Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Förderung von Projekten zu "Methoden und Werkzeugen für die individualisierte Medizin"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt  Richtlinien zur Förderung von Projekten zu „Methoden und Werkzeugen für die individualisierte Medizin" bekannt.

Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben, die neuartige Methoden, Werkzeuge und/oder Dienstleistungen in Forschung und Entwicklung für die individualisierte Medizin erarbeiten. Gefördert werden sollen beispielsweise Entwicklungen in folgenden Bereichen:

  • Werkzeuge und Dienstleistungen für die Forschung und Entwicklung:
    • zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, z. B. des Datenschutzes, des Arzneimittelgesetzes oder des Medizin­produktegesetzes;
    • zur Standardisierung und Harmonisierung, z. B. von Daten- und Probensammlungen einschließlich damit verbundener Prozessabläufe; oder
    • zur Qualitätssicherung in der präklinischen und klinischen Forschung (Handbücher, SOPs, harmonisierte Spezifikationen):
      • z. B. zur Probenentnahme, -verarbeitung und -analyse sowie zur Herstellung von biologischem Material für die klinische Nutzung wie Zellen und Gewebe; oder
      • zur Analyse von Datensätzen und zur Erstellung von Patientenregistern.
  • Entwicklung von Methoden zur Verknüpfung und Nutzung multimodaler Informationen, z. B. Bildgebungsdaten, ­klinischer und genomischer Daten, mit dem Ziel einer stärkeren Individualisierung von Prävention, Diagnose und Therapie;
  • IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte in präklinischer und klinischer Forschung;
  • methodische Aspekte bei der Umsetzung von Erkenntnissen der individualisierten Medizin im Rahmen klinischer Studien, z. B. die Entwicklung spezifischer, adaptiver Studiendesigns, geeignete klinische Endpunkte etc.;
  • Methodische Aspekte des Health Technology Assessment und der Nutzenbewertung bei Anwendungen der individualisierten Medizin.

Nicht gefördert werden Entwicklungen, für die ein primär kommerzielles Interesse besteht, Parallelentwicklungen zu bestehenden kommerziellen Produkten, die Entwicklung von Leitlinien für ärztliches Handeln und eine Anwendung der entwickelten Instrumente und Werkzeuge, die über eine prototypische Erprobung hinausgeht sowie Fragestellungen ohne direkte Bedeutung für die individualisierte Medizin.

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/23518.php

 


 

Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt  Richtlinien zur Förderung energieeffizienten und Klimaschonenden Produktionsprozesse bekannt

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie ihrer Innovationsfähigkeit ist die Steigerung der Energieeffizienz für die deutsche Industrie eine Schlüsselfrage.

Die Bundesregierung hat deshalb innerhalb des Sondervermögens "Energie und Klimafonds" einen Energieeffizienzfonds beim BMWi aufgelegt. Ein Ziel des Energieeffizienzfonds besteht darin, die Industrie dabei zu unterstützen, energieeffiziente und Klima schonende Produktionsprozesse einzusetzen.

Das BMWi möchte bei den Unternehmen Anreize setzen, damit sich diese bei Investitionen für möglichst energieeffiziente und damit umweltverträgliche Lösungen entscheiden.

Im Folgenden wird die Fördermaßnahme in ihren wesentlichen Punkten kurz dargestellt. Beachten Sie dabei bitte auch die veröffentlichte Bekanntmachung der Förderrichtline für die Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland mit Ausnahme der Energieversorgung und
  • Contractoren, die eine förderfähige Maßnahme im Rahmen eines Contracting-Vertrages bei einem antragsberechtigten Unternehmen durchführen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere

  • Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien,
  • Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus  Produktionsprozessen oder Anlagen im Unternehmen und
  • sonstige energetische Optimierung von Produktionsprozessen.

Ziel ist es, den Energieverbrauch und die Energiekosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Verbreitung von Effizienztechnologien zu unterstützen. Zugleich soll auch die Emission von Treibhausgasen gesenkt werden.

Die Maßnahmen sollen dem am Markt verfügbaren Stand umweltfreundlicher Technik entsprechen oder diesen für ein neues Einsatzfeld übertreffen, sowie eine klare Aussicht auf die Größe der erzielbaren Energieeinsparung geben.

Der Nachweis der Energie- und CO2-Einsparung und die Verbesserung der Energieeffizienz muss in der Regel von einem unabhängigen Energieberater erbracht werden.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Energieeffizienzmaßnahme.Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 20 % der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionskosten. Diese werden als Differenz zu den Kosten einer Investition, die technisch vergleichbar ist, aber ein geringeres Maß an Umweltschutz bietet, ermittelt (Investitionsmehrkosten). Die maximale Zuwendung ist je Vorhaben auf einen Betrag von 1 500 000 Euro begrenzt. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt zu jedem Quartalsende. Soweit die verfügbaren Haushaltsmittel nicht ausreichen, stehen die Vorhaben gemäß vorgegebener Auswahlkriterien im Wettbewerb untereinander.

Weitere Informationen unter: www.ptka.kit.edu/560.php

 


 

Richtlinien zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der seltenen Erkrankungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der seltenen Erkrankungen bekannt. Gefördert werden Forschungsverbünde, die in der Regel überregional sind und den beschriebenen Förderzweck erfüllen. Die Verbünde sollen die Forschung zu einer Gruppe seltener Krankheiten bzw. in zu begründenden Ausnahmefällen (z. B. vergleichsweise hohe Prävalenz) auch zu einer einzelnen seltenen Krankheit zum Ziel haben. Es handelt sich dabei um Erkrankungen, die höchstens einen von 2 000 Menschen im Laufe ihres Lebens treffen. Der Verbund soll sich mit Krankheitsgruppen befassen, die lebensbedrohlich sind oder zu einer chronischen Invalidität bzw. zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen und/oder hohe Kosten verursachen.

In den Verbünden sollen sich die besten in dem jeweiligen Krankheitsbereich tätigen nationalen Forschungsgruppen, klinischen Zentren und diagnostischen Speziallabors für eine interdisziplinäre Kooperation zusammenschließen. Dabei sind - soweit angemessen - insbesondere bestehende Forschungsplattformen (z. B. Register, Biobanken, innovative Spezialdiagnostik einschließlich Hochdurchsatzsequenzierung), klinische Studieneinrichtungen (z. B. Koordinierungszentren für klinische Studien) und Versorgungsstrukturen einzubeziehen. Die Einbeziehung gegebenenfalls vorhandener einschlägiger Patientenorganisationen wird ausdrücklich befürwortet.

Antragsberechtigt sind als Verbundpartner staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Patientenorganisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität in Deutschland wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/23568.php

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/

Zurück