Mai 2014

Öffentliche Anhörung zur Forschung an Stammzellen beim Deutschen Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat hielt im Rahmen seiner Plenarsitzung am 8. Mai in Berlin eine öffentliche Anhörung zum Thema „Forschung an iPS-Zellen und an hES-Zellen, die durch Zellkerntransfer hergestellt wurden – Neue Herausforderungen für das Klonverbot?“ ab. Ein Vertreter der BIO Deutschland-Geschäftsstelle nahm an der Anhörung teil. Sowohl Prof. Dr. Hans R. Schöler vom Max-Plack-Institut für molekulare Biomedizin, in Münster als auch Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz von der Juristischen Fakultät der Universität Mannheim erläuterten, dass sie keinen Bedarf sähen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Bereich der Stammzellforschung, vorrangig das Embryonenschutzgesetz sowie das Stammzellgesetz, zu ändern.

Hintergrund der öffentlichen Anhörung sind neuere Forschungsergebnisse, die 2013 die Übertragung von Zellkernen menschlicher Hautzellen in entkernte Eizellen und damit erstmals die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen ermöglichten.

Daneben können Stammzellen auch auf dem Weg der genetischen Reprogrammierung von Körperzellen gewonnen werden. Solche sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS Zellen) ähneln embryonalen Stammzellen und können viele verschiedene Zelltypen bilden, unter anderem auch Keimzellen. Unter besonderen experimentellen Bedingungen entstanden aus iPS-Zellen der Maus sogar Embryonen, die zu lebensfähigen Mäusen heranreiften.

Technisch scheint demnach sowohl durch Zellkerntransfer als auch durch Reprogrammierung das Klonen von Menschen denkbar zu sein. Daher stieß der Deutsche Ethikrat die Debatte an, ob neue gesetzliche Regulierungen notwendig seien.

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