Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Argentinien  bekannt.

Gefördert wird die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung ­zwischen Deutschland und Argentinien, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Gemäß den bilateralen Vereinbarungen der WTZ-Kommissionssitzung 2013 werden prioritär Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:

  • Bioökonomie und Biomedizin
  • Umweltforschung und Geowissenschaften (inklusive Meeres- und Polarforschung)
  • Ingenieurswissenschaften (inklusive Informations- und Kommunikationswissenschaften)
  • u. a.

Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann.

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)- und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/23660.php

 


 

Förderung von Projektideen im Rahmen der Maßnahme "Aufbau von Kapazitäten in der Synthetischen Biologie durch transnationale Forschungsprojekte"

Bekanntmachungvon Richtlinien zur Förderung von Projektideen im Rahmen der Maßnahme "Aufbau von Kapazitäten in der Synthetischen Biologie durch transnationale Forschungsprojekte" innerhalb des ERA-NETs "ERASynBio"

ERASynBio ist eine Maßnahme im 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission mit einer dreijährigen Laufzeit. Das übergeordnete Ziel eines ERA-Netzes ist die Verbesserung der Kooperation und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die auf nationaler und/oder regionaler Ebene in den Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten der Europäischen Union durchgeführt werden.

ERASynBio hat im Jahr 2013 ein Konzept (Strategic Vision ERASynBio) für die Synthetische Biologie in Europa mit einer Reihe von Empfehlungen für eine verantwortungsvolle, nachhaltige und effektive Entwicklung dieses Forschungs­gebiets erarbeitet.

Im Strategic Vision-Konzept definiert ERASynBio Synthetische Biologie folgendermaßen: "Synthetic Biology is the engineering of biology: the deliberate (re)design and construction of novel biological and biologically based parts, devices and systems to perform new functions for useful purposes, that draws on principles elucidated from biology and engineering."

Es ist klar zu unterscheiden zwischen Synthetischer Biologie einerseits und klassischer Gentechnik und anderen verwandten Bereichen wie der Systembiologie andererseits. Letztere liegen nicht im Fokus dieser Ausschreibung. Die Synthetische Biologie unterscheidet sich stark von der traditionellen Gentechnik, vor allem im Hinblick auf das Streben nach Vorhersagbarkeit und Kontrolle von Systemverhalten.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/23708.php

 


 

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Chile

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Chile bekannt.

Auf der Basis des WTZ-Abkommens zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem chilenischen Bildungsministerium (MINEDUC) hat sich die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen Chile und Deutschland erfolgreich entwickelt.

Folgende Maßnahmen zur Umsetzung gemeinsamer FuE1-Projekte werden u. a. unterstützt:

  • Austausch von Forschern und Wissenschaftlern (nachstehend als Experten bezeichnet) mit dem Ziel, der Förderung von Forschung, Beratung und Erfahrungsweitergabe innerhalb von gemeinsamen FuE-Projekten
  • Wissenschaftliche und technologische Seminare, Workshops, Symposien und andere Versammlungen von beiderseitigem Interesse, um die Interaktion zwischen relevanten Institutionen und Forschungsgruppen beider Länder zu fördern und dadurch Kooperationspotenzial zu erkennen
  • Informationsaustausch zu gemeinsamen FuE-Maßnahmen und -Strategien
  • Informationsschriften und wissenschaftliche Publikationen
  • Andere von den Parteien vereinbarte Formen der wissenschaftlichen und technologischen Kooperation.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  • Nachhaltige Bergbauforschung und Rohstoffe
  • Biotechnologie
  • Umweltforschung und -technologien (inkl. Grundlagenforschung Erneuerbare Energien sowie Meeres- und Polarforschung).

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere KMU - und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/23699.php

 


 

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Neuseeland

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Neuseeland bekannt.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind

  • Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
  • Meeres- und Polarforschung
  • Resiliente Städte
  • Gesundheitsforschung
  • Zusätzliche Gebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder

Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.

Zuwendungsempfänger können in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)- und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/23709.php

 


 

Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich der angewandten industrieorientierten Forschung

Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich der angewandten industrieorientierten Forschung zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern des 7. Forschungsrahmenprogramms und Russland im Rahmen der europäisch-russischen Initiative (ERA-NET) ERA.Net RUS Plus bekannt.

Gefördert werden multilaterale, auf innovative Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse ausgerichtete vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen Projektpartner.

Diese Vorhaben werden von kleinen innovativen Unternehmen in Russland in Zusammenarbeit mit Universitäten oder außeruniversitären öffentlichen oder privaten Forschungsinstitutionen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bevorzugt aus den oben genannten, an der Initiative teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern des 7. Forschungsrahmenprogramms durchgeführt.

Zuwendungsempfänger können insbesondere in Deutschland tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/23647.php

 


 

Richtlinien zum Förderprogramm Eurostars

Das  Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zum Förderprogramm Eurostars bekannt.

Eurostars ist ein grenzüberschreitendes gemeinsames KMU-Förderprogramm von 33 Ländern - darunter die 28 EU-Mitgliedstaaten - und der Europäischen Kommission im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA auf Basis von Artikel 185 AEUV. Damit ist Eurostars als gemeinsames europäisches Programm ein Baustein zur Realisierung des Europäischen Forschungsraums ("Joint Programme"). Es richtet sich an forschungstreibende kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen wollen. Im begrenzten Umfang können auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden, vor allem wenn sie in diesen gemeinsamen Projekten mit KMU aus Deutschland zusammenarbeiten.

EUREKA ist eine politische Initiative für grenzüberschreitende europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Nach dem sogenannten "Bottom-up-Prinzip" können die Projektinhalte frei bestimmt werden. Ziel dieser Initiative ist es, das in Europa vorhandene Potenzial an fachlichem Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekten zu bündeln und somit effektiver zu nutzen. Ziele sind:

  • Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes
  • Lösung länderübergreifender Probleme

Weitere Informationen zu EUREKA unter www.dlr.de/EUREKA

KMU stellen einen Großteil der Arbeitsplätze und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftskraft Deutschlands und Europas. Für ein exportorientiertes Land wie Deutschland ist internationale Kooperation notwendig, um von den Wachstumschancen im Außenhandel zu profitieren. Großunternehmen und der größere industrielle Mittelstand sind traditionell stark im internationalen Wettbewerb vertreten und profitieren daher in hohem Maße von den Wachstumschancen im Ausland. Für KMU gestaltet sich der Einstieg in solche internationale Kooperationen schwieriger. Daher sollen KMU mit Eurostars unterstützt werden, Forschung und Entwicklung gemeinsam mit Partnern in grenzüberschreitenden europäischen Kooperationsprojekten im zivilen Bereich zu betreiben.

Dabei sollen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte/Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind. Für den Bereich Biomedizin/Medizin sollte maximal zwei Jahre nach Projektende der Beginn der klinischen Studien erfolgen.

An einem Eurostars-Projekt müssen sich Teilnehmer aus mindestens zwei an Eurostars teilnehmenden Ländern beteiligen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/23695.php

 


 

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Umweltinnovationsprogramm (UIP)


Das Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen – Pilotprojekte Inland“, kurz: Umweltinnovationsprogramm (UIP) realisiert bereits seit 1979 erfolgreich Demonstrationsprojekte in den verschiedensten Bereichen.

Dieses Programm unterstützt Unternehmen bei innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial: Projekte mit Vorbildcharakter, die so bisher nicht am Markt umgesetzt wurden. Sie zeigen auf, wie neue technologische Verfahren zum Schutz der Umwelt genutzt und kombiniert werden können.

Das Ziel ist, ökonomisch erfolgreich zu wirtschaften, mit möglichst wenig Umweltbelastung und möglichst geringem Ressourcen und Energieeinsatz.

Gefördert werden innovative Verfahren mit hoher Multiplikatorwirkung, vor allem in den ökologischen Schlüsselbereichen Klimaschutz, einschließlich Projekte zu erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

Die Erkenntnisse aus den erfolgreich umgesetzten Projekten werden genutzt, um den Stand der Technik fortzuschreiben. Somit trägt das Umweltinnovationsprogramm maßgeblich dazu bei, die deutsche und europäische Umweltpolitik weiterzuentwickeln.

Das Umweltbundesamt begutachtet die Projektanträge und begleitet die Vorhaben fachlich.
Die KfW prüft die Vorhaben administrativ und finanziell. Die Förderentscheidung trifft das Bundesumweltministerium.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.umweltinnovationsprogramm.de/

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/

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