Förderprogramme, Wettbewerbe und Preise

Richtlinie für einen gemeinsamen deutsch-russischen Förderwettbewerb

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie für einen gemeinsamen deutsch-russischen Förderwettbewerb mit dem Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU bekannt.

Ziel der Förderrichtlinie ist die Förderung von innovativen deutsch-russischen Forschungsprojekten in Zukunftstechnologien.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind, z. B. die Entwicklung eines Prototypen oder Demonstrators. Diese FuE-Vorhaben müssen den folgenden Bereichen zuzuordnen sein sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist der beschleunigte Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung in Kooperation mit russischen Forschern.

  1. Biotechnologien und angewandte Gesundheitsforschung
  2. Nanotechnologien
  3. Umwelttechnologien
  4. Optische Technologien

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zur internationalen Vernetzung leisten.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1141

 


 

Richtlinie zur Förderung eines "Nationalen Forschungsnetzes zoonotische Infektionskrankheiten"

Die gesundheitspolitische Bedeutung von Infektionskrankheiten nimmt stetig zu. Ursachen liegen beispielsweise im Auftreten neuer Erreger, der Zunahme antimikrobieller Resistenzen, der Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft sowie dem Bevölkerungswachstum. Von besonderer Bedeutung sind dabei zoonotische Infektionskrankheiten.

Auf Grundlage der im Jahr 2015 zwischen BMBF, BMG, Bundesministerium für Ernährung und

Mit dem "Nationalen Forschungsnetz zoonotische Infektionskrankheiten" wird die infektiologische Forschungsförderung des BMBF nachhaltig um die Zoonosenforschung und den One Health-Ansatz ergänzt.

Das Nationale Forschungsnetz setzt sich aus drei eigenständigen Modulen zusammen:

  • Modul 1 Forschungsverbünde zoonotische Infektionskrankheiten,
  • Modul 2 Nachwuchsgruppen für die Zoonosenforschung und
  • Modul 3 Einzelvorhaben zu aktuellen Herausforderungen (Rapid Response).

Anträge zu den drei Modulen müssen getrennt gestellt werden.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitssystems (z. B. Gesundheitsämter, Landesgesundheitsämter) und der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI)-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1144

 


 

Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Biomarkern für Ernährung und Gesundheit

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu Biomarkern für Ernährung und Gesundheit im Rahmen der gemeinsamen Programminitiative "Eine gesunde Ernährung für ein gesundes Leben" (JPI HDHL) bekannt.

Ziel der vorliegenden Bekanntmachung ist es, ein internationales Forschungsnetzwerk zum Thema "Biomarker für Ernährung und Gesundheit" ("biomarker for nutrition and health", BioNH) zwischen den bereits geförderten Verbundprojekten in diesem Themenbereich (Verbundprojekte "FOODBALL" und "MIRDIET") und den Projekten, die im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert werden, aufzubauen. Dieses auf pan-europäischer Ebene agierende Forschungsnetzwerk soll eine ausreichend kritische Masse zusammenbringen, um exzellente Forschung, eine gemeinsame Nutzung von standardisierten und innovativen Methoden und Forschungsinfrastrukturen sowie die Ausbildung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Bereich "Biomarker für Ernährung und Gesundheit" möglich zu machen.

Die gemeinsame Bekanntmachung soll einen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden nationalen Förderaktivitäten in diesem Bereich erbringen. Die Bekanntmachung wird zeitgleich durch die Förderorganisationen der jeweiligen Mitgliedstaaten der JPI HDHL veröffentlicht.

Die Vorhaben müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Es sollen Biomarker untersucht werden, die durch Ernährung (oder durch eine Kombination aus Ernährung und Bewegung) modifizierbar sind und den ernährungs- bzw. bewegungsbezogenen Gesundheitsstatus messbar machen oder den Übergang zu ernährungs- oder lebensstilbezogenen Erkrankungen anzeigen. Untersuchungen, die sich mit Biomarkern für bereits manifeste Erkrankungen befassen, sind nicht Gegenstand der Bekanntmachung.
  • Es können neue Biomarker identifiziert oder in früheren Studien bereits identifizierte Biomarker weiterführend validiert werden.
  • Vorhaben, die sich mit der Identifizierung von neuen Biomarkern befassen, sollen eine klare Relevanz des Biomarkers für die menschliche Gesundheit aufzeigen sowie die Möglichkeiten einer weiterführenden Validierung aufzeigen.
  • Es sollen bevorzugt bereits existierende Biobanken und/oder Kohorten genutzt werden. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss nachvollziehbar begründet werden, warum keine bereits bestehende Biobank bzw. Kohorte verwendet werden kann.
  • Es muss dargestellt werden, wie die aus der Studie gewonnenen Daten für spätere Forschungsprojekte verfügbar gemacht werden.
  • Inhaltliche Überschneidungen mit den Zielen der Projekte FOODBALL und MIRDIET sollten vermieden werden. Diese Projekte werden bereits im Rahmen der JPI HDHL gefördert.

Die JPI HDHL möchte ein internationales Forschungsnetzwerk zum Thema "Biomarker für Ernährung und Gesundheit (BioNH)" aufbauen. Es wird daher erwartet, dass die Vertreterinnen und Vertreter der geförderten Verbundprojekte an Aktivitäten der JPI HDHL (zum Beispiel Workshops, Konferenzen, Präsentationen für das JPI HDHL Management Board) teilnehmen.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE¹-Kapazität in Deutschland, wie z. B. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU).

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer englischsprachiger Bekanntmachungstext erarbeitet, der unter www.healthydietforhealthylife.eu/index.php/calls eingesehen werden kann. Er bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung. Es wird dringend empfohlen, den englischsprachigen Bekanntmachungstext im Sinne einer zielführenden internationalen Konzeption von Anträgen für Forschungskooperationen zu beachten.

Weitere Informationen unter: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1145

 


 

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Materialinnovationen für gesundes Leben: ProMatLeben – Polymere"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Materialinnovationen für gesundes Leben: ProMatLeben – Polymere" innerhalb des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" bekannt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema "Materialinnovationen für gesundes Leben: ProMatLeben – Polymere" zu fördern.

Neue Herausforderungen in den Bereichen Pharma und Medizintechnik, wie z. B. der Wunsch nach verbesserter Langzeitstabilität, der Einsatz moderner Printtechnologien sowie die zunehmende Individualisierung der Medizin bringen die heute eingesetzten Kunststoffsysteme zunehmend an ihre technische Grenze. Die Erforschung von modifizierten und neuen Polymeren und deren Verarbeitungsprozessen leistet einen wichtigen Beitrag für zukünftige Innovationen in den Bereichen Pharma und Medizintechnik.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die sich mit Polymeren und deren Anwendung in den Lebenswissenschaften beschäftigen. Vorzugsweise sollen anwendungsübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und um Doppelentwicklungen zu vermeiden.

Die Vorhaben müssen dabei das gesamte Wertschöpfungsnetz von der Materialherstellung über die Verarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Über den erfolgreichen "Proof-of-Concept" im Tiermodell hinausgehende Studien sind nicht Gegenstand der Förderung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1148

 


 

Förderung zum Themenfeld "BioDiscovery – Bioaktive Moleküle aus dem Meer"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die Richtlinien über die Förderung zum Themenfeld "BioDiscovery – Bioaktive Moleküle aus dem Meer" im Rahmen der ERA-Net-Aktivität "Marine Biotechnologie"bekannt.

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte, wissenschaftlich und wirtschaftlich risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Themengebiet "BioDiscovery" zuzuordnen sind und sich auf die Identifizierung von bioaktiven Komponenten und anderer nützlicher Eigenschaften aus mariner Biomasse beschränken. Die Suche nach diesen Komponenten ist dabei auf die folgenden Quellen begrenzt:

  • Kultursammlungen, Biobanken und vergleichbare Sammlungen in Institutionen/Unternehmen
  • Biologisches Material aus Fischerei- und Aquakulturaktivitäten
  • Neben- und Abfallprodukte aus der Prozessierung von mariner Biomasse
  • Biologisches Material, das im Küstenvorland in der Zone zwischen Hoch- und Niedrigwasser gesammelt wurde

Die Art der marinen Biomasse ist dabei nicht beschränkt. Wo erforderlich, muss nachgewiesen werden, dass die Anwendung des obengenannten biologischen Materials im Einklang mit den nationalen und den EU-Regularien, insbesondere in Bezug auf das Nagoya-Protokoll (engl.: Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from Their Utilization), steht.

Die Forschungsvorhaben müssen einen eindeutigen Biotechnologie-Bezug aufweisen. Die Aussicht einer mittelfristigen (≤ fünf Jahre), wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse muss dabei eindeutig erkennbar sein.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außer-hochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die zu­mindest eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/ einzusehen.

Weitere Informationen: www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1149

 


 

  • Horizont 2020, das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation www.horizont2020.de/
  • Das ZIM-Programm, neue Projektträger 2015 sind bestellt. Siehe: www.zim-bmwi.de

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