International: Anträge für die Förderung der Deutsch-Chinesischen Zusammenarbeit

Das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) forderte Anfang August dazu auf, Anträge für den Zeitraum 2009-2011 auf Förderung des Ausbaus der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit China bis zum 3. November 2008 einzureichen.

Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen zwischen deutschen und chinesischen Partnern. Das Ministerium begrüßt ausdrücklich die Beteiligung insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und insbesondere hervorragende chinesische Nachwuchswissenschaftler an den Forschungsstandort Deutschland zu binden sowie deutsche Nachwuchswissenschaftler zu vor allem auch längerfristigen Aufenthalten in China zu ermutigen. Durch Mobilitätsförderung sollen sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Projektkooperationen initiiert werden. Die geförderten Aktivitäten sollen der Vorbereitung größerer Vorhaben und insbesondere der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z.B. BMBF, DFG oder EU dienen.

Anbahnungsmaßnahmen für FuE-Kooperationen zwischen herausragenden deutschen und chinesischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen in der Biotechnologie
können unterstützt werden.

Zum Zwecke des Ausbaus bestehender und der Anbahnung neuer Kooperationen werden Anbahnungsprojekte mit einer Laufzeit von mindestens 1 und höchstens 2 Jahren unterstützt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um bis zu ein Jahr auf insgesamt maximal 3 Jahre verlängert werden.

Für kleinere Anbahnungsvorhaben mit kurzer Laufzeit und geringem Fördervolumen steht ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung, mit dem unabhängig von der Fristsetzung dieser Förderbekanntmachung jederzeit Anträge eingereicht werden können. Es stehen unterschiedliche Fördermaßnahmen zur Verfügung, die im Rahmen eines Antrags miteinander kombiniert werden können.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Ebenso können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland gefördert werden.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Bundesländern und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Weitere Informationen: Internationales Büro des BMBF im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn (http://www.internationales-buero.de). Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro ist Dr. Frank Stiller (E-Mail: frank.stiller@dlr.de, Tel: 0228-3821-408)

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