Gründung und Patente: Zusammenarbeit der AGs „Technologie-Transfer“ und „Schutzrechte“

Ende Juli tauschten sich die Leiter der BIO Deutschland-Arbeitsgruppen (AG) „Schutzrechte und technische Verträge“ und „Technologie-Transfer“ aus, um die weiteren gemeinsamen Schritte zur Einführung einer Neuheitsschonfrist in Europa zu diskutieren.

Das Thema „Neuheitsschonfrist beschäftigt die AG „Schutzrechte und technische Verträge“ seit mehreren Jahren. Bereits Anfang 2008 forderte BIO Deutschland die Einführung einer Neuheitsschonfrist in seiner Stellungnahme zum Schutz geistigen Eigentums in der Biotechnologie. Durch die Ende vergangenen Jahres erfolgte Angleichung des US-Patentrechts an die europäischen Normen (Einführung des sogenannten „first-to-file“-Prinzips), hat das Thema eine Neubelebung erfahren. Die AG hatte sich daher seit dem Gespräch mit dem Bundesjustizministerium verstärkt der Neuheitsschonfrist gewidmet. Dabei stellten die Experten schnell fest, dass auch die Arbeitsgruppe „Technologietransfer“ sich mit diesem Thema aus einem etwas anderen Blickwinkel beschäftigt. Deshalb lag es nahe, hier die Kräfte zu bündeln.

Die AG-Leiter kamen zu dem Ergebnis, dass zunächst Daten gesammelt werden sollen, die belegen, inwiefern patentschädliche Vorveröffentlichungen zur Nichtanmeldung von Patenten geführt haben. Mit diesen Daten soll anschließend das Gespräch mit politischen Entscheidern gesucht werden.

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