Männerrechte im neuen Gendiagnostikgesetz

Der Bundestag beschloss Ende Februar eine Änderung des Paragraphen 1598 (a) des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem die Klärung der Abstammung über DNS-Analyse legalisiert und geregelt wird. Väter haben nun künftig deutlich gestärkte Rechte, bei ungeklärter Vaterschaft eines Kindes dessen Abstammung zu bestimmen.

BIO Deutschland hatte bereits Ende des vergangenen Jahres in einem Positionspapier Stellung zu diesem Thema bezogen: Die bestehenden familiären Beziehungen seien zu schonen und zusätzliche Gerichts- oder Verwaltungsverfahren sollten vermieden werden, indem genetische Analysen zur Klärung der Abstammung auch ohne Einwilligung aller Beteiligten von Vater, Mutter und/oder Kind in Auftrag gegeben werden können.

Das Parlament folgte BIO Deutschlands Forderungen insoweit, dass Männer nun einen gestärkten Rechtsanspruch erhalten, ihre biologische Vaterschaft gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne wie bisher die rechtliche Vaterschaft anfechten zu müssen. Das Gesetz trägt dem Bedürfnis Rechnung, Zweifel an der Abstammung eines Kindes auf die persönlichen Beziehungen der Beteiligten nicht belastende Weise zu klären. Ehe und Familie werden damit geschützt und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zugleich gewahrt.

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