Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

files/tlf_content/nachrichten/2015/Logo_Biobased_Industries.pngWeitere Ausschreibung „Biobased-Industries Joint Undertaking“ für 106 Mio. Euro

Die neue Ausschreibung von Biobased-Industries (BBI) von Ende August unterstützt Forschung und Innovationstätigkeit, die Entwicklungen für neue Bioraffinerien beschleunigen, und fokussiert auf Synergien. Somit soll die Zusammenarbeit über verschiedene wirtschaftliche Sektoren (von Biomasse Produzenten bis zu Bioraffinerien und Endverbrauchern) verbessert werden

Weitere Informationen zu der Ausschreibung finden Sie hier.

 


 

„Big Data for Better Outcomes“: Zukünftiges Programm der Innovative Medicines Initiative

Die Innovative Medicines Initiative (IMI) hat Themen veröffentlicht, die für die nächsten Ausschreibungen des Programms „Big Data for Better Outcomes“ in Betracht gezogen werden. Mehrere Pharmaunternehmen wollen sich an neuen Konsortien beteiligen, um das 50 % „Matching“ durch die EU zu erreichen.

Eine Liste der in Frage kommenden Themen finden Sie hier: www.imi.europa.eu/tlf_content/future-topics

 


 

Richtlinie zur Förderung innovativer Stammzelltechnologien für die individualisierte Medizin

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung innovativer Stammzelltechnologien für die individualisierte Medizin bekannt.

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, die darauf ausgerichtet sind, das Potenzial neuartiger Reprogrammierungstechnologien und iPS-Zellen für die Anwendung zu erschließen. Hierzu ist eine Bündelung von Expertisen aus der angewandten grundlagennahen und klinischen Forschung erforderlich,
z. B. von Arbeitsgruppen aus den Lebenswissenschaften, der Medizin, der Pharmakologie und einschlägigen technischen Disziplinen. Die vorliegende Förderrichtlinie ist in die Module "Therapie" und "Modell- & Testsysteme" gegliedert.

Modul – Therapie

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung, Validierung und Standardisierung von Technologien und Verfahren für die therapeutische Nutzung von Reprogrammierungsstrategien, vor allem von humanen iPS-Zellen. Ziel sollte es sein, iPS- und anderen reprogrammierten Zellen einen Einsatz in klinischen Studien der Phase I zu ermöglichen oder sie diesem deutlich näher zu bringen.

Die verschiedenen methodisch/technischen Herausforderungen vom Proof-of-Concept des angestrebten Therapie­ansatzes im klinisch relevanten Tiermodell bis zur späten präklinischen Phase sollen interdisziplinär bearbeitet werden. Dabei sind stets auch die regulatorischen Vorgaben und andere Erfordernisse für eine spätere klinische Anwendung zu berücksichtigen. Der Einsatz der durch die Reprogrammierungstechnologien hergestellten humanen Zellen zu Therapiezwecken steht dabei im Vordergrund. Für die Erbringung des Proof-of-Concept im relevanten Tiermodell werden Arbeiten mit tierischen Zellen aber nicht ausgeschlossen.

Modul – Modell- & Testsysteme

In diesem Modul werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, das Potenzial von Reprogrammierungstechnologien mit humanen Zellen für die Entwicklung von in vitro-Krankheitsmodellen und Testsystemen zu erschließen. Im Fokus der Förderung stehen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Etablierung, Validierung und Standardisierung von in-vitro-Krankheitsmodellen auf der Basis reprogrammierter humaner Zellen für die individualisierte Medizin. Diese sollen auch im Bereich der Medikamentenentwicklung und -testung anwendbar sein.

Nicht gefördert werden:
Vorhaben, die hauptsächlich mit humanen endogenen oder humanen embryonalen Stammzellen oder anderen nicht reprogrammierten Zellen arbeiten
Vorhaben ohne klinische Anwendungsperspektive
klinische Studien

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuEuI-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29377.php

 


 

Förderung der "Multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung der "Multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich" bekannt.

Die „Multilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA – Israel – Frankreich“ ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Israel und Frankreich.

Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf innovativen Forschungsarbeiten und Ressourcen und soll dazu beitragen, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theorie, Computational Science, Technik, Mathematik und Statistik moderne rechnergestützte Methoden zur Bearbeitung dynamischer und komplexer neurowissenschaftlicher Probleme einsetzen und entwickeln.

Im Rahmen dieses Programms geförderte Forschung im Bereich Computational Science muss auf biologische Prozesse bezogen sein und sollte zu Hypothesen führen, die in biologischen Studien überprüft werden können. Folgendes wird vorausgesetzt:

  1. Gegenstand der Projektanträge sollten Kooperationen zwischen Fachleuten im Bereich Computational Science und/oder Modellierung sowie Fachleute aus den Bereichen Theorie und experimentelle Neurowissenschaften sein;
  2. die Kooperation sollte eine dynamische und möglichst längere Phase zur Entwicklung und Ausgestaltung der ­Modelle, Theorien und/oder analytischen Methoden sowie ein enges Zusammenwirken von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Technik verschiedener Fachrichtungen beinhalten und
  3. die Entwicklung und Erprobung neuer Modelle oder Theorien sollte einen Rahmen für die Auslegung von Experimenten und das Aufstellen neuer Hypothesen bieten, die zur Aufdeckung der Mechanismen und Prozesse im gesunden oder kranken Nervensystem beitragen können.

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29297.php

 


 

Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Tunesien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Tunesien bekannt.


Die Förderung bezieht sich auf die Initiierung, die Intensivierung und die Vernetzung von Forschungskollaborationen zwischen deutschen und tunesischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu folgenden Zwecken:

  • gemeinsam Projektideen in den forschungspolitisch wichtigen Themenbereichen der Fachprogramme des BMBF sowie der europäischen Forschungsprogramme zu entwickeln und diesbezügliche wissenschaftliche Vorarbeiten für eine erfolgreiche Antragstellung durchzuführen (Machbarkeitsuntersuchungen/Pilotmaßnahmen),
  • die Potenziale beider Partnerländer in Wissenschaft, Forschung, technologischer Entwicklung und für die Verwertung von Forschungsergebnissen zu sondieren,
  • die Stärken deutscher und tunesischer Einrichtungen als internationale Partner in Wissenschaft, Forschung und Innovation darzustellen,
  • neue Kontakte zu Leistungsträgern in den Partnerländern aufzubauen und den Zugang zu international einzigartigen Forschungsstandorten und Infrastrukturen zu ermöglichen,
  • laufende Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Aktivitäten zu flankieren durch die Vernetzung von wissenschaftlichem Nachwuchs (Doktoranden) in beiden Ländern,
  • Szenarien für strategische internationale Partnerschaften deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen und ihrer Organisationen zu erarbeiten und die Voraussetzungen für ihre Umsetzung zu schaffen.

Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen. Auf die Beteiligung von gewerblichen Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)1, wird besonders Wert gelegt.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere KMU –, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29370.php

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/
  • Das ZIM-Programm, neue Projektträger 2015 sind bestellt. Siehe: www.zim-bmwi.de

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