Februar 2015

Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

files/tlf_content/nachrichten/2015/Logo_SME-Award.pngUnterstützung für innovative KMU in Europa – Fast Track to Innovation (FTI)
“6th Most Innovative European Biotech SME Award” von EuropaBio

EuropaBio lädt KMU ein sich für den “6th Most Innovative European Biotech SME Award” zu bewerben. Der Preis stellt eine einzigartige jährliche Initiative dar, um Innovation durch Biotechnologie und deren gesellschaftlichen Beitrag in Europa zu würdigen. Die Auszeichnung wird in den drei Kategorien Gesundheitswirtschaft, Pflanzen- und industrielle Biotechnologie vergeben.

Den Siegern winken 10 000 Euro sowie eine zweijährige Mitgliedschaft bei Europabio. Auch die Zweit- und Drittplatzierten können sich über eine solche Mitgliedschaft freuen.

Bewerbungsschluss ist der 6. April 2015.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.europabio.org/press/not-all-innovative-businesses-begin-garage

 


 

files/tlf_content/nachrichten/2015/Logo_BiotechnicaAward.pngEUROPEAN BIOTECHNICA AWARD 2015: Noch bis 31. März bewerben

Ausgezeichnet werden bahnbrechende Technologien in den Bereichen Biotechnologie und Life Sciences Unternehmen, die sich für den EUROPEAN BIOTECHNICA AWARD 2015 bewerben haben noch bis zum 31. März ihre Unterlagen einzureichen.

Dieses Jahr geht der Preis an ein europäisches Unternehmen, das eine so genannte „disruptive Technology“, also eine umwälzende Technologie in den Bereichen Biotechnologie oder Life Sciences etabliert und nachweislich zum geschäftlichen Erfolg geführt hat.

Verliehen wird der Preis während der feierlichen Abendveranstaltung auf der BIOTECHNICA am Dienstag, den 6. Oktober, vor rund 500 Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik in Hannover.

Die Teilnahme von Unternehmen am EUROPEAN BIOTECHNICA AWARD erfolgt über zwei Wege: Zum einen können sich Firmen direkt bewerben, zum anderen nominiert eine internationale Jury Unternehmen, die für den Preis in Frage kommen.

Informationen zu den Teilnahmebedingungen, der Jury sowie über die Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie im Internet unter www.biotechnica.de/de/award

 


 

Förderung von Translationsforschung zur Tumorheterogenität

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung von Translationsforschung zur Tumorheterogenität beim Menschen für die Überwindung von Wiederauftreten und Therapieresistenz innerhalb des ERA-NET "TRANSCAN" bekannt.

Mit humaner Tumorheterogenität ist in dieser Bekanntmachung die Heterogenität innerhalb des Tumors oder zwischen Primärtumor und metastasierten Sekundärtumoren in ein und demselben Patienten gemeint. Im Kontext der Translationsforschung beinhaltet dieses Thema drei spezifische Ziele entsprechend den möglichen klinischen Anwendungen. Projektanträge für transnationale, kooperative Forschungsprojekte müssen mindestens einen der speziellen Bereiche abdecken, die im Folgenden unter jedem Ziel aufgeführt sind. Die Projekte sollten auf einer etablierten und soliden Hypothese aufbauen und hinsichtlich möglicher Verbesserungen in der klinischen Praxis relevant sein.

Ziel 1: Entwicklung und Validierung von Methoden zur Untersuchung der Tumorheterogenität beim Menschen (einschließlich Heterogenität zwischen Primärtumor und metastasierten Sekundärtumoren)

Ziel 2: Studien zur Tumorheterogenität beim Menschen für die Steuerung therapeutischer Maßnahmen und die Identifizierung neuer therapeutischer Ziele.

Ziel 3: Entwicklung neuer präziser Therapiestrategien, die gegen Tumorheterogenität wirken und damit ein Wiederauftreten des Tumors oder Therapieresistenz vermeiden können

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie Krankenhäuser und Patientenvereinigungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FEuI-Kapazität in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitetere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/26037.php

 


 

Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" bekannt.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen. Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- bzw. Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.

Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen. Als Teil des Unterstützungskonzepts sind Innovations-Mentorinnen oder -Mentoren in das Vorhaben einzubeziehen. Sie sollen die Integration von Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen in das Vorhaben sicherstellen. Die Mentorinnen und Mentoren sowie weitere in das Unterstützungskonzept eingebundene Akteure haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schriftlich gegenüber der antragstellenden Einrichtung zu erklären.

Der weitere Entwicklungs- und Umsetzungsweg der Arbeiten, insbesondere die Verwertung oder konkrete Umsetzung, liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Der Projektträger berät auf Anforderung rechtzeitig vor Vorhabenende über mögliche Wege und Fördermöglichkeiten in der anschließenden Verwertungs- bzw. Anwendungsphase.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, von Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Aufgaben. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung (institutionelle Förderung) nur unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise eine Projekt­förderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/26079.php

 


 

„Fi-compass“ der EU-Kommission und der Europäischen Investment Bank

Der „fi-compass“ der EU-Kommission und der Europäischen Investment Bank wurde Ende Januar in Brüssel gestartet. Er dienst als Plattform für Beratungsdienste für die finanziellen Instrumente in den „European Structural and Investment Funds“ (ESIF) und für Mikrofinanz im „Programm Employment and Social Innovation“ (EaSI). Der „fi-compass“ ist noch im Aufbau. www.fi-compass.eu/

 


 

  • Förderinitiative „Nachhaltige Pharmazie“ der DBU, Einreichungsfrist für Skizzen ist der 5. Januar 2015, www.dbu.de/2031.html
  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/

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