Myriad-Entscheidung und Neuheitsschonfrist bei der AG „Schutzrechte“ besprochen

Aus aktuellem Anlass führte die AG „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) am 21. Juni eine Telefonkonferenz durch, um sich zum ergangenen Urteil des U.S. Supreme Court zum Fall Myriad sowie zum Thema Neuheitsschonfrist auszutauschen.

Am 13. Juni entschied der U.S. Supreme Court im Fall der Association for Molecular Pathology u. a. gegen Myriad Genetics Inc. einstimmig, dass ein natürlich vorkommendes DNS-Segment ein Produkt der Natur und nicht nur deshalb patentierbar ist, weil es isoliert wurde. Eine komplementäre DNS (sog. cDNA) ist jedoch patentierbar, weil sie nicht natürlicherweise vorkommt. Die Experten der AG diskutierten diese Entscheidung. Sie stellten heraus, dass die Entscheidung nahe legt, dass im US-Patentrecht alle Naturprodukte nunmehr nur noch als Entdeckung und nicht als Erfindung gelten, weshalb sie nicht mehr dem Patentschutz zugänglich seien. Zur Klärung, ob diese Auslegung des Urteils, welche auch weitereichende Auswirkungen auf die Patentierbarkeit im Bereich der biotechnologischen Erfindungen hätte, der Intention des U.S. Supreme Court entspricht, wird die AG den Diskurs mit europäischen und US Patentanwälten suchen.

Darüber hinaus befassten sich die Teilnehmer mit der Neuheitsschonfrist. In der Telefonkonferenz im Juni besprachen sie die Ergebnisse der durchgeführten Umfrage und der abgeschlossenen Patentrecherche sowie weiterer Literatur verschiedener Stakeholder zum Thema. Es ist geplant eine weitere Telefonkonferenz Anfang Juli abzuhalten, in der die Handlungsempfehlungen final diskutiert werden sollen.

BIO Deutschland-Mitglieder können das Protokoll in der GS anfordern (E-Mail: info[at]biodeutschland.org)

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