-bmwi.de

 



Investitionszuschuss Wagniskapital

Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet – die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung des Kaufpreises an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Jahr bezuschusst werden. Weitere Informationen unter:

www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/investitionszuschuss_wagniskapital/index.html

 


 

Förderrichtlinien zum Aufbau von Kapazitäten in der Synthetischen Biologie innerhalb von „ERASynBio“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Förderrichtlinien zum Aufbau von Kapazitäten in der Synthetischen Biologie durch transnationale Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NETs "ERASynBio" bekannt.

Gegenstand der Förderung sind Forschungsverbünde in der Synthetischen Biologie, die sich durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit von Lebenswissenschaften, Ingenieurswissenschaften und Informationstechnologie auszeichnet. Die erste gemeinsame Bekanntmachung von Förderrichtlinien adressiert vielfältige Forschungsgebiete in der Synthetischen Biologie. Es soll klar zwischen der Synthetischen Biologie und klassischer Gentechnologie und anderen verwandten Gebieten wie der Systembiologie (letztere ist nicht im Fokus der Ausschreibung) unterschieden werden.

Die Projekte können einem oder mehreren der folgenden wissenschaftlichen Teilgebiete entstammen:

  • Metabolic Engineering: Erreichen neuer Stufen von Komplexität durch die Modifikation biosynthetischer Stoffwechselwege für eine nachhaltige Chemie
  • Genetische Schaltkreise: Einsatz gut charakterisierter, modularer, artifizieller Netzwerke, um neue Funktionen in Zellen und Organismen zu etablieren.
  • Orthogonale Biosysteme: Modifikationen zur Erweiterung des genetischen Codes, um neue Arten der Informationsspeicherung, der Verarbeitungskapazität (Xeno-Nukleinsäuren)- und des Protein-Engineering zu entwickeln.
  • Bionanowissenschaften: Entwicklung molekularer Motoren und anderer Komponenten für zellbasierte Maschinen oder zellfreie Strukturen zur Durchführung komplexer neuer Aufgaben.
  • Minimale Genome: Identifikation der kleinsten Anzahl lebensnotwendiger Bausteine als Basis modifizierter minimaler Zellfabriken für neue Funktionen.
  • Proto-Zellen: Produktion von (halb)-synthetischen Zellen.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) ist ausdrücklich erwünscht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt mit folgendem Zeitplan:

  • 26. August 2013 – Abgabefrist für Projektskizzen
  • Februar 2014 – Mitteilung der Förderempfehlungen, Einreichen förmlicher Förderanträge
  • ab April 2014 – Projektstart

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/21941.php

 


 

Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und der Region Lateinamerika und Karibik in der Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern des Asiatisch-Pazifischen Raums und der Region Lateinamerika und Karibik in der Forschung bekannt.

Gefördert werden prioritär Vorhaben in den Bereichen:

  • Gesundheitsforschung (Epidemiologie etc.)
  • Biotechnologie, inkl. Biodiversität
  • Umweltforschung mit Schwerpunkt Umwelttechnologien, Energie, Wasser, Klima und Meeresforschung u.a.

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)).

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens
31. Juli 2013 einzureichen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/21884.php

 


 
Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Mexiko

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Mexiko bekannt.

Es werden folgende Kooperationen gefördert:

  • Umsetzung vereinbarter gemeinsamer FuE-Projekte
  • Austausch von Forschern, Wissenschaftlern und Amtsträgern (nachstehend als Experten bezeichnet) mit dem Ziel, der Förderung von Forschung, Beratung und Erfahrungsweitergabe innerhalb von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Die Partner werden wie folgt Informationen austauschen:
    • Wissenschaftliche und technologische Seminare, Workshops, Symposien und andere Versammlungen von ­beiderseitigem Interesse, um die Interaktion zwischen relevanten Institutionen und Forschungsgruppen beider Länder zu fördern und dadurch Kooperationspotenzial zu erkennen
      • Informationsaustausch zu gemeinsamen FuE-Maßnahmen und -Strategien
      • Informationsschriften und wissenschaftliche Publikationen
    • Andere von den Parteien vereinbarte Formen der wissenschaftlichen und technologischen Kooperation sind im beiderseitigen Einvernehmen möglich.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  • Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelttechnologien, Grundlagenforschung zu erneuerbaren Energien
  • Biotechnologie
  • Medizin und Gesundheitsforschung

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU).

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst ausführliche Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 31. Juli 2013 einzureichen

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/21909.php

 


 

Förderinitiative „Neuronale Grundlagen des aktive Alterns“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt  Richtlinien zur Förderinitiative "Neuronale Grundlagen des aktiven Alterns" bekannt.

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, die substanzielle Beiträge liefern zur Aufklärung grundlegender Mechanismen und Prozesse während des natürlichen Alterungsprozesses des gesunden Gehirns sowie grundständige Forschungsansätze zur Aufklärung von Veränderungen, die als Vorläufer zu krankhaften Entwicklungen zu sehen sind. Ferner sollen im Rahmen der Arbeitsprogramme konkrete Interventionsmöglichkeiten oder neue technologische Anwendungsperspektiven ausgelotet werden. Die Anwendungsrelevanz der Forschungsarbeiten muss durch Beteiligung mindestens eines Unternehmens oder einer klinischen oder therapeutischen Einrichtung gewährleistet werden. In enger Zusammenarbeit sollen die Arbeiten schließlich den Nachweis der Machbarkeit des gewählten Lösungsansatzes erbringen (proof of principle) und, wo möglich, die ersten Schritte zur Nutzbarmachung des Verwertungspotenzials einleiten.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere ­Unternehmen (KMU)

Formlose Projektskizzen können bis spätestens 20. September 2013 eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/21914.php

 



Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Kolumbien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Kolumbien bekannt.

Gefördert werden die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung ­zwischen Deutschland und Kolumbien, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU2-Beteiligung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung:

  • Biotechnologie
  • Biodiversität
  • Meeresforschung
  • Gesundheitsforschung

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen, und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU).

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst ausführliche Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 30. Juni 2013

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/21921.php

 



Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Brasilien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung, Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Brasilien bekannt.

Gefördert werden gemeinsame Forschungsprojekte im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung in den folgenden Themenfeldern:

  • Biotechnologie und Bioökonomie
  • Gesundheitsforschung und Medizintechnik
  • Nachhaltigkeitsforschung zu Naturressourcen, Energie, Klimaschutz und Umwelttechnologien
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Risikoprävention bei Naturkatastrophen
  • Nanotechnologie

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU).

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 26. Juli 2013 einzureichen.

Weitere Informationen unter:  www.bmbf.de/foerderungen/21986.php

 


 

  • Die „Exportinitiative Gesundheitswirtschaft“ unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen, Auslandsmärkte zu erschließen. Hier finden Sie „Ihre Vorteile“ und das „Anmeldeformular
  • Stichtag für „e:Bio - Innovationswettbewerb Systembiologie“:für das Modul II "Transfer" und das Modul III "Nachwuchs" wurde auf den 1. November 2013 gelegt: www.bmbf.de/foerderungen/15679.php

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