Stellungnahme zur Kostenverordnung der Gendiagnostikkommission

Das GenDG vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529 (3672)), das die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und im Rahmen genetischer Untersuchungen durchgeführte genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten bestimmt, ermöglicht der Gendiagnostikkommission (GEKO) für ihre Stellungnahmen Gebühren und Auslagen zu erheben. Das Bundesministerium für Gesundheit wird im GenDG ermächtigt, die Gebühren und Auslagen in einer Rechtsverordnung näher zu bestimmen. Davon hat es nun Gebrauch gemacht und einen Entwurf für eine Kostenverordnung vorgelegt, in dem Rahmengebühren für die Stellungnahmen der GEKO vorgesehen sind. Der Verordnungsentwurf verweist zur Bestimmung der einzelnen Gebühren auf die aktuellen Personalkostenansätze sowie Sachkostenpauschalen für die Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Bundesministeriums der Finanzen, die nur einen geschulten Anwender ermöglichen, die konkret entstehenden Gebühren zu berechnen. Daher hat BIO Deutschland in seiner Stellung mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit für die anfallenden konkreten Gebühren gefordert.

Die vollständige Stellungnahme kann im Internet unter www.biodeutschland.org eingesehen oder bei der Geschäftsstelle (030/3450593 30) angefordert werden.

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