Forderung erfüllt: wesentliche Übersetzungskosten für EU-Patente entfallen

Vor zwei Jahren reichten die Experten der Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge" eine Stellungnahme zur Konsultation der Europäischen Kommission bei Erik Nooteboom, Leiter des EU-Referats Gewerbliches Eigentum der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, ein. Das Dokument empfahl, unter anderem, die zügige Ratifizierung des Londoner Sprachenprotokolls, welches die Kosten für die Bündelpatente drastisch verringern würde. Nachdem nun die erforderliche Zahl der Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) das Londoner Sprachenprotokoll ratifiziert und die Urkunde ordnungsgemäß hinterlegt hat, tritt es am 1. Mai 2008 in Kraft.

Konkret sieht das Londoner Übereinkommen vor, dass jeder Vertragsstaat des Übereinkommens, der eine Amtssprache mit einer der drei Amtssprachen des Europäischen Patentamtes gemeinsam hat, im Rahmen der Nationalisierung des Patents auf das Erfordernis der Übersetzung des Patents vollständig verzichtet.

Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens, der keine Amtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts gemeinsam hat, schreibt eine der drei Amtssprachen des Europäischen Patentamtes vor und verzichtet auf eine Übersetzung, wenn das europäische Patent in dieser Sprache erteilt oder in diese Sprache übersetzt und nach Maßgabe des Artikels 65 Absatz 1 des Europäischen Patentübereinkommens eingereicht worden ist. Letztgenannte Staaten behalten allerdings das Recht zu verlangen, dass die Patentansprüche in ihre eigenen Amtssprachen zu übersetzen sind. Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre eigene Amtssprache verlangen.

Nach dem derzeitigen deutschen Recht wird das Londoner Übereinkommen erst am 1. Tag des 4. Monats nach Inkrafttreten des Londoner Übereinkommens wirksam; das ist der 1. September 2008.

Der Beitritt der anderen Vertragsstaaten des EPÜ erfolgt nach den individuellen nationalen Reglungen.
Nach Angaben des Europäischen Patentamtes werden die Übersetzungskosten bei der Nationalisierung europäischer Patente nach Beitritt aller Vertragsstaaten des EPÜ vermutlich um durchschnittlich 45 % sinken.

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