Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

files/tlf_content/nachrichten/2015/Logo_Sscience4Life.pngScience4Life Venture Cup Konzeptphase – noch bis 8. Januar bewerben!

Für die am 8. Januar endende Konzeptphase von Science4Life bietet sich für Gründerteams die Möglichkeit neu in den Wettbewerb einzusteigen. Die Gutachter prüfen sechs- bis zehnseitigen Geschäftskonzepte ausführlich und geben wertvolle Tipps für die Weiterentwicklung. Zudem steht das Science4Life-Netzwerk mit Rat und Tat zur Seite.

Termine und  Wichtiges

  • Die Teilnahme ist kostenlos. Science4Life wird vom Land Hessen und Sanofi gesponsert und von fast 200 ehrenamtlichen Gutachtern aus über 120 Organisationen getragen
  • Die Teilnahmevoraussetzungen für den Science4Life Venture Cup sind:
    • eine Dienstleistungs- oder Produktgeschäftsidee in den Life Sciences (Biotech, Chemie, Medizin, Nanotech, Pharma), und
    • gegründete Unternehmen dürfen zum offiziellen Wettbewerbsstart nicht älter als ein Jahr, - d.h. müssen nach dem 01. September 2014 gegründet - sein.

8. Januar 2016: Einsendeschluss Konzeptphase

29. April 2016: Einsendeschluss Businessplanphase

Kostenloses Handbuch zum Schreiben eines Businessplans, Download unter: www.science4life.de/Downloads.aspx

Anmeldung unter: www.science4life.de/VentureCup/Anmeldung.aspx

Informationen und Termine zu den Science4Life-Online-Seminaren finden Sie unter www.science4life.de/VentureCup/Veranstaltungen.aspx

Über Science4Life

Science4Life ist ein eingetragener Verein und unterstützt und berät Gründer kostenlos beim Aufbau Ihres Unternehmens. Um der Überregionalität des Wettbewerbs Rechnung zu tragen, veranstaltet Science4Life Online-Seminare zu Themen wie Patente, Marketing und Finanzierung. Darüber hinaus stehen die Experten des Netzwerkes für Gespräche zur Verfügung. In den verschiedenen Stufen des Businessplanwettbewerbs erhalten die Teams Gutachten aus kaufmännischer und wissenschaftlicher Sicht von drei Experten. Insgesamt werden 67.500 Euro Preisgelder an die Hauptgewinner ausgeschüttet.

Kontakt:

Dr. Eckhart Krupp, Christiane Wohlers
Telefon +49 (0)69 / 305 – 25922
Fax:  +49 (0)69 / 305 – 27021
E-Mail:  info@science4life.de

 


 

Felix Burda Award – Ausschreibung bis 8. Januar verlängert

Die Felix Burda Stiftung verleiht am 17. April 2016 die Felix Burda Awards. Bewerbungen in drei Kategorien werden bis 8. Januar 2016 entgegengenommen.

Engagierte Privatpersonen, Mediziner und Wissenschaftler, sowie Organisationen, Institutionen und Unternehmen jeder Größenordnung können sich ab heute wieder für den Felix Burda Award bewerben. Voraussetzung sind herausragende Projekte für die Darmkrebsprävention in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland.

Eine unabhängige Expertenjury ermittelt die Nominierten und Preisträger. Mit je 5.000 Euro dotiert sind die Kategorien „Medizin & Wissenschaft“ und „Engagement des Jahres“. In der Kategorie „Betriebliche Prävention“ werden Unternehmensaktionen gegen Darmkrebs gewürdigt und je ein Award im Bereich Mittelstand und Großkonzerne undotiert verliehen.

Der glamouröse 14. Felix Burda Award findet am 17. April 2016 in München statt.

Auf www.felix-burda-award.de finden sich die Ausschreibungsunterlagen und alle Teilnahmebedingungen.

 


 

Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb des „ERA-IB2: Industrielle Biotechnologie für Europa“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb des „ERA-IB2: Industrielle Biotechnologie für Europa“ im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 bekannt.

Gegenstand der Förderung sind innovative, industriell relevante und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Transnationale Projekte müssen mindestens drei und dürfen maximal acht Projektpartner einschließen. Die Projektpartner müssen aus mindestens drei Partnerländern/-regionen kommen, die sich an dieser Förderbekanntmachung beteiligen (siehe Präambel). Die aktive Beteiligung von Industriepartnern ist nicht zwingend erforderlich, wird aber sehr empfohlen.

Projektskizzen sollten eines oder mehrere der unten angegebenen Themen der industriellen Biotechnologie adressieren:

  • Umwandlung von industriellen Nebenprodukten und Biomasse zu höherwertigen Produkten.
  • Neue Systeme für neue, nachhaltige Prozesse unter Verwendung von Biokatalysatoren wie Enzyme, Mikroorganismen und zellfreie Biosynthesesysteme natürlichen oder synthetischen Ursprungs. Dies beinhaltet orthogonale ­Biosysteme, Minimalgenom-Ansätze und Protozellen.
  • Substanzen durch ein besseres Verständnis und ein Engineering ihrer Stoffwechselwege, einschließlich Ansätze der synthetischen Biologie.
  • Prozessentwicklung, -intensivierung und/oder Integration in existierende industrielle Prozesse (z. B. Downstream und Scale-Up).

Projektskizzen, die synthetische oder biotechnologische Ansätze in marinen Systemen beinhalten, sind antragsberechtigt und explizit eingeladen, wie alle anderen Projektskizzen aus dem Bereich der synthetischen und industriellen Biotechnologie. Es wird eine zusätzliche, dedizierte Förderbekanntmachung im Rahmen des ERA-MBT im Themenfeld „Biodiscovery – Bioaktive Moleküle aus dem Meer“ geben. Dieses Themenfeld gehört nicht in den Themenbereich der ERA-IB-Bekanntmachung und derartige Projektskizzen sollten im Rahmen der bevorstehenden ERA-MBT-Bekannt­machung eingereicht werden.

Die Projekte sollten das durch den biotechnologischen Prozess anvisierte Produkt und den adressierten Markt ­benennen, z. B.

  • biobasierte Materialien,
  • Plattformchemikalien, z. B. Bio-Monomere, Oligomere und Polymere,
  • Pharmazeutische Substanzen, funktionelle Lebens- oder Futtermittelinhaltsstoffe.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http:// http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1120

 


 

Förderung der „Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung der „Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken“ bekannt.

Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbare Netzwerke haben eine herausragende Ausgangslage zur Erarbeitung internationaler Innovationsstrategien. Sie nehmen im Innovationswettbewerb bereits eine führende Position ein und besitzen häufig eine hohe internationale Sichtbarkeit. Zugleich verfügen sie über professionell und wirtschaftlich geführte Managements mit Erfahrung im Aufbau von Kooperationen und der Koordination von Partialinteressen der beteiligten Akteure entlang einer gemeinsamen Innovationsstrategie.

Folgende Ziele mit der Förderung erreicht werden:

  • Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Kompetenzprofils von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken durch die Erschließung und Koordination der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, die über komplementäre Kompetenzen verfügen.
  • Beiträge zu einer nachhaltigen, positiven Entwicklung des Standorts Deutschland durch strategiegeleitete internationale Zusammenarbeit.
  • Die Stärkung von Managementkompetenzen für internationale Forschungs- und Innovationskooperationen, insbesondere in den Bereichen Open Innovation, Wissensmanagement, interkulturelle Kompetenz und im Bereich Schutz des geistigen Eigentums (IPR).
  • Die Entwicklung und Implementierung innovativer Steuerungs- und Managementprozesse für internationale Kooperationen und ein Beitrag zur weiteren Verstetigung existierender Managementstrukturen.
  • Die Entwicklung neuer Initiativen, Organisationsformen und Werkzeuge zur verstärkten Einbindung von, insbesondere kleinen und mittelständischen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, welche in Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren innovativen Netzwerken aktiv sind, in internationale Kooperationsprojekte.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen
  • gemeinnützige Organisationen und Vereine.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1108


 

Förderung von Forschungsverbünden zur Kinder- und Jugendgesundheit – Förderinitiative "Gesund – ein Leben lang"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur Kinder- und Jugendgesundheit – Förderinitiative "Gesund – ein Leben lang" bekannt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat deshalb die Förderinitiative "Gesund – ein Leben lang" gestartet. Aufbauend auf den Besonderheiten und Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen, im Alter, bei arbeitenden Menschen und bei Männern und Frauen sollen neue und wirkungsvolle Konzepte zur Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung entwickelt werden.

Ziel dieser Fördermaßnahme ist, die Grundlage dafür zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche gesund bleiben oder schneller genesen. Hierzu soll in prioritären Forschungsfeldern exzellente und umsetzungsorientierte Forschung gefördert werden. Konkret sollen kindgerechte Präventions- und Therapieansätze für chronische Erkrankungen und psychische Störungen entwickelt werden. Für Risikogruppen sollen spezifische Konzepte der Gesunderhaltung und Prävention erarbeitet und erprobt werden. Darüber hinaus sollen die biologischen und molekularen Mechanismen prägender Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit weiter aufgeklärt werden. Diese Fördermaßnahme wird aus Mitteln des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung finanziert.

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, die bestehende Kompetenzen in den Bereichen der anwendungsorientierten Grundlagenforschung, der klinischen Forschung und der Versorgungsforschung bündeln. Die Verbünde sollen Fragestellungen bearbeiten, die einen hohen Wert für die Gesundheitsförderung, Prävention oder Therapie von Kindern und Jugendlichen haben und die sinnvoll nur in Kooperation mehrerer Arbeitsgruppen bearbeitet werden können.

Es können Verbünde zu folgenden Themengebieten gefördert werden:

  • Fragestellungen zu Krankheitsbereichen mit besonderer Relevanz im Kindes- und Jugendalter – Chronische Erkrankungen und psychische Störungen.
  • Fragestellungen mit besonderer Bedeutung für die Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen aus Risikogruppen.
  • Fragestellungen zu prägenden Einflüssen auf Gesundheit und Krankheit

Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (wie z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), Patientenorganisationen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1114

 


 

Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Interaktive körpernahe Medizintechnik“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Interaktive körpernahe Medizintechnik“ bekannt.

Im Fokus der Förderbekanntmachung stehen interaktive körpernahe Medizintechniksysteme. Dabei handelt es sich um technische Systeme, die

  • unmittelbar oder nah am Körper getragen werden,
  • in direkter Interaktion mit dem Nutzer stehen,
  • in ihrer Effektivität wesentlich von dieser Interaktion abhängen und
  • auf eine medizinisch-diagnostische, -therapeutische, -nachsorgende oder -rehabilitative

Anwendung abzielen und einen essentiellen Beitrag zur Gesundheit von Patienten leisten.

Antragsberechtigt sind Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1110

 


 

Förderung von Maßnahmen für Forschung und integrierter, postgradualer Aus- und Fortbildung - Subsahara-Afrika

Das Bundesministerium gibt die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für Forschung und integrierter, postgradualer Aus- und Fortbildung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung – Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit Subsahara-Afrika bekannt.

Gegenstand der Förderung sind gemeinsame Forschungsarbeiten, Kapazitätsbildungs- und Verwertungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur postgradualen Aus- und Fortbildung.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Forschung und auf diese Forschung gezielt abgestimmte Graduiertenausbildung in drei großen internationalen Herausforderungen, die auch für Staaten auf dem afrikanischen Kontinent hochrelevant sind, in Abstimmung mit den Programmen des BMBF zu Bioökonomie, Nachhaltiger Stadtentwicklung und der Rohstoffstrategie umzusetzen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und die Zuwendungszweck sowie Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1111


 

Förderung zum Themenfeld "Photonische Systemlösungen für Medizin und Biotechnologie"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie über die Förderung zum Themenfeld "Photonische Systemlösungen für Medizin und Biotechnologie" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" bekannt.

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen robuste Systemlösungen für medizinische und biotechnische Anwendungen auf der Basis der Photonik:

  • Photonische Verfahren für die Biotechnologie sowie für die medizinische Prädiktion, Prävention, Diagnostik und Therapie.
  • Photonische Verfahren für medizinische Grenzflächen:

Die Förderung zielt auf industriegeführte FuE-Verbundprojekte mit mindestens zwei Industriepartnern ab. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Zuwendungsbewilligung einen Sitz in Deutschland haben, Hochschulen und außer­universitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1117

 


 

Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Marokko

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Marokko bekannt.

Ziel der Förderbekanntmachung ist der Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen, die gemeinsam mit dem marokkanischen Forschungsministerium im Programm PMARS umgesetzt wird.

Im Kern geht es um die Förderung der wissenschaftlichen Kooperation im Bereich Bildung und Forschung zwischen deutschen und marokkanischen Einrichtungen. Ferner wird die Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge im Rahmen europäischer Forschungsrahmenprogramme unterstützt. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte, Projekte, die durch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (Post-docs) koordiniert werden und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

Die Schwerpunkte der Bekanntmachung bilden die nachfolgend genannten Forschungsgebiete:

  1. Wasser und Umwelt,
  2. Lebensmittel- und Agrarwissenschaft,
  3. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
  4. Biomedizinische Forschung (z. B. Infektionskrankheiten, Onkologie, Stoffwechselkrankheiten, Neurowissenschaften),
  5. Geistes- und Sozialwissenschaften für gesellschaftliche Herausforderungen.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • Wissenschaftlicher Austausch zwischen den Partnerländern und internationale Vernetzung in den vorgenannten thematischen Schwerpunktbereichen,
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizon 2020 etc.),
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in Marokko und Deutschland.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland – insbesondere KMU –, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Auf marokkanischer Seite sind Empfänger finanzieller Zuwendungen in erster Linie die öffentlichen Universitäten. Andere marokkanische Hochschuleinrichtungen und/oder Forschungseinrichtungen können aus PMARS profitieren, wenn sie dabei die Teilnahme ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finanziell unterstützen.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1118

 


 

Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz" im Rahmen des Programms "Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA3)" bekannt.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen sich dem Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA³)" zuordnen lassen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Gefördert werden FuE-Vorhaben zu folgenden Schwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen:

  • Rohstoffeffizienz
  • Energieeffizienz und Klimaschutz
  • Nachhaltiges Wassermanagement
  • Nachhaltiges Flächenmanagement

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1112

 


 

Call for proposals: 2015 Canada/Germany joint program

Das Ziel des Kanada/Deutschland Programms ist die Stärkung der Forschung und das “Alignment” der wissenschaftlichen Ressourcen und Expertise. Das kollaborative Programm gibt privaten und öffentlichen Organisationen aus Kanada und Deutschland die Möglichkeit neue Erfahrungen zu machen und in neue Märkte zu expandieren.

Das Programm finanziert neue und möglicherweise transformative „next generation“ Technologien oder Werkzeuge mit dem Potenzial Entwicklungsprozesse zu verbessern oder zu beschleunigen.

Die Initiative ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand des BMWi und dem CQDM in Kanada.

Weitere Informationen zu diesem internationalen F&E Kooperationsprojekt finden Sie hier www.zim-bmwi.de/internationale-fue-kooperationen/download/ausschreibung-de-cqdm

Bewerbungsschluss für die 1. Ausschreibungsrunde ist der 15. Januar 2016

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/
  • Das ZIM-Programm, neue Projektträger 2015 sind bestellt. Siehe: www.zim-bmwi.de

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