In Dortmund tagte die Arbeitsgruppe „Diagnostik“

Die Mitglieder der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Diagnostik“ trafen sich am 10. Juni in Dortmund. Auf der Tagesordnung stand die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bei der Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes und der dabei vorgesehenen Abschaffung der „Ähnlichen Untersuchungen“, die die Abrechnung des Einsatzes innovativer Testverfahren ermöglichen, erfolgte eine Wendung: Die „Ähnlichen Untersuchungen“ werden vorerst nicht gestrichen, sondern wurden durch eine Begründungspflicht durch den Arzt ergänzt. Dies kann als Erfolg verbucht werden. Insbesondere weil der ursprüngliche Plan, die „Ähnlichen Untersuchungen“ vollständig zu streichen und ein intransparentes HTA-Verfahren einzuführen, damit erstmal vom Tisch ist.

Die GOÄ-Reform wird seitens des Gesundheitsministeriums frühestens in der ersten Hälfte 2011 in Angriff genommen. Die Bundesärztekammer bereitet diese Reform vor. Vorgesehen war eine Angleichung an den EBM. Aufgrund der letzten Ereignisse bleibt auch diese Reform mit der Frage der Abrechenbarkeit innovativer Testverfahren spannend. Die Arbeitsgruppe wird die weiteren Arbeiten an der GOÄ begleiten.

Das Protokoll des Treffens können BIO Deutschland-Mitglieder gerne bei der Geschäftsstelle (Tel.: 030-3450593-30, info@biodeutschland.org) anfordern.

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