Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

files/tlf_content/nachrichten/2014/Logo_Science4Life.pngScience4Life Venture Cup geht in die nächste Runde

Haben Sie eine Geschäftsidee im Bereich Life Sciences oder Chemie? - Der Businessplan-Wettbewerb "Science4Life Venture Cup" hilft bei der Umsetzung!

Der Businessplan-Wettbewerb Science4Life Venture Cup gliedert sich in drei Phasen:

Phase 1:

Die Ideenphase: Beschreibung der Geschäftsidee Einsendeschluss

24.10.2014

Phase 2:

Die Konzeptphase:
Formulierung des Geschäftskonzepts Einsendeschluss 16.01.2015

Phase 3:

Die Businessplanphase:
Erstellung eines kompletten Businessplans

Einsendeschluss 8.05.2015

Die Teilnahme an den Phasen 1 bis 3 erfolgt unabhängig voneinander, d. h. der spätere Einstieg in Phase 2 und 3 ist jederzeit möglich. Unternehmer, die schon über das Konzeptstadium hinaus sind, haben so die Möglichkeit, direkt mit Wettbewerbsphase 3 zu starten – ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.

Ob Sie die Gründung Ihres eigenen Unternehmens noch planen oder schon weiter fortgeschritten sind: Der Science4Life Venture Cup bringt Sie dem Ziel einer erfolgreichen Umsetzung Ihrer Geschäftsidee näher. Seit 1998 haben schon viele Gründer von den Qualitäten des Wettbewerbs als Prüfstein für das eigene Unternehmenskonzept profitiert – und stehen heute in dem Expertennetzwerk aus Überzeugung als Ansprechpartner zur Verfügung. Parallel zum geschäftlichen Erfolg haben diese Unternehmer eine „Karriere“ bei Science4Life gemacht – vom prämierten Teilnehmer und viel versprechenden Gründer zum engagierten Coach für die nächsten Gründergenerationen.

Weitere Informationen unter: www.science4life.de

 


 

Richtlinien zur Fördermaßnahme "r+Impuls - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Impulse für industrielle Ressourceneffizienz"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Fördermaßnahme "r+Impuls - Innovative Technologien für Ressourceneffizienz - Impulse für industrielle Ressourceneffizienz" bekannt.

Das BMBF unterstützt mit "r+Impuls" die Weiterentwicklung und Umsetzung von FuE-Ergebnissen über Pilotanlagen bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen oder produktreifen Prototypen, um aus dem Labor oder Technikum einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung Marktanwendung zu kommen und damit mehr und schneller erfolgversprechende FuE-Ergebnisse in nachhaltige Innovationen zu überführen.

Besonders berücksichtigt werden solche Vorschläge, die unternehmensübergreifende Ansätze aufzeigen und die Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistaug­licher Lösungen in die breite industrielle Anwendung herausarbeiten und nach Möglichkeit die Übertragbarkeit auch auf andere Branchen anstreben.

Es wird von den Antragstellern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisreife Lösungen avisiert bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in Produkte und Dienstleistungen aufgezeigt werden. Die Herangehensweise soll integrativ und fachübergreifend sein, d. h. Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen und auch mögliche Problemverschiebungen und Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellen.

Förderfähig sind FuE-Aktivitäten im Rahmen industrieller Entwicklungs- und Innovationsprojekte, um risikobehaftete technologische und nicht-technologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Maßstabsvergrößerung, Optimierung und Auslegung von Komponenten und Anlagen, erforderlichen Prüf- und Zulassungsverfahren, Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen und branchenübergreifenden Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen.

Prioritäre Themen sind z. B.

  • Steigerung der Material- und Energieeffizienz vor allem in rohstoffintensiven Produktionssystemen (z. B. Metall­erzeugung und -verarbeitung, Chemische Industrie, Baustoff- und Keramikindustrie)
  • Rückführung hochwertiger Wertstofffraktionen aus Abfallströmen
  • Recycling und Substitution wirtschaftsstrategischer Rohstoffe (www.fona.de/de/14738)
  • Stoffliche Nutzung von CO2 für chemische Produkte sowie zur Energiespeicherung

Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend anzusehen.

Es ist darüber hinaus beabsichtigt, ein übergreifendes Technologietransferprojekt zu fördern. Hauptaufgaben sind die verbundübergreifende Unterstützung bei der Verbreitung der Ergebnisse zur Umsetzung innovativer Technologien und beim Ergebnistransfer (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Finanzierungsmodelle, Roadmaps etc.).

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt.

Weitere Informationen siehe www.bmbf.de/foerderungen/24623.php

 


 

Richtlinien zur transnationalen Förderinitiative "InnoSysTox - Innovative Systemtoxikologie als Alternative zum Tierversuch"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur transnationalen Förderinitiative "InnoSysTox - Innovative Systemtoxikologie als Alternative zum Tierversuch" bekannt

In Wissenschaft und Gesellschaft wächst die Erkenntnis, dass das am besten geeignete Untersuchungsobjekt zur Beschreibung der Biologie des Menschen nicht das Tiermodell, sondern das Modell des Menschen selber ist. Innovative Methoden und Technologien, die auf menschlichen Zellen aufbauen, werden Entwicklungen bezüglich des Ersatzes, der Verringerung und der Verbesserung (3R-Konzept: Replacement, Reduction, Refinement) von Tierversuchen beschleunigen und Einblicke in grundlegende Mechanismen bei Krankheitsprozessen in Mensch und Tier gewähren.

Die Fördermaßnahme InnoSysTox ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Diese Bekanntmachung für öffentlich-private Forschungsprojekte soll zur Entwicklung innovativer und/oder zur Anwendung neuer und vorhandener systembiologiebasierter 3R-Methoden in der Toxikologie (Systemtoxikologie) führen.

Gefördert werden transnationale, innovative und anwendungsorientierte Projekte interdisziplinärer Forschungsverbünde. Ein Projekt soll durch die internationale Zusammenarbeit in einem Konsortium öffentlicher und privater Partner einen Mehrwert generieren. Jedes gemeinsame Projekt muss systembiologische, toxikologische und 3R-Forschung entsprechend der nachfolgenden Beschreibung beinhalten.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de/foerderungen/24719.php

 


 

Richtlinien zur Förderinitiative Deutschland - USA Zusammenarbeit in „Computational Neuroscience“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderinitiative Deutschland - USA Zusammenarbeit in Computational Neuroscience bekannt.

Die "Deutschland - USA Zusammenarbeit in Computational Neuroscience" ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der amerikanischen Förderorganisation National Science Foundation (NSF) getragen.

Das Verständnis komplexer neurobiologischer Systeme, von genetischen Faktoren über zelluläre Prozesse bis zum komplexen Zusammenwirken von Neuronen, Kreisläufen und Systemen zur Steuerung von Verhalten und Wahrnehmung, ist eine der spannendsten und schwierigsten Aufgaben heutiger Forschung und Technik. Erkrankungen des Nervensystems sind auch mit komplexen neurobiologischen Vorgängen verbunden, die zu tiefgreifenden Veränderungen auf allen Ebenen der Organisation führen können. Die Prinzipien und Strategien der Informationsverarbeitung im Nervensystem sind sowohl für biologische als auch für technische Systeme von Bedeutung und eröffnen neue Möglichkeiten für Forschung, Anwendung und Erfindungen.

Diesem Programm liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Projekte, die traditionelle Fachgrenzen überwinden, häufig ­produktiver und kreativer sind und sich mit wichtigen Fragen besser auseinandersetzen können. Kooperationen, die Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Technik mit sich ergänzender Erfahrung und Ausbildung zusammenbringen sowie vertiefte Fachkenntnisse in vielfältigen Wissenschaftsbereichen sind Voraussetzung für dieses Programm und müssen im Antrag überzeugend dargestellt werden. Eine typische Forschungskooperation kann beispielsweise Fachexpertise aus Informatik und Neurobiologie verbinden, wobei diese Ausschreibung jedoch keine Vorgaben bezüglich einer bestimmten Kombination von Fachgebieten oder wissenschaftlichen Ansätzen enthält. Die Projekt­anträge sollten Forschungskooperationen beschreiben, die komplementäres Fachwissen bündeln, um so bei schwierigen interdisziplinären Fragestellungen signifikante Fortschritte erreichen zu können.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerb­lichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität mit Sitz in Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de/foerderungen/24707.php


 

Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung im Rahmen der europäisch-lateinamerikanischen/karibischen Initiative (ERA-NET) ERANet-LAC

Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung des 7. Forschungsrahmenprogramms und Lateinamerika/Karibik im Rahmen der europäisch-lateinamerikanischen/karibischen Initiative (ERA-NET) ERANet-LAC bekannt.

Gefördert werden multilaterale Verbundvorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der ­Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen beteiligten Projektpartner.

Gefördert werden thematische Schwerpunkte aus den Bereichen Biodiversität und Klimawandel, Bioökonomie, Energie, Gesundheit:

Zuwendungsempfänger können Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Institutionen sein, die Forschungsbeiträge liefern und den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Projekte von Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de/foerderungen/24622.php

 


 

files/tlf_content/nachrichten/2014/Logo_Innovationspreis.pngDer Innovationspreis der deutschen Wirtschaft

Der Innovationspreis der deutschen Wirtschaft wird von der Gruppe Frankfurter Allgemeine Zeitung gemeinsam mit dem Wirtschaftsclub Rhein-Main e. V. ausgeschrieben und an Großunternehmen, Unternehmen mit innovativen Personalkonzepten, Mittelständische Unternehmen und Start-up-Unternehmen verliehen

Ab sofort können Sie sich online für den Innovationspreis der deutschen Wirtschaft bewerben.

Die Bewerbungsfrist endet am 17. Oktober 2014. Weitere Informationen rund um das Bewerbungsverfahren finden Sie www.innovationspreis.com/

Die Sieger und Finalisten werden in eine breite Kommunikationskampagne integriert und prominent platziert. Jedem Sieger wird eine künstlerisch wertvolle Innovationspreisskulptur überreicht.

Die Preisverleihung findet am 21. März 2015 im Rahmen einer festlichen Gala im Gesellschaftshaus Palmengarten in Frankfurt am Main statt.

 


 

KFW-Unternehmerkredit PLUS

Der Unternehmerkredit Plus ermöglicht innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU können dabei in einem KMU-Fenster besonders günstige Konditionen erhalten. Die durchleitenden Banken werden zur Hälfte von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird der KfW-Unternehmerkredit Plus von einer Garantie im Rahmen des Risksharing-Instrument‘ (RSI) der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMU und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt.

Antragsberechtigte (im Sinne der Definition lt. Merkblatt) sind alle Unternehmen, die die genannte Voraussetzung erfüllen:  Das Unternehmen muss innovativ sein. Details dazu finden Sie hier:

http://nlread.kfw.de/public/PBd/KfW-Information_fuer_Multiplikatoren/Anlage%20zur%20KfW-Info_Multiplikatoren_23_09_2014_pe_11.pdf

 


 

Leitfaden zur Antragstellung unter Horizon 2020 veröffentlicht

Als Hilfestellung für die Einreichung von Projektanträgen in Horizont 2020 hat die Europäische Kommission einen Leitfaden veröffentlicht, in dem die Schritte von der Auswahl der Ausschreibung bis zur elektronischen Abgabe der Anträge detailliert erläutert werden.

Sie finden den Leitfaden unter: http://ec.europa.eu/research/participants/data/support/sep_usermanual.pdf

 


 

Horizon 2020: Call “Clinical research for the validation of biomarkers and/or diagnostic medical devices”

Der Call “Clinical research for the validation of biomarkers and/or diagnostic medical devices” ermöglicht es Diagnostikfirmen (KMU) bis zu 5 Mio. Euro einzuwerben. Es handelt sich um eine 100 % Förderung. Ein Unternehmen kann ohne europäische Partner, also alleine, einen Antrag einreichen. Der zweite Bewerbungsschluss ist am 17. Dezember 2014. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/topics/2594-phc-12-2014.html

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/

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