Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

files/tlf_content/nachrichten/2015/Logo_Science4Life.pngScience4Life Venture Cup 2016: Bundesweiter Wettbewerb offiziell eröffnet

Ein Netzwerk aus Branchenexperten, individuelle Beratung und Vorbereitung auf den Unternehmeralltag: Diese Angebote für Gründer der Life Sciences und Chemie zeichnen den Venture Cup von Science4Life e.V. aus. Der bundesweite Businessplan-Wettbewerb wurde am 14. September offiziell eröffnet. Ab sofort können Gründer und Gründungsinteressierte wieder beim Wettbewerb mitmachen und so die Startbedingungen für ihr Unternehmen positiv beeinflussen.

Neben der Chance auf Preisgelder von insgesamt 67.500 Euro erhält jede Einsendung ein ausführliches Experten-Feedback. Zudem stellt die Gründerinitiative einen umfangreichen, branchenspezifischen Wissenspool sowie die perfekte Infrastruktur für die Umsetzung von Innovationen bereit. So stehen den Teilnehmern während des gesamten Wettbewerbs, der sich aus Ideen-, Konzept- und Businessplanphase zusammensetzt, Ansprechpartner aus dem Experten-Netzwerk zur Verfügung. Zeitgemäße Formate wie der Science4Life Technology Slam, bei dem Gründer ihre Innovationen auf kreative Weise vor Fachpublikum präsentieren, oder Online-Seminare zu wichtigen Themen der Existenzgründung sind weitere Beispiele für das vielfältige und kostenfreie Angebot.

Mit dem Start der Ideenphase können Teilnehmer bis zum 23. Oktober 2015 ihre Idee in Form einer dreiseitigen Skizze bei Science4Life einreichen. Hierfür steht auf der Science4Life-Webseite eine Mustervorlage zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen zur Ideenphase liefern die ersten beiden Online-Seminare mit dem Thema „Am Anfang steht die Idee – was kommt jetzt?“ am 1. und 13. Oktober 2015.

Ziel der Ideenphase ist es, Innovationen schon im frühen Stadium auf Umsetzbarkeit zu prüfen und erste Alleinstellungsmerkmale auszuarbeiten. Dies hilft Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden. Die 30 Teams mit den besten Ideenskizzen gewinnen eine Teilnahme am Tagesworkshop am 27. November in Frankfurt am Main. Damit erhalten sie die Gelegenheit, zu den drei Gewinnern zu gehören, die im Anschluss an den Workshop mit einem Preisgeld von je 500 Euro ausgezeichnet werden.

Detaillierte Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs und zu sämtlichen Angeboten sind über
www.science4life.de erhältlich.

Die Termine der 18. Wettbewerbsrunde auf einen Blick:

23.10.2015: Einsendeschluss Ideenphase
08.01.2016: Einsendeschluss Konzeptphase
01.03.2016: Konzeptprämierung
29.04.2016: Einsendeschluss Businessplanphase
11.07.2016: Abschlussprämierung

Kontakt:

Geschäftsstelle des Science4Life e.V., Industriepark Höchst, Gebäude H 831, 65926 Frankfurt,
Tel.: 069 / 30 55 50 50, Fax: 069 / 30 52 70 21, E-Mail: info@science4life.de

 


 

Bewerbungsfrist für Innovationsakademie Biotechnologie bis 15. Oktober verlängert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt auch dieses Jahr wieder die „Innovationsakademie Biotechnologie“ durch. Bei dem zweitägigen Kreativ-Event entwickeln berufserfahrene Wirtschaftsexperten, Hochschulabsolventen sowie Berufskreative unter professioneller Anleitung neue Geschäftsideen für die Life-Science-Branche. Den drei besten Ideen winkt eine Startförderung von jeweils 50.000 Euro. Die diesjährige „Innovationsakademie Biotechnologie“ wird am 19.  und 20. November in Berlin stattfinden.

Das diesjährige Motto lautet: Visionären Geschäftsideen Gestalt geben. Um Produktideen schnell eine visuelle Gestalt zu geben, werden die Teilnehmer der Innovationsakademie vom Produktdesigner Mendel Heit beim Rapid Prototyping unterstützt. Der Gründer der niederländischen Biohacking-Community, Pieter van Boheemen,  wird in einem Eröffnungsvortrag den Denkhorizont erweitern.

Wer kann sich für die Innovationsakademie Biotechnologie bewerben?

Gesucht werden Menschen, die Lust am Entwickeln einer Geschäftsidee haben. Ob Sie ein naturwissenschaftliches Fach (z. B. Biologie, Pharmazie, Medizin, Biochemie, Biophysik, Bioverfahrenstechnik), Ingenieurwissenschaften, Design oder Kommunikation studiert oder einen kaufmännischen Hintergrund haben, sich für besonders kreativ oder eher für einen Macher-Typ halten, jung oder alt sind, ist nicht ausschlaggebend. Wichtiger sind Neugierde, Aufgeschlossenheit und ein erkennbarer Wille, auch ungewöhnliche Dinge energisch anzupacken. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, Reise- und Übernachtungskosten können erstattet werden.

Die Bewerbungsfrist für die insgesamt 50 Teilnehmerplätze wurde bis zum 15. Oktober verlängert. Weitere Informationen sind www.innovationsakademie-biotechnologie.de zu finden. Dort können auch die Bewerbungen online abgegeben werden.

 


 

German Stevie Awards – Wirtschaftspreis für die deutsche Unternehmenswelt

Die German Stevie Awards sind ein hochkarätiger Wirtschaftspreis für die deutsche Unternehmenswelt. Herausragende Leistungen werden in über 80 verschiedenen Kategorien ausgezeichnet: vom Manager des Jahres in über 30 Branchen, über die Marketingkampagne des Jahres, bis hin zum Produkt des Jahres, u. v. m.

Teilnahmeberechtigt sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen und Organisationen. Unternehmen jeder Größe, öffentliche und private Organisationen aber auch Einzelpersonen aus der deutschen Wirtschaft, sind eingeladen, sich mit ihren Leistungen und Erfolgen zu bewerben.

Eine Jury aus Wirtschafts- und Branchenexperten bewertet die eingereichten Bewerbungen.

Die nominierten Unternehmen oder Personen werden mit den Stevie Award Trophäe in Gold, Silber oder Bronze ausgezeichnet. Die Preisverleihung der German Stevie Awards findet im Rahmen einer feierlichen Gala am Freitag, den 8. April 2016 in München statt.

Bei Anmeldung bis zum 14. Oktober gilt die reduzierte Teilnahmegebühr von 99 Euro.

Mehr über den Preis und die Teilnahmebedingungen erfahren Sie hier: www.stevieawards.com/gsa/

 


 

Förderung von Forschungsverbünden und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt eine Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden und Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Verfahren der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen bekannt.

Moderne Verfahren der „Genom-Editierung“ ermöglichen präzise molekularbiologische Eingriffe in das Erbgut (Genom) von Organismen. „Molekulare Scheren“ erkennen dabei bestimmte, definierte Bereiche im Genom von Zellen. Sie schneiden die DNA kontrolliert am erkannten Ort und erlauben so die gezielte „Editierung“ des Genoms durch die Veränderung vorhandenen oder die Einbringung neuen genetischen Materials.

Aus dem Förderschwerpunkt „Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der modernen Lebenswissenschaften“ werden die beiden Förderinstrumente „Forschungsvorhaben“ und „Klausurwochen“ als zwei eigenständige Module eingesetzt. Interessenten können Anträge zu beiden Modulen stellen. Diese müssen getrennt gestellt werden.

A) Modul 1: Forschungsprojekte

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsprojekte, die in Verbünden oder in begründeten Ausnahmefällen auch in Einzelvorhaben bearbeitet werden. Sie sollen sich insbesondere mit ethischen, rechtlichen, sozialen, kommunikations-, kultur- und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen zu modernen Verfahren der Genom-Editierung und deren bereits etablierten oder denkbaren Anwendungen bei Mikroorganismen, Pflanzen, Tieren oder dem Menschen auseinandersetzen.

Bevorzugt sollen möglichst weit entwickelte Methoden der Genom-Editierung mit ihren potenziellen Möglichkeiten und Anwendungen betrachtet werden, beispielsweise das CRISPR/Cas9-System.

Denkbare Anwendungsbereiche, die untersucht werden können, sind z. B.:

  • industrielle Biotechnologie;
  • moderne Pflanzenzüchtung;
  • moderne Tierzüchtung;
  • Manipulationen des Genoms von Wildtierpopulationen (z. B. übermutagene Kettenreaktion);
  • somatische Gentherapie;
  • Eingriffe in die Keimbahn;
  • Veränderung menschlicher Eigenschaften ohne medizinische Indikation.

B) Modul 2: Internationale Klausurwochen

Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von etwa fünftägigen, internationalen und interdisziplinären Klausurwochen zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten moderner Methoden der Genom-Editierung und deren möglicher Anwendungen

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sowie in Modul 1 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z.B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29500.php

 


 

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Themenschwerpunkt „Deutsch-Polnische Nachhaltigkeitsforschung (II)“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt ein Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Themenschwerpunkt „Deutsch-Polnische Nachhaltigkeitsforschung (II)“ bekannt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das National Centre for Research and Development der Republik Polen (NCBIR) beabsichtigen, ihren Forschungsdialog fortzusetzen und ihre Unterstützung bilateraler Forschungsprojekte im Bereich der Nachhaltigkeit zu intensivieren.

Ziel der Zusammenarbeit ist die Förderung gemeinsamer Forschungsvorhaben im Bereich der Nachhaltigkeitsforschung. Forschungsschwerpunkte dieser Bekanntmachung sind Energieeffizienz und Klimaschutz, Rohstoffeffizienz, nachhaltiges Wassermanagement sowie sozial-ökologische Forschung. Dabei soll als ein weiteres wesentliches Ziel der Bekanntmachung die Position von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die Anwendung gestärkt werden.

Im Rahmen der Fördermaßnahmen sollen interdisziplinäre FuE-Vorhaben gefördert werden, die einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Forschungskooperation mit Polen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsforschung leisten und die einen erkennbaren Mehrwert zu rein nationalen FuE-Vorhaben im jeweiligen Themenfeld haben..

Mögliche Forschungsprojekte sollen aus folgenden Themenbereichen stammen:

  • Energieeffizienz und Klimaschutz
  • Rohstoffeffizienz
  • Nachhaltiges Wassermanagement
  • Sozial-ökologische Forschung

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland bzw. juristische Personen, die innovative Beiträge zur Nachhaltigkeitsforschung liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzung ­erfüllen. Dem besonderen Ziel dieser Bekanntmachung entsprechend, die Position von KMU zu stärken, werden insbesondere KMU zur Antragstellung aufgerufen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29439.php

 


 

Förderung eines Wettbewerbs zur Anbahnung von Kontakten deutscher Innovations-Cluster aus Wirtschaft und Wissenschaft mit kolumbianischen Clustern

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung; Richtlinien zur Förderung eines Wettbewerbs zur Anbahnung von Kontakten deutscher Innovations-Cluster aus Wirtschaft und Wissenschaft mit kolumbianischen Clustern bekannt.

Zur Festigung bereits bestehender Kontakte oder zur Anbahnung neuer Kontakte können mit den Mitteln des BMBF Maßnahmen zur Erarbeitung einer gemeinsamen Kooperationsstrategie (z. B.: gemeinsame Ziele, gemeinsames ­Arbeitskonzept, Identifizierung von Handlungsfeldern, Vorbereitung von Projekten) gefördert werden.

Förderbar sind u. a.:

  • Austausch von Experten (Flugkostenzuschuss und Tagegelder)
  • Workshops, Seminare und Exkursionen (im In- und Ausland)
  • Vorhabenbezogene Sachmittelzuschüsse (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Mieten, Aufträge etc.) in begrenztem Umfang
  • Studien und Analysen in begrenztem Umfang.
  •  

Auch die Vorbereitung von Förderanträgen für Folgeprojekte u. a. im Rahmen der thematischen Förderprogramme des BMBF sowie von Programmen der Europäischen Union kann gefördert werden.

Prioritär werden Vorhaben in den folgenden Bereichen gefördert:

  • Metallbearbeitung/Maschinenbau
  • Agrar/Nahrungsmittel
  • Biotechnologie/Gesundheit
  • Erneuerbare Energien

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29440.php und www.bmbf.de/foerderungen/29557.php

 


 

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Mexiko

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung eine Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Mexiko bekannt.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF1 „Internationale Kooperation“ und soll dazu dienen, die WTZ mit Mexiko weiter zu intensivieren und insbesondere gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern.

Gegenstand der Förderung ist die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Mexiko, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustauschs bei gemeinsamen Forschungsprojekten.

Die Förderung bezieht sich auf den Personalaustausch, die Koordinierung der bilateralen Kooperation und auf die Organisation von Veranstaltungen. Die geplanten Maßnahmen sollen Forschungsvorhaben begleiten, die aus anderen Quellen finanziert sind. Sie sollen folgende Ziele verfolgen:

  • wissenschaftlicher Austausch von Forschern und Wissenschaftlern mit dem Partnerland Mexiko mit dem Ziel der Förderung von Forschung, Beratung und Erfahrungsweitergabe innerhalb von gemeinsamen FuE-Projekten
  • Informationsaustausch zwischen den Partnern:
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizon 2020)
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in Mexiko
  • internationale Vernetzung in den thematischen Schwerpunktbereichen:
    • Gesundheitsforschung
    • Bio-Ökonomie

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere KMU– die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29442.php

 


 

Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Umwelt- und Lebenswissenschaften und Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit im Rahmen des europäisch-südostasiatischen Netzwerkes SEA-EU-NET

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinien zur Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Umwelt- und Lebenswissenschaften und Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit im Rahmen des europäisch-südostasiatischen Netzwerkes SEA-EU-NET bekannt.

Gefördert werden multilaterale Anbahnungs- und Vernetzungsvorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweilig beteiligten Projektpartner durch die Förderung von Reisen und wissenschaftlichen Veranstaltungen. Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer Projekte gefördert, von denen ein wichtiger Beitrag zu den genannten Forschungsfeldern erwartet werden kann und die die Bedeutung eines transnationalen Ansatzes berücksichtigen.

Der thematischen Schwerpunkte der Fördermaßnahme sind Umweltwissenschaften, Lebenswissenschaften und die Lebensmittelwissenschaften, mit folgenden Schwerpunktthemen:

  1. Umweltwissenschaften insbesondere Klimawandel, Wasserressourcenmanagement, Smarter Cities, Biodiversität, Energie
  2. Lebenswissenschaften insbesondere (vernachlässigte) Infektionskrankheiten, antimikrobielle Resistenzen
  3. Lebensmittelwissenschaften insbesondere landwirtschaftliche Produktivität, Nachhaltigkeit und Standards, Wertschöpfungskette

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die ­Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)– die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/29477.php

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/
  • Das ZIM-Programm, neue Projektträger 2015 sind bestellt. Siehe: www.zim-bmwi.de

Zurück