Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

files/tlf_content/nachrichten/2013/Logo_GrosserPreisMittelstand.jpgJubiläumswettbewerb um den „Großen Preis des Mittelstandes 2014“

Seit der Erstverleihung im Jahr 1995 hat sich der „Große Preis des Mittelstandes“ zum bedeutendsten deutschen Wirtschaftspreis entwickelt.

Mit der Nominierung von Unternehmen sowie wirtschaftsfreundlichen Kommunen und Banken für diesen Wettbewerb verbinden Institutionen, Firmen und Verbände effektive Wirtschaftsförderung und Regionalmarketing miteinander.

In den zwölf Wettbewerbsregionen Deutschlands können im Regelfall je drei Unternehmen als „Preisträger“ und fünf weitere als „Finalist“ ausgezeichnet werden. Darüber hinaus werden bundesweite „Sonderpreise“ ausgelobt. Die Entscheidung zur Auszeichnung treffen die Jurys der zwölf Wettbewerbsregionen und eine Abschlussjury.

Am 1. November 2013 erfolgte der Start für den 20., den Jubiläumswettbewerb 2014. Gemäß Ausschreibung können bis 31. Januar 2014 verdienstvolle kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch wirtschaftsfreundliche Kommunen und Banken für den Wettbewerb nominiert werden.

Die Juroren bewerten die Unternehmen in fünf Wettbewerbskriterien und damit in ihrer Gesamtheit und zugleich in ihrer Rolle innerhalb der Gesellschaft:

  1. Gesamtentwicklung des Unternehmens
  2. Schaffung/Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  3. Innovation und Modernisierung
  4. Engagement in der Region
  5. Service und Kundennähe (Marketing)

Gefordert sind hervorragende Leistungen in allen fünf Kriterien. Die Nichterfüllung nur eines Kriteriums kann zum Ausschluss aus weiteren Stufen des Wettbewerbs führen.

Zum Zeitplan und zur Ausschreibung des Wettbewerbs siehe unter:

www.mittelstandspreis.com/wettbewerb/ausschreibung/zeitplan.html

www.mittelstandspreis.com/wettbewerb/ausschreibung/ausschreibung.html

Träger des Wettbewerbs sind gemeinsam mit der Oskar-Patzelt-Stiftung (Leipzig) Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Unternehmer- und Arbeitgeberverbände, Regierungspräsidien, Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit Ministerien, Institutionen und Medien.

Rückfragen bitte direkt an Bernd Schenke, Vorstandssprecher der Oskar-Patzelt-Stiftung. Kontakt: Tel. 030 44038255, 0160 98237444; Beschenke@aol.com 

 


 

Förderrichtlinien zum "Transfer systembiologischer Erkenntnisse in die Anwendung" innerhalb des ERA-NETs "ERASysAPP - ERA-Net Systems Biology Applications"

Das  Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Förderrichtlinien zum "Transfer systembiologischer Erkenntnisse in die Anwendung" innerhalb des ERA-NETs "ERASysAPP - ERA-Net Systems Biology Applications" bekannt

Das ERA-Netz "ERASysAPP - ERA-Net Systems Biology Applications" ist eine Maßnahme im 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) der Europäischen Kommission (Vertrag 321567, Topic K.B.B.E.) mit einer Laufzeit von drei Jahren. Das übergeordnete Ziel des von Deutschland koordinierten ERA-Netzes ERASysAPP ist die Verbesserung der Kooperation und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der translationalen bzw. applikationsorientierten Systembiologie auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene in Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Staaten der Europäischen Union.

ERASysAPP, welches als direkter Nachfolger der ERA-Netze ERASysBIO und ERASysBIO+ konzipiert wurde, soll die Forschungsgemeinschaft europäischer Systembiologen stärken und die weitere Entwicklung der Systembiologie koordinieren. Die erste gemeinsame Bekanntmachung von Förderrichtlinien zielt darauf ab, die im letzten Jahrzehnt gewonnene Expertise stärker zu nutzen und einen deutlichen Schritt in Richtung applikationsorientierter und anwendungsbezogener Forschung zu machen.

Gegenstand der Förderung sind transnationale kooperative Forschungsverbünde in der translationalen, angewandten (applikationsorientierten) Systembiologieforschung. Das ERASysAPP-Konsortium fördert mit dieser thematisch offen gestalteten Bekanntmachung die Forschung an einer Vielzahl von Organismen. Hierzu gehören Mikroorganismen (Prokaryoten, Archaea, etc.), eukaryotische Algen und Höhere Pflanzen als auch tierische Organismen und der Mensch. Diese Art der Ausschreibung befördert den wissenschaftlichen Ideenwettbewerb unter den Antragstellern. Medizinische Forschungsthemen außerhalb des durch die europäische Knowledge-Based Bio Economy (K.B.B.E.) definierten Themenfeldes, wie z. B. klinische Studien am Menschen, werden nicht gefördert. Das schließt Forschungsanträge mit medizinischem Anwendungspotential nicht aus.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Die Beteiligung von KMUs ist ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/23035.php

 


 

Förderung transnationaler Forschungsprojekte zur Entwicklung von innovativen Therapieverfahren für seltene Erkrankungen innerhalb des ERA-NET "E-Rare"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zur Entwicklung von innovativen Therapieverfahren für seltene Erkrankungen innerhalb des ERA-NET "E-Rare" bekannt.

ERA-NET "E-Rare" (www.e-rare.eu/) wurde gegründet, um die Forschungsaktivitäten der beteiligten europäischen Länder im Bereich der seltenen Krankheiten zu koordinieren. Dessen Aktivitäten werden nun in einer zweiten Phase "E-Rare-2" (2010 bis 2014) weitergeführt.

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer englisch­sprachiger Bekanntmachungstext herausgegeben, der unter www.e-rare.eu/ eingesehen werden kann. Er bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung. Es wird dringend empfohlen, den englischsprachigen Bekanntmachungstext im Sinne einer zielführenden internationalen Konzeption von Anträgen für Forschungskooperationen zu beachten.

Die Bekanntmachung richtet sich an klinische und experimentelle Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten. Eine Zusammensetzung der Verbünde aus Partnern von Wissenschaft und Wirtschaft ist erwünscht, aber nicht obligatorisch.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/23063.php

 


 

Förderinitiative Deutschland - USA Zusammenarbeit in Computational Neuroscience

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt  Richtlinien zur Förderinitiative Deutschland - USA Zusammenarbeit in Computational Neuroscience bekannt.

Die "Deutschland - USA Zusammenarbeit in Computational Neuroscience" ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der amerikanischen Förderorganisation National Science Foundation (NSF) getragen.

Die Förderrichtlinien dienen der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte und zielen darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Forscherinnen und Forschern dieser beiden Länder zu vertiefen und auf eine neue Ebene zu heben.

Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf innovativen Forschungsarbeiten und Ressourcen und soll dazu beitragen, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theorie, Computational Science, Technik, Mathematik und Statistikmoderne rechnergestützte Methoden zur Bearbeitung dynamischer und komplexer neurowissenschaftlicher Probleme einsetzen und entwickeln.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität mit Sitz in Deutschland, wie z.B. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/23062.php

 


 

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Südafrika

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Südafrika bekannt.

Auf der Basis des Abkommens zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem südafrikanischen Department of Science & Technology (DST) von 1996 hat sich die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen Südafrika und Deutschland sehr erfolgreich entwickelt.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und soll dazu dienen, die WTZ weiter zu intensivieren und insbesondere den gegenseitigen Austausch von Nachwuchswissenschaftlern zu stärken. Bei gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der südafrikanischen und der deutschen Partner gelegt. Begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1 aus Deutschland.

Maßnahmen zu folgenden relevanten Themen können unterstützt werden:

  1. Biotechnologie für Bioökonomie und Gesundheit
  2. Ressourcenmanagement
    (Natürliche Ressourcen: nachhaltige Bewirtschaftung und Produktion)

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere - und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/23059.php

 


 

  • Die „Exportinitiative Gesundheitswirtschaft“ unterstützt Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen, Auslandsmärkte zu erschließen. Hier finden Sie „Ihre Vorteile“ und das „Anmeldeformular

Zurück