Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" - "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2015

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" - "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2015" bekannt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, durch die Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" auch im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die ausgewählten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verfolgt werden, leisten. Hierbei sollen die Verbundvorhaben einen wichtigen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Handlungsfelder der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" leisten:

  1. Weltweite Ernährung sichern
  2. Agrarproduktion nachhaltig gestalten
  3. Gesunde und sichere Lebensmittel produzieren
  4. Nachwachsende Rohstoffe industriell nutzen
  5. Energieträger auf Basis von Biomasse ausbauen

Im Weiteren sollen die Verbundvorhaben einen Beitrag zu einem der vier Ziele der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung liefern:

  1. Die Forschungszusammenarbeit mit den weltweit Besten stärken
  2. International Innovationspotenziale erschließen
  3. Die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern in Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig stärken
  4. International Verantwortung übernehmen und globale Herausforderungen bewältigen

Die internationale Kooperation innerhalb des Verbundvorhabens, der dadurch entstehende Mehrwert bei der Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" und der Beitrag zur Umsetzung der "Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung" stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bio­economy international). Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von Anbahnungsmaßnahmen erarbeitet wurden.

Gefördert werden die deutschen Partner in internationalen Konsortien, wobei Kooperationsvorhaben mit den Ländern Argentinien, Brasilien, Chile, China, Indien, Kanada, Malaysia, Russland und Vietnam bevorzugt werden.

Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2015 ist hinsichtlich der Partnerländer in drei Module untergliedert.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zumindest eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern sie die Definition der Empfehlung der Europäischen Kommission erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de/foerderungen/26882.php

 


 

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Diagnostik und Therapie chronischer Krankheiten zwischen Europa und Indien im Rahmen des europäisch-indischen Netzwerks INNO INDIGO

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Diagnostik und Therapie chronischer Krankheiten zwischen Europa und Indien im Rahmen des europäisch-indischen Netzwerks INNO INDIGO bekannt.

Gefördert werden multilaterale Vorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen beteiligten Projektpartner. Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer Forschungsprojekte gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag zu den genannten Forschungsfeldern erwartet werden kann und die die Bedeutung eines transnationalen Ansatzes berücksichtigen.

Der thematische Schwerpunkt der Fördermaßnahme ist "Diagnostik und Therapie chronischer Krankheiten" mit den folgenden Unterthemen

  1. Entwicklung von Instrumenten und Technologien zur Diagnose und Verlaufskontrolle chronischer Krankheiten,
  2. Innovative Therapieansätze für die Behandlung chronischer Krankheiten (einschließlich der Behandlung sekundärer Komplikationen) und
  3. Grundlagen der Entstehung und Manifestierung chronischer Krankheiten

Eine detaillierte Beschreibung der Unterthemen finden Sie auch unter http://indigoprojects.eu/funding/indigo-calls/call-2015

Zuwendungsempfänger können Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, sein.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de/foerderungen/26893.php

 


 

Förderung transnationaler Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Biomasseproduktion und -konversion im Rahmen des ERA-Net Cofund FACCE SURPLUS

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Biomasseproduktion und -konversion im Rahmen des ERA-Net Cofund FACCE SURPLUS bekannt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagieren sich gemeinsam in der europäischen Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative, JPI) mit dem Thema Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Klimawandel (Agriculture, Food security and Climate Change, FACCE-JPI).

Die Initiative hat das Ziel, Beiträge zur Lösung der gesellschaftlichen ­Herausforderung der Ernährungssicherung im Kontext des Klimawandels, der Globalisierung, der Verknappung natürlicher Rohstoffe wie fossile Energieträger, Wasser, Düngemittel und Ackerfläche sowie des demographischen Wandels, zu leisten. Die FACCE-JPI befördert damit die Umsetzung der in der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" der Bundesregierung festgehaltenen Ziele der weltweiten Ernährungssicherung und der Gestaltung einer nachhaltigen Agrarproduktion unter Berücksichtigung des Klimawandels insbesondere durch die Entwicklung verlässlicher kurz-, mittel- und längerfristiger Vorhersagemodelle auf lokaler, regionaler und globaler Ebene.

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale Verbundvorhaben gefördert, die Biomasseproduktion und -konversion zum Thema haben. Es werden Projektanträge aus den folgenden Themenbereichen erwartet:

  • räumliche Landnutzungsplanung für eine verstärkte Biomasseproduktion und -konversion,
  • Marktentwicklung von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Lebensmittel und industrielle Nutzung,
  • nachhaltige Intensivierung integrierter Agrarsysteme in den Bereichen Lebensmittel und industrielle Nutzung.

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kom­mission (siehe: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm) mit Forschungsaufgaben.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/26811.php

 


 

Neue Einsatzmöglichkeiten für vernachlässigte Antibiotika und Charakterisierung von Antibiotika oder Antibiotika-Nichtantibiotika-Kombinationen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien über "Neue Einsatzmöglichkeiten für vernachlässigte Antibiotika und Charakterisierung von Antibiotika oder Antibiotika-Nichtantibiotika-Kombinationen zur Bekämpfung bakterieller Antibiotikaresistenzen" innerhalb der gemeinsamen Programmplanungsinitiative zur Antimikrobiellen Resistenz "JPIAMR" im Rahmenprogramm "Gesundheitsforschung" bekannt.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinien sollen folgende Themen bearbeitet werden:

Sicherung des Schutzes gegen antimikrobielle Resistenzen bei Mensch und Tier durch:

  • Neueinsatz vernachlässigter und nicht mehr verwendeter Antibiotika (ND-AB)
  • Kombination von ND-AB und Antibiotika
  • Kombination von ND-AB und nicht-antibiotischem Wirkstoff

mit dem Ziel, das Auftreten von Resistenzen zu verringern bzw. vorhandene Resistenzen zu bekämpfen. Die Wirkung von ND-AB und die Synergie von Kombinationen von ND-AB und anderen Antibiotika und nicht-antibiotischen Wirkstoffen sollte durch entsprechende Tests in vitro und in validierten Tiermodellen mittels pharmakokinetischer/ ­pharmakodynamischer (PK/PD) Modellierung validiert werden.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/26510.php

 


 

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Neuseeland

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt  Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Neuseeland im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung bekannt.


Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung ­zwischen Deutschland und Neuseeland erfolgt durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Kontakte zum neuseeländischen Partner sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestehen; die Fördermaßnahme dient nicht der Kontaktanbahnung.

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  • Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
  • Geo-, Meeres- und Polarforschung
  • Nachhaltige Städte inkl. erneuerbare Energien
  • Gesundheitsforschung
  • Fortschrittliche Produktionstechnologien
  • Zusätzliche Gebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder

Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.

Zuwendungsempfänger können Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in Deutschland tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – und andere Institutionen.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/26737.php

 


 

Förderung der dritten Förderphase des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Multiple Sklerose

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung der dritten Förderphase des Krankheitsbezogenen Kompetenznetzes Multiple Sklerose bekannt.

Anträge zu folgenden Schwerpunkten sind möglich:

  • Diagnose- und Therapieforschung einschließlich klinischer Studien;
  • Forschung zu Versorgung, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie;
  • Ätiologie- und Pathogenese-Forschung;
  • Übergreifende Querschnittsaufgaben z. B. qualitätsgesicherte Bildgebung, Validierung von Biomarkern, zukunftsweisende IT-Infrastruktur zur vernetzten Forschung mit klinischen Studien, Biomaterial- und Bilddatenbanken sowie Register.

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Foschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FeuI) Kapazität in Deutschland wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/26810.php

 


 

Förderrichtlinien für den Ideenwettbewerb "Neue Produkte für die Bioökonomie"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Förderrichtlinien für den Ideenwettbewerb "Neue Produkte für die Bioökonomie" bekannt. Gegenstand der Förderung ist die Ausarbeitung von neuen Produktideen für eine bio-basierte Wirtschaft sowie erste Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

Während der Sondierungsphase soll die Produktidee durch den Antragsteller vertieft ausgearbeitet werden, ein Entwicklungsplan für ihre technische Umsetzung erstellt und geeignete Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise gewonnen werden. Die Produktidee ist durch Analysen der Kundenbedürfnisse sowie der Markt- und Konkurrenzsituation zu präzisieren.

Die anschließende Machbarkeitsphase soll dazu dienen, grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee durchzuführen. An Projekten der Machbarkeitsphase sollten diejenigen Partner beteiligt werden, die in der vorangegangenen Sondierungsphase als Träger der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise identifiziert wurden.

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bun-des- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben. Darüber hinaus antragsberechtigt sind auch Technologietransfereinrichtungen und Innovationscluster, die als juristische Person z. B. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sind. Für Sondierungs- und Machbarkeitsphasen sind außerdem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, sofern sie die Definition der Europäischen Gemeinschaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/26779.php

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/

Zurück