Pressemitteilung: Umsatzschwelle für innovative Arzneimittel kommt nicht

BIO Deutschland begrüßt Anpassungen im Gesetzesentwurf

Der Bundestag hat am 9. März das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und SPD beschlossen. Die vorgesehene Umsatzschwelle für innovative Arzneimittel von 250 Mio. Euro im ersten Jahr nach der Zulassung wurde ersatzlos aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen. Der Biotechnologie-Industrieverband BIO Deutschland, der das geplante Einziehen einer Umsatzschwelle stark kritisiert hatte, begrüßt diese nun im Gesundheitsausschuss erarbeitete Änderung im neuen Gesetz ausdrücklich. Der Verband hatte in einer Stellungnahme gefordert, die Umsatzschwelle zu streichen, da sie ein höchst negatives Signal für die Entwicklung hochinnovativer Arzneimittel darstellt. 

Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender von BIO Deutschland, kommentierte: „Wir sind erleichtert, dass die geplante Umsatzschwelle aus dem Gesetz gestrichen wurde. Dies war unsere Kernforderung an den ursprünglich vorgelegten Entwurf. Die Entwicklung innovativer Arzneimittel für chronische und lebensbedrohliche Krankheiten, mit der viele unserer Mitgliedsunternehmen befasst sind, ist risikoreich und sehr kostenintensiv. Die bisher geltenden Gesetze schränken die Möglichkeiten bereits ein, die hohen Forschungsinvestitionen im Erfolgsfall wieder erwirtschaften zu können. Eine Umsatzschwelle wäre ein negatives Signal für alle Unternehmen und deren Investoren gewesen, die den langen und risikoreichen Weg auf sich nehmen, einen Wirkstoff von der wissenschaftlichen Idee bis hin zur Marktreife zu entwickeln.“ 

Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) setzt Feststellungen des Pharmadialogs, an dem BIO Deutschland aktiv teilgenommen hatte, zur Verbesserung des Gesundheitsstandortes Deutschland teilweise um. Der erste Entwurf wurde im August 2016 vorgelegt und von BIO Deutschland in einer Stellungnahme kommentiert.

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