Online-Seminar zur Forschungszulage mit großer Resonanz

Nachdem BIO Deutschland bereits in einem Online-Seminar mit PwC über COVID-spezifischen Unterstützungsmaßnahmen für Biotechnologie-Unternehmen informiert hatte, befasste sich ein weiteres Online-Seminar im September mit der Beantragung von Fördermitteln nach dem Forschungszulagengesetz. Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist.

Nach einer Einführung durch den Leiter der AG Finanzen und Steuern, Professor Dirk Honold, erläuterten Raik Uhlmann und Kai Fetzer von PwC förderfähige Aufwendungen, Höhe der Zulage, Antrags- und Festsetzungsverfahren sowie zeitliche Aspekte.

Die große Resonanz auf die Veranstaltung mit über 70 Teilnehmenden zeigte, dass es bei dieser Thematik einen großen Erklärungs- und Beratungsbedarf gibt.

Nähere Informationen zur Bescheinigungsstelle Forschungszulage wie z. B. Informationen zu Antragstellung, zur Förderung und Praxisbeispiele finden Sie unter www.bescheinigung-forschungszulage.de. Ab sofort können hier auch Anträge auf die Bescheinigung gestellt werden.

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