Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Unterstützung für innovative KMU in Europa – Fast Track to Innovation (FTI)

Wie die Europäische Kommission Anfang Januar angkündigte, werden 200 Mio. Euro für eine „Fast Track to Innovation (FTI) Pilotinitiative zur Verfügung gestellt. So sollen Innovation im Horizon 2020 Schwerpunkt „Societal Challenges“ und das besondere Ziel „Leadership in Enabling and Industrial Technologies (LEITs) gefördert werden. Der FTI-Pilot wird für den Zeitraum von 2015 bis 2016 eingerichtet. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Drei Bewerbungsfristen sind der 29. April, 1. September und 1. Dezember.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://ec.europa.eu/research/index.cfm?pg=newsalert&year=2015&na=na-090115

 


 

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Republik Korea

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der Republik Korea bekannt.

Gefördert wird die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung ­zwischen Deutschland und der Republik Korea durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Kontakte zum koreanischen Partner sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehen; die Fördermaßnahme dient nicht der Kontaktanbahnung.

Die Schwerpunkte dieser Bekanntmachung sind

  • Gesundheitsforschung einschließlich Medizintechnik
  • Umwelttechnologie, insbesondere Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe: Effizienzsteigerung, Recycling, Substitution von knappen Metallen und Mineralien
  • Informations- und Kommunikationstechnologien

Zuwendungsempfänger können Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sein.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/25533.php

 


 

Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Entwicklungsstörungen im
Nervensystem

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Entwicklungsstörungen im Nervensystem im Rahmen des ERA-NET NEURON bekannt.

Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von transnationalen Verbundvorhaben mit wichtigen Fragestellungen zu neurologischen und psychischen Erkrankungen, bei denen Entwicklungsstörungen im Nervensystem eine Schlüsselrolle spielen.

Gefördert werden können Vorhaben, die die gesamte Breite von Forschungsansätzen von der Untersuchung grundlegender Krankheitsmechanismen bis hin zu klinischen Studien (bis zu Phase 2, "proof-of-concept") umfassen. Insbesondere soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgruppen gefördert werden sowie translationale Forschungsansätze, bei denen Grundlagenforschung mit klinischen Fragestellungen kombiniert wird.

Gefördert werden können Vorhaben zu Erkrankungen wie zum Beispiel Autismus, Schizophrenie, Mentale Retardierung, Aufmerksamkeitsdefizitstörungen, Fetales Alkoholsyndrom, epileptische Störungen, Zerebralparese, hereditäre Neuropathien, sensorischen Störungen sowie spastische Paraplegien – weitere Erkrankungen sind nicht ausgeschlossen. Erkrankungen, die sich nur durch neurodegenerative Charakteristika während des Erwachsenenalters manifestieren, sind nicht Gegenstand der Förderung.

Antragsberechtigt sind als deutsche Verbundmitglieder staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gegebenenfalls auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/25606.php


 

Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen innerhalb des ERA-NET "E-Rare"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen innerhalb des ERA-NET "E-Rare" bekannt.

Die Bekanntmachung richtet sich an klinische und experimentelle Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Themengebiete zum Gegenstand haben, die in ihrer Relevanz für die Förderinitiative gleichwertig sind:

  • Gemeinsame Forschungsansätze, die bestehende Patientendatenbanken und zugehörige Materialbanken nutzen oder neu etablieren und auf nationaler Ebene alleine nicht möglich wären. Forschungsansätze in diesem Bereich müssen klar definierte wissenschaftliche Zielsetzungen verfolgen, z. B.:
  • Definition neuer nosologischer Entitäten, epidemiologische Studien oder Genotyp/Phänotyp-Korrelationen;
  • Charakterisierung genetischer bzw. molekularer Grundlagen spezifischer seltener Krankheiten.
  • Grundlagenorientierte Forschungsansätze im Bereich seltener Erkrankungen, einschließlich genetischer, epigenetischer und pathophysiologischer Studien, unter Einbeziehung innovativer Ressourcen, Technologien (-OMICS, neue Sequenzierungstechnologien, etc.) und Expertise, die von den beteiligten Partnern zusammen eingebracht werden. Die klinische Relevanz dieser Forschungsfragen muss eindeutig demonstriert werden.
  • Forschungsansätze zur Diagnose und Therapie von seltenen Erkrankungen. Dies kann z. B. auch die Identifizierung und Charakterisierung von (Bio-) Markern für Diagnose und Prognose, die Entwicklung innovativer Screeningsysteme und diagnostischer Werkzeuge oder die Generierung von relevanten Zell- und/oder Tiermodellen sowie präklinische Studien zu Medikamenten-, Gen- oder Zelltherapien umfassen.

Nicht gefördert werden:

  • seltene infektiöse Krankheiten, seltene Krebserkrankungen sowie seltene Medikamentenunverträglichkeiten;
  • interventionelle klinische Studien;
  • neurodegenerative Erkrankungen, die im Fokus von der Joint Programming Initiative "Neurodegenerative Disease Research" (JPND; www.neurodegenerationresearch.eu) stehen. Dies sind: Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen, Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen, Prionenerkrankungen, Motoneuronerkrankungen, Huntington-Krankheit, Spinozerebelläre Ataxie (SCA), Spinale Muskelatrophie (SMA). Für diese Erkrankungen wird auf die relevanten Förderbekanntmachungen von JPND verwiesen.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie Krankenhäuser und Patientenvereinigungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/25640.php

 


 

Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NETs "Infect-ERA"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NETs „Infect-ERA" "Koordination der Europäischen Förderung von Forschung an Infektionskrankheiten" im Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung" bekannt.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien will Infect-ERA transnationale Forschung und Translationsforschung fördern und dabei die Ansätze der Grundlagenforschung, der angewandten, technologieorientierten und klinischen Forschung in einem breiten Spektrum von Forschungsthemen zu menschlichen Infektionskrankheiten zusammenbringen.

In wissenschaftlichen Fachberatungen wurde ein Katalog von Themenstellungen für die Forschung erstellt, der Angaben zu aktuellen Fragen der Infektionsforschung und zu Instrumenten und Methoden enthält, die in naher Zukunft dafür eingesetzt werden sollen. Auf dieser Grundlage wurden zwei Hauptthemen für die Forschung definiert, die für diese Förderbekanntmachung gleichermaßen wichtig sind:

  • Wirt-Pathogen-Interaktion hinsichtlich klinisch relevanter Stämme und Bewertung von Faktoren, die diese Wechselwirkung beeinflussen,
  • Diagnostik auf Basis von Komponenten der Wirt-Pathogen-Interaktion, u. a. Entwicklung von Markern für den ­klinischen und personalisierten Einsatz und Detektion von Hochrisiko-Klonen bei unterschiedlichen Krankheiten.

Zur Bearbeitung dieser Themen sollten die Anträge einen der folgenden Ansätze beinhalten:

  • Anwendung neuartiger Verfahren und Technologien wie Genomik, Metagenomik, Transkriptomik, Metabolomik und Massenspektrometeranalyse für die Infektionsbiologie als Ganzes unabhängig vom Pathogentyp (Bakterien, Viren, Protozoen oder Pilze),
  • Einbindung neuer Verfahren, um die Wirkung des Pathogens auf seine Interaktion mit dem Wirt zu verstehen und Biomarker sowie Präventions-, Diagnose- und Therapieinstrumente zu entwickeln.

Anträge mit Schwerpunkt HIV/AIDS, Hepatitis B/C, Malaria und Tuberkulose werden im Rahmen dieser Richtlinien nicht gefördert.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

 


 

Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu neurodegenerativen Erkrankungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu neurodegenerativen Erkrankungen bekannt: Risiko- und Schutzfaktoren, Längsschnittuntersuchungen an Kohorten und moderne experimentelle Modelle im Rahmen des "EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research" (JPND)

Die Bekanntmachung umfasst die drei unten dargestellten Themen. Anträge können mehrere dieser Themen umfassen, sofern die relevanten Arbeiten in Ländern ausgeführt werden, die die entsprechenden Themen finanziell unterstützen.

A Thema 1: Genetische, epigenetische und umweltbedingte Risiko- und Schutzfaktoren für neurodegenerative Erkrankungen

B Thema 2: Längsschnittuntersuchungen an Kohorten bei neurodegenerativen Erkrankungen

C Thema 3: Moderne experimentelle Modelle für neurodegenerative Erkrankungen

Antragsberechtigt als deutsche Verbundpartner sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gegebenenfalls auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Kranken­häuser, Rehabilitationskliniken) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/25726.php

 


 

  • Förderinitiative „Nachhaltige Pharmazie“ der DBU, Einreichungsfrist für Skizzen ist der 5. Januar 2015, www.dbu.de/2031.html
  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/

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