Gendiagnostik-Gesetz: Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt

BIO Deutschland wandte sich im Februar im Nachgang zur Verbändeanhörung zum Gendiagnostik-Gesetz direkt an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. In einem Schreiben bat der Verband die Ministerin als Regierungsvertreterin, für ein praktikables und zukunftsweisendes Gendiagnostikgesetz zu sorgen.

BIO Deutschland teilte der Ministerin mit, dass es die Bandbreite der Fragestellungen und Informationen, die unter der Überschrift "genetische Untersuchungen" zusammenlaufen, gebietet, zum einen, bezüglich des Arztvorbehaltes abgestufter vorzugehen als bisher vorgesehen. Auch hätte zum anderen die Abstammungsuntersuchung in einem Gendiagnostikgesetz nichts verloren. Zum Dritten müsste die Begrifflichkeit überarbeitet werden. Berücksichtigte nämlich das Gesundheitsministerium den aktuellen Stand der Wissenschaft, müsste es die Unterscheidung zwischen diagnostischer und prädiktiver Untersuchung aufheben. BIO Deutschland unterstrich dabei die aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf folgernde Verunsicherung von Unternehmern, Ärzten und Patienten und die Schaffung von Engpässen in der Versorgung und beleuchtete anhand von praktischen Beispielen den dringenden Verbesserungsbedarf am Gesetz.

Die komplette Stellungnahme der BIO Deutschland ist unter "Positionspapiere" zu finden.

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