Forderungen im Koalitionsantrag: Anhörung zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG)

BIO Deutschland begrüßte Ende September den Willen der Bundesregierung, die Entwicklung medizinischer Innovationen weiterhin zu ermöglichen. Dieser spiegelte sich im Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetz einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) wider, der in der entsprechenden öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit diskutiert wurde.

Für viele mittelständische Arzneimittelentwickler, die an der Entwicklung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen (Orphan Drugs) arbeiten, ist es erfreulich, dass eine der wesentlichen Forderungen der BIO Deutschland – die Ausnahme dieser innovativen Arzneien von der Nutzenbewertung - im Änderungsantrag Berücksichtigung fand. Denn die im Gemeinschaftsregister für seltene Leiden aufgenommene Orphan Drugs haben bereits nach einer Europäischen Verordnung (EG Nr. 141/2000) ihren Nutzen bzw. Zusatznutzen belegt. Allerdings besteht die Gefahr einer Benachteiligung der Orphan Drugs gegenüber anderen Medikamenten im ersten Jahr ihrer Vermarktung, weil nach dem derzeitigen Wortlaut die Zeitspanne für ihre freie Preisgestaltung kürzer wäre. Daher schlägt BIO Deutschland in einerdazu veröffentlichten Stellungnahme vor, den aktuellen Artikel in Richtung des vom Bundesrat beschlossenen Änderungsantrags für Orphan Drugs zu modifizieren (Bundesrat Drucksache 484/10 – Beschluss).

 Peter Heinrich, Vorstandssprecher der BIO Deutschland, mahnte zudem an, dass für die forschenden Unternehmen, die für Patientinnen und Patienten neue Wirkstoffe und Behandlungsmöglichkeiten entwickeln, der Anreiz für Investitionen in medizinischen Fortschritt und die Planungssicherheit für die Aufrechterhaltung des Betriebes gewährleistet werden müsse. Er fügte hinzu: „Gerade mittelständische Biotechnologieunternehmen sind eine Hauptquelle von Innovationen und spielen eine Schlüsselrolle bei der  Entdeckung neuer therapeutischer Wirkprinzipien und Behandlungsmethoden. Sie sind somit ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette in der Medizin. Bei kurzfristigen und nachteiligen Änderungen der Rahmenbedingungen stellt sich bei kleinen und mittleren Medikamentenherstellern und Therapieanbietern, rascher und häufiger als dem Standort Deutschland gut tut, die Existenzfrage.“

 Robert Schupp, Leiter der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Gesundheitspolitik“, ergänzte: „Die neuen Verhandlungs- oder Vereinbarungslösungen können nun dazu führen, dass Refinanzierungsmargen für Innovationen verloren gehen. Der attraktive Preis einer Innovation eröffnet Möglichkeiten zur weiteren Forschung: Gerade in der Onkologie und in vielen kleinen Indikationsgebieten besteht nach wie vor ein hoher medizinischer Bedarf. Der zu erzielende Preis lenkt die Forschungsmittel in diese Bereiche. Übertriebene Preissenkungen erodieren diesen Anreiz, die Forschungsanstrengungen werden daraufhin reduziert.“

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