Patentrechtsexperten der BIO Deutschland treffen sich in Hannover

Die BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) diskutierte im Vorfeld zur Mitgliederversammlung am 4. Oktober in Hannover über die anstehenden Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) sowie des erwarteten Gutachtens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum EU-Patent.

Die im Herbst dieses Jahres erwarteten Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer des EPA werden die Richtung für die weitere Handhabung von Patenten im Bereich der Biologie weisen. Die AG-Experten erhoffen sich in den anhängigen Verfahren zur „Tomate“ und zum „Broccoli“ Klarstellung, wann ein im Wesentlichen biologisches Verfahren vorliegt. Solche Verfahren sind nach der Biopatentrichtlinie von der Patentierung ausgeschlossen.

Die Entscheidungen des Verwaltungsrates des EPA zur Änderung der Anmeldegebühren und Befristung der Teilanmeldungen haben wesentlichen Einfluss auf die Patentanmeldung insbesondere kleiner und mittlerer Biotech-Unternehmen. Daher hat sich die AG mit einem Brief an den neuen EPA-Präsidenten, Benoît Battistelli, gewandt. Battistelli zeigte sich in seiner Antwort offen für Vorschläge zur Verbesserung. Die AG-Mitglieder wollen nunmehr das Gespräch suchen, um Verbesserungen zu diskutieren.

Das EU-Patent wäre beispielsweise eine derartige Verbesserung. Die Stellungnahme der Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, die vor Erlass des von der Kommission und dem Rat angefragten Gutachtens erging, stellt eine Unvereinbarkeit des Vorschlages zur Einführung des EU-Patents mit dem bestehenden Gemeinschaftsrecht fest. Dies wäre das Aus des von allen Seiten begrüßten EU-Patents. Die belgische Ratspräsidentschaft will den Vorschlag nun überarbeiten. Die Experten der AG werden den Fortgang weiter verfolgen.

Das vollständige Protokoll kann von BIO Deutschland-Mitgliedern in der Geschäftsstelle angefordert werden.

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