Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Richtlinie zur Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik bekannt.

Ziel des Förderkonzepts ist eine Verbesserung von Forschungsmöglichkeiten und Patientenversorgung durch IT-Lösungen, die den Austausch und die Nutzung von Daten aus Krankenversorgung, klinischer und biomedizinischer - Forschung über die Grenzen von Institutionen und Standorten hinweg ermöglichen und vorhandenes Fachwissen und aktuelle Forschungsergebnisse im Forschungs- und Versorgungsalltag verfügbar machen. Im Fokus stehen dabei zunächst die Universitätskliniken, da es hier eine enge Verbindung zwischen Krankenversorgung und klinischer Forschung gibt. Weitere Partner – z. B. Forschungsinstitute, Hochschulen, private Kliniken, Unternehmen u. a. aus den Branchen IT, Pharma, Biotechnologie, Medizintechnik – können hinzukommen.

Ein Kernelement des Förderkonzepts sind sogenannte "Datenintegrationszentren", die an Universitätskliniken sowie gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die Forschungs- oder Versorgungsdaten in größerem Umfang verfügbar machen wollen, aufgebaut und miteinander vernetzt werden sollen. Zu den Aufgaben eines Datenintegrationszentrums gehören:

  • Herstellung des Zugriffs auf dezentral in der Organisation vorhandene Daten
  • Qualitätsmanagement für die eingespeisten Daten
  • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • Gewährleistung der Datensicherheit
  • Nutzer- und Rechteverwaltung
  • Nutzerbetreuung und -schulung
  • Schnittstelle für Datenaustausch mit externen Partnern und Datensammlungen.

Zweites Kernelement des Förderkonzepts sind IT-Lösungen für spezifische Anwendungen, für die der standort-übergreifende Austausch von Forschungs- und Versorgungsdaten genutzt werden soll. Eine solche Anwendung ("Use Case") könnte beispielsweise die IT-basierte Unterstützung von Diagnose und Therapiewahl bei seltenen Erkrankungen, die Rekrutierung von Patienten für klinische Studien, die personalisierte Krebstherapie oder eine andere Aufgabenstellung aus dem Forschungs- und Versorgungsalltag sein. Anhand solcher konkreter Anwendungsfälle soll der Mehrwert des Datenaustauschs und der entwickelten IT-Lösungen für Forscherinnen und Forscher, Ärztinnen und Ärzte bzw. Patientinnen und

Innerhalb der Konsortien für die Konzeptphase sowie für die Aufbau- und Vernetzungsphase antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können sowohl als Unterauftragnehmer als auch als Zuwendungsempfänger in die Konsortien eingebunden werden. Für eine Zuwendung antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jedoch nur dann, wenn sie über FuE-Kapazität in Deutschland verfügen. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Die Anträge für die Konzeptphase müssen bis zum 31. März 2016 eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1098

 


 

Förderrichtlinie für Partner-Projekte des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur – de.NBI

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Förderrichtlinie für Partner-Projekte des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur – de.NBI bekannt.

Infolge des technologischen Fortschritts in den modernen Lebenswissenschaften im Bereich der Nukleinsäuresequenzierung, weiterer Omics- sowie bildgebender Verfahren werden in immer kürzeren Zeiträumen immer größere Datenmengen (Big Data) produziert. Die Analyse und Nutzung dieser Daten bietet neue Chancen und Potenziale für den Erkenntnis- und Wertschöpfungsprozess in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Daten-Generierung im großen Stil stellt jedoch hohe Anforderungen an die Prozessierung, Speicherung und Archivierung der erhobenen Daten. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können diese Daten später adäquat genutzt werden, um daraus Wissen zu generieren. Eine international wettbewerbsfähige und zugleich standardisierte Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung großer Datenmengen setzt die Verfügbarkeit geeigneter, leistungsfähiger Hardwareressourcen, geeigneter Datenbanken sowie leistungsstarker bioinformatischer Werkzeuge voraus. Die stetig wachsende Komplexität und Größe der Datensätze erfordert die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser bioinformatischen Werkzeuge. Nur so kann auch künftig das Ziel, aus Daten Informationen und somit Wissen zu generieren, gewährleistet werden.

Mit dem gezielten Aufbau des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur – de.NBI ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Herausforderungen für die Anwendung der Big Data in den Lebenswissenschaften begegnet. Durch die Etablierung des Netzwerks de.NBI wird die Verfügbarkeit sowohl von Hardware (Rechen- und Speicherkapazitäten) als auch von Datenressourcen sowie bioinformatischen Werkzeugen in den Lebenswissenschaften erweitert und verbessert. Mithilfe einer breiten Palette von Trainings- und Bildungsaktivitäten wird sichergestellt, dass die umfangreichen Erfahrungen der de.NBI-Konsortialpartner in der Bioinformatik an Nutzer in der lebenswissenschaftlichen Forschung weitergegeben werden.

Gefördert werden Projekte, die die Expertise des bestehenden Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur ergänzen. Sowohl das Dienstleistungsangebot als auch die Datenbanken und das Datenmanagement sollen durch Ausbau der derzeit im Netzwerk vorhandenen Expertise und Kapazität erweitert und gestärkt werden.

Mögliche Beispiele für thematische Ergänzungen des bestehenden Netzwerks durch Partner-Projekte könnten ­folgende Themenbereiche sein:

  • Epigenetik
  • Metabolomics
  • Lipidomics
  • bildgebende Informatik
  • mechanistische Modellierung
  • Simulation von Stoffwechselwegen
  • Werkzeuge zur Simulation in der Systembiologie
  • vergleichende phylogenetische und genomische Algorithmen
  • Optimierung von Datenbanken und deren Datenstrukturen
  • Metadatenebene/Metainformation für die Integration von Omics-Daten
  • bioinformatische Verfahren für die synthetische Biologie.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und ­Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland. Die Beteiligung von KMU ist aus­drücklich erwünscht.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1102

 


 

Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)" bekannt

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehende Produktlösungen aber auch Prozesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen. Dabei sollen die Materialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produktlösungen im Vordergrund stehen.

Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die FuE-Vorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützten.

Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Materialforschung, die auf Anwendungen in folgenden Themenfeldern ausgerichtet sind:

  1. Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
  2. Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur
  3. Materialien für Information und Kommunikation
  4. Materialien für die Energietechnik
  5. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien
  6. Materialien für Mobilität und Transport

Antragsberechtigt sind:

  1. KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland).
  2. Mittelständische Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1087

 


 

Richtlinie zur Förderung von Produkten zur Prävention, Diagnose und Behandlung von vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von Produkten zur Prävention, Diagnose und Behandlung von vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten bekannt. Schlechte Lebensbedingungen, mangelnder Zugang zu gesunder und ausreichender Nahrung, sauberem Trinkwasser, medizinischer Versorgung oder Bildung: Diese Umstände fördern die Ausbreitung von Infektionen, die als "armutsassoziierte Krankheiten" (englisch poverty related diseases, PRDs) bezeichnet werden. Zu ihnen gehören sowohl Infektionen, die in den Industrieländern heilbar oder zumindest beherrschbar sind, wie beispielsweise die sogenannten "großen Drei" – HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria – aber auch die "vernachlässigten Tropenkrankheiten" (englisch neglected tropical diseases, NTDs), die vor allem in den armen Ländern tropischer Gebiete ein großes Problem darstellen. PRDs fordern in den Armutsgebieten nach wie vor die meisten Opfer, weit vor z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Krebs.

Gefördert wird die Entwicklung von Methoden und Produkten zur Prävention, Diagnose oder Behandlung für vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten¹. Grundbedingung der Förderung ist, dass es um Indikationen geht, gegen die es bislang keine geeigneten Präventions-, Diagnose oder Behandlungsmöglichkeiten gibt. Präventionsmethoden können Impfstoffe, Insektizide oder andere Hilfsmittel sein, für deren Entwicklung wissenschaftliche Forschung nötig ist.

Antragsberechtigt sind Produktentwicklungspartnerschaften (PDPs), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Präventionsmethoden, Medikamente oder Diagnostika gegen vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten zu entwickeln und kostengünstig auf den Markt zu bringen.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1093

 


 

Richtlinie zur Förderung der „Ertüchtigung deutscher Biobank-Standorte zur Anbindung an BBMRI“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung der „Ertüchtigung deutscher Biobank-Standorte zur Anbindung an BBMRI“ bekannt

Zur nationalen und internationalen Vernetzung wurde vom BMBF die Kontakt- und Vermittlungsstelle für Biomaterialbanken als „Nationaler Knoten“ (engl. German Biobank Node, GBN) für das ESFRI-Vorhaben „Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure“ (BBMRI) eingerichtet. Diese dient auch der Vertretung nationaler Interessen in der europäischen Forschungsinfrastruktur BBMRI, deren Gründungsmitglied Deutschland ist.

Ziel von BBMRI ist, den Zugang zu biologischen Proben und Daten zu erleichtern und deren Nutzung für die Forschung zu fördern. Ein zentrales Suchportal wird Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem akademischen und industriellen Bereich einen europaweiten Zugang zu qualitätsgesicherten, gesundheitsrelevanten biologischen Ressourcen ermöglichen. Ferner sollen Biobanken europaweit koordiniert und gemeinsame Standards etabliert werden.

Ziel ist es daher, einen Verbund von deutschen Biobank-Standorten zu fördern, der von der Kontakt- und Vermittlungsstelle für Biomaterialbanken (GBN) koordiniert werden soll. Das koordinierte Handeln im internationalen Kontext soll der Erarbeitung, Erprobung und Anwendung von übergreifenden, generischen Standards, Produkten und Lösungen dienen. Diese sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. Alle Verbundteilnehmenden verpflichten sich, die gemeinsam erarbeiteten generischen Lösungen zu implementieren. Ferner ist eine enge Zusammenarbeit mit BBMRI vorzusehen.

Gefördert werden soll die Erarbeitung, Erprobung und Anwendung von übergreifenden, generischen Standards, Produkten und Lösungen zur Integration deutscher Biobank-Standorte mit humanen Proben und Daten in BBMRI.

Antragstellende müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein. Voraussetzung für die Förderung von Biobank-Standorten ist insbesondere eine hohe Kompetenz im Hinblick auf Qualitätsmanagement und Biobank-IT. Ferner werden sachgerechte Regelungs- und Steuerungsmechanismen (Governance) vorausgesetzt. Eine angemessene Biobank-Infrastruktur muss am Standort vorhanden sein.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1103

 


 

Richtlinie zur Förderung von "Partnerschaften für nachhaltige Problemlösungen in Schwellen- und Entwicklungsländern – Forschung für Entwicklung" mit Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von "Partnerschaften für nachhaltige Problemlösungen in Schwellen- und Entwicklungsländern – Forschung für Entwicklung" – Pilotmaßnahmen für Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung mit Ländern Zentralasiens und des Südkaukasus, im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung bekannt.

Mit der Bekanntmachung sollen Forschungsarbeiten zum Themenkomplex der Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der lokalen oder regionalen Implementierung der Forschungsergebnisse im ländlichen und im urbanen Bereich gefördert werden.

  • Gesundheitsvorsorge: Reduktion von umweltbedingten Erkrankungen und Gefahren für die Gesundheit. Gefördert wird sowohl Forschung zur Reduktion von Infektionskrankheiten und zu vernachlässigten und/oder armutsassoziierten Krankheiten als auch zur Reduktion der Auswirkungen von Geohazards auf die Existenzgrundlage.
  • Ernährungssicherheit: Reduktion der Verwundbarkeit, Steigerung der Widerstandsfähigkeit und Förderung einer nachhaltigeren Bioökonomie.

Antragsberechtigt sind – im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Zentralasien und/oder dem Südkaukasus – Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)– die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1095

 


 

Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Indien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Indien bekannt.

Mit dieser Bekanntmachung sollen gemeinsame deutsch-indische Forschungsprojekte im Bereich der medizinischen Forschung und der Materialforschung gefördert werden. Die geplanten Maßnahmen sollen idealerweise Forschungsvorhaben ergänzen, die aus anderen Quellen finanziert sind. Die Ziele der Bekanntmachung sind:

  • Internationale Vernetzung mit dem Partnerland Indien in den thematischen Schwerpunktbereichen:
  • Neue Werkstoffe
  • Altersbedingte Krankheiten
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen,
    Horizon 2020 u. ä.)

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, – insbesondere KMU – die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1100

 


 

Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Singapur

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Singapur bekannt

Die Bekanntmachung soll dazu dienen, die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Singapur durch Mobilitätsförderung zu intensivieren. Ziel der Maßnahme für die deutschen Antragsteller soll der Aufbau einer nachhaltigen Zusammenarbeit mit singapurischen Partnern sein.

Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Singapur, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten von Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Schwerpunkte für die Kooperationen mit der Nanyang Technological University (NTU) und der Singapore Agency for Science, Technology and Research (A*STAR) sind:

  • Biotechnologie, Gesundheitsforschung
  • Umwelt- und Wassertechnologie
  • Materialforschung mit den Schwerpunktthemen Graphen und poröse Materialien
  • Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere Quantenkommunikation
  • Energiesysteme, vor allem Energieeffizienz und Solarenergie
  • Ingenieurwissenschaften, vor allem Elektronik
  • Wirtschafts-, Geistes- und Sozialwissenschaften

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere KMU –, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1090

 


 

Call for proposals: 2015 Canada/Germany joint program

Das Ziel des Kanada/Deutschland Programms ist die Stärkung der Forschung und das “Alignment” der wissenschaftlichen Ressourcen und Expertise. Das kollaborative Programm gibt privaten und öffentlichen Organisationen aus Kanada und Deutschland die Möglichkeit neue Erfahrungen zu machen und in neue Märkte zu expandieren.

Das Programm finanziert neue und möglicherweise transformative „next generation“ Technologien oder Werkzeuge mit dem Potenzial Entwicklungsprozesse zu verbessern oder zu beschleunigen.

Die Initiative ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi und dem CQDM in Kanada.

Weitere Informationen zu diesem internationalen F&E Kooperationsprojekt finden Sie hier

www.zim-bmwi.de/internationale-fue-kooperationen/bilaterale-ausschreibungen

Bewerbungsschluss für die 1. Ausschreibungsrunde ist der 15. Januar 2016

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/
  • Das ZIM-Programm, neue Projektträger 2015 sind bestellt. Siehe: www.zim-bmwi.de

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