Neues Positionspapier: Starker Rechtsschutz unabdingbar für rentable Investitionen

BIO Deutschland fordert in einem von seiner Arbeitsgruppe für Schutzrechte und technische Verträge Anfang Januar veröffentlichten Positionspapier, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums im Hinblick auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen zu verbessern. Nur so könne sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf die in der Biotechnologie führenden USA, deutlich verbessern. Die vorgeschlagenen Änderungen kommen dabei nicht nur der Biotechnologiebranche zu Gute, sondern verbessern die Standortbedingungen innovativer mittelständischer Unternehmen insgesamt.

"Der innovative Mittelstand schafft durch Erfindungen maßgeblich die Basis für hochwertige Arbeitsplätze und für die Zukunftsfähigkeit unserer Volkswirtschaft", sagte Dr. Rainer Wessel, BIO Deutschland-Vorstandsmitglied und Vorstandssprecher der Ganymed Pharmaceuticals AG. "Ziel des Positionspapiers der Arbeitsgruppe für Schutzrechte und technische Verträge der BIO Deutschland ist es, den Schutz geistigen Eigentums für den innovativen Mittelstand in Deutschland und in Europa nachhaltig zu verbessern", fügte Wessel hinzu.

Dr. Martin Pöhlchen, Geschäftsführer der MAPO Beteiligungsgesellschaft mbH, der zusammen mit Wessel die Arbeitsgruppe leitet, erklärte: "Wir schlagen unter anderem Maßnahmen vor, die das Arbeitnehmererfinderrecht entbürokratisieren, die Schutzrechtsgebühren für mittelständische Unternehmen reduzieren und den Rechtsschutz für biotechnologische Erfindungen in der Europäischen Union harmonisieren, um die Wettbewerbssituation unserer mittelständischen Unternehmen weiter zu stärken."

BIO Deutschland setzt sich in ihrer Stellungnahme im einzelnen ein für (i) die 50-prozentige Reduktion der deutschen und europäischen Anmeldungs-, Prüfungs- und Erteilungsgebühren sowie der nationalen Gebühren für kleine und mittlere Unternehmen, Universitäten und freie Erfinder; (ii) harmonisierten Rechtsschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durch eine uneingeschränkte Umsetzung der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, (iii) die Einführung einer Neuheitsschonfristregelung für Schutzrechtsanmeldungen, (iv) die Entbürokratisierung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit, ohne dass ein Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmererfinders eingeschränkt wird, (v) den Wegfall der Behinderung des Insolvenzverfahrens durch das Vorkaufsrecht des Arbeitnehmererfinders. Der letzte Punkt ist insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen entscheidend.

Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie unter: www.biodeutschland.org/position/position.php

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