International I: Zusammenarbeit bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes

Bei der jüngsten Konferenz des EuropaBio National Associations Council (NAC) Anfang April stand unter anderem das Thema des Europäischen Patents auf der Tagesordnung: Am 13. April 2011 hat die Europäische Kommission zwei Verordnungsentwürfe zur Regelung eines gemeinsamen Patents im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit vorgelegt. Ziel ist die Senkung der in Europa sehr hohen Patentkosten um bis zu 80 %. Die Verordnungsentwürfe enthalten Bestimmungen zu den Voraussetzungen für den Erhalt eines einheitlichen Patentschutzes, zu seiner Rechtswirkung und zu den anzuwendenden Übersetzungsregelungen. Entsprechend den Vorschlägen würden sich die Kosten für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in 25 Mitgliedstaaten nach Ablauf eines Übergangszeitraums, in dem die Kosten immerhin noch unter 2.500 EUR liegen würden, auf 680 EUR belaufen. Derzeit müssen Patentanmelder beim Europäischen Patentamt (EPA) ihre Anmeldung einreichen und sie zusätzlich in den Ländern, in denen sie Patentschutz wünschen, validieren lassen. Dieser Verfahrensablauf ist derzeit mit hohen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden (etwa 32.000 EUR für den Patentschutz in allen 27 Mitgliedstaaten der EU, wovon 23.000 EUR auf die Übersetzungskosten entfallen). Ein US-Patent kostet im Vergleich dazu im Durchschnitt 1.850 EUR.

Der notwendige einheitliche Beschluss für eine EU-weite Regelung war an der Haltung Spaniens und Italiens gescheitert, die auf die Übersetzung in ihre jeweiligen Landessprachen bestanden. Daher wurde der Weg über eine „Verstärkte Zusammenarbeit“ gemäß Art. 329 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingeschlagen. Die „Verstärkte Zusammenarbeit“ kann gemäß dem EU-Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn innerhalb eines vertretbaren Zeitraums keine Einigung erzielt werden kann und sich mindestens neun Mitgliedstaaten beteiligen. Weitere Mitgliedstaaten können sich vor oder zu jedem Zeitpunkt nach Begründung der „Verstärkten Zusammenarbeit“ dieser anschließen. Für eine „verstärkte Zusammenarbeit“ im Patentschutz haben sich bisher 25 Mitgliedstaaten ausgesprochen.

EuropaBio wird sich über den „Intellectual Property Council“, in dem mehrere BIO Deutschland-Mitglieder mitarbeiten, an den weiteren Diskussionen mit der EPA beteiligen. Die BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ befasst sich ebenfalls mit dem Thema.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://ec.europa.eu/internal_market/indprop/patent/index_de.htm

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