August 2011
22 Firmen und Institutionen in Baden-Württemberg unterschreiben Brief pro Biotech-Innovationen
Jan Schmidt-Brand, BIO Deutschland-Vorstandsmitglied, Vorstandsvorsitzender der Heidelberg-Pharma AG und Leiter der Verbandsarbeitsgruppe „Finanzen und Steuern“, forderte in einem Brief Mitte August den Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württembergs, Nils Schmid (SPD), den innovativen Mittelstand zu unterstützen. Das Schreiben wurde von 22 baden-württembergischen Biotech-Firmen und –Institutionen mitunterschrieben.
Derzeit arbeitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzverwaltungen an einer Reform des Rechts der steuerlichen Verlustvorträge. Diese Regelungen sind für viele Unternehmen der Biotechnologie und anderer innovativer Branchen sehr wichtig, da die aktuellen Gesetze des deutschen Steuerrechts vor allem die Finanzierung mit Wagniskapital massiv benachteiligen.
Ziel des Schreibens an Nils Schmid ist es, die Grün-Rote Regierung Baden-Württembergs auf dieses Thema aufmerksam zu machen und die in der Bund-Länder-Kommission tätigen Landesfinanzbeamten politisch im Sinne einer sachlich angemessenen und innovationsfreundlichen Lösung zu unterstützen.
BIO Deutschland hat parallel in dieser Angelegenheit die Kontakte in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe intensiviert. Denn Mittelständler – und dazu gehört das Gros der Biotechnologie-Unternehmen -, die einen großen Teil ihrer Ausgaben in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, setzen wissenschaftliche Erkenntnisse in Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum um. Allerdings dauert die Entwicklung eines innovativen Produkts in der Biotechnologie häufig länger als zehn Jahre. Dabei müssen die ersten Entwicklungsschritte bis zur Vermarktbarkeit der Produkte über mehrere Finanzierungsrunden mit oftmals neuen Investoren durch Eigenkapital (Wagniskapital – Venture Capital (VC)) finanziert werden. Besonders seit der Unternehmenssteuerreform 2008 wird diese Form der Innovationsfinanzierung massiv benachteiligt. Regelungen zur Behandlung von Verlustvorträgen und Mindestbesteuerung verschlechtern die ohnehin enge Finanzierungslage der innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (iKMU)zusätzlich. So kann die erfolgreiche Aufnahme neuer Investoren zum Wegfall der Verlustvorträge führen und damit zur steuerlichen Zahllast, obwohl in der Summe die Anlaufverluste noch nicht durch Erträge ausgeglichen sind. Dadurch werden iKMU gegenüber Großunternehmen diskriminiert. Letztere können ja ihre Forschungsaufwendungen jederzeit direkt mit Erträgen verrechnen.