Neue Stellungnahme der AG „Lizenzen und technische Verträge“ zur Biopatent-Richtlinie

BIO Deutschland begrüßte im Juni die Entscheidung des Bundestages über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Die Bundestagsabgeordneten hatten mehrheitlich gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, die eine Aufforderung an die Bundesregierung durchsetzen wollten, die bereits existierende europäische Richtlinie 98/44/EG vor den entsprechenden europäischen Gremien zu ändern.

In einer dazu veröffentlichten Stellungnahme sprach sich der Verband dafür aus, die Bestimmungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABI. EG Nr. L 213, S. 13) beizubehalten. Fazit des von der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge" erarbeiteten Positionspapiers ist, dass insgesamt die derzeit geltende Biopatentrichtlinie eine wertvolle Klärung für den Schutz biotechnologischer Erfindungen schaffe. Sie bilde eine gute Grundlage, auf der die Rechtsprechung eine solide Entscheidungspraxis entwickeln kann. Patente auf bereits existierende Pflanzen und Tiere können nach derzeitiger Rechtslage nicht erteilt werden. Eine Entdeckung ist per Patentgesetz klar von einer Erfindung abgetrennt. Es wird daher seitens der Industrie und der Wissenschaft keine Notwendigkeit gesehen, die Gesetzeslage zu ändern.

Darüber hinaus warnte BIO Deutschland im Positionspapier vor den negativen Auswirkungen auf den Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort Deutschland im Falle eines fehlenden Patentschutzes: Ohne den Schutz auf eine Erfindung, bleiben die Anreize aus, innovative Ideen in neuartige marktfähige Produkte umzusetzen. Die volkswirtschaftliche Folge ist eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen, die bislang einen maßgeblichen Beitrag geleistet haben, aus Deutschland das "Land der Ideen" zu machen.

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