Stellungnahme der BIO Deutschland zum Risikobegrenzungsgesetz für Finanzinvestitionen

BIO Deutschland warnte in einer im Januar veröffentlichten Stellungnahme davor, durch unklare Formulierungen im Wertpapierhandels(WPHG)- beziehungsweise Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WPÜG) das Investitionsklima in Deutschland weiter zu verschlechtern. BIO Deutschland wies im Hinblick auf die Anhörung im Finanzausschuss am 23. Januar darauf hin, dass nach dem Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes bereits ein unverbindlicher Gedankenaustausch von Investoren die Verpflichtung für ein Übernahmeangebot, also ein u.U. milliardenschweres Finanzrisiko, mit sich bringen könnte. Dr. Peter Heinrich, Vorstandssprecher der BIO Deutschland und Vorstandsvorsitzender der MediGene AG sagte hierzu: "Wegen des hohen Spezialisierungsgrads und der begrenzten Anzahl an Kapitalgebern bilden die Unternehmen der Biotechnologiebranche und ihre Investoren eine relativ überschaubare Szene in Deutschland, die enge Kontakte pflegt."

Dr. Jan Schmidt-Brand, BIO Deutschland-Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Heidelberg Pharma AG fügte hinzu: "Es muss klar werden, dass abgestimmtes Verhalten nur vorliegt, wenn die Unternehmensstrategie tatsächlich und nachweisbar beeinflusst wird." Eine für das Investitionsklima in Deutschland schädliche Grauzone und die damit verbundene Rechtsunsicherheit insbesondere für Investoren innovativer Branchen mit wenigen Marktteilnehmern würden so vermieden, führte er weiter aus.

Kleine und mittlere Unternehmen in jungen innovativen Branchen haben aufgrund des inhärenten Risikos in ihrem Geschäftsmodell meist keinen Zugang zu Fremdkapital. Sie finanzieren notwendige Forschung, Produktentwicklung und Unternehmenswachstum vornehmlich mit Eigenkapital, das von finanzkräftigen Privatpersonen (Business Angels), Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften (VC, Venture Capital) oder bei börsennotierten Unternehmen von institutionellen wie auch Privatanlegern bereitgestellt wird. Das für die Investitionen nötige Geld wird in der Regel über mehrere Finanzierungsrunden, die meist 24 bis 30 Monate auseinander liegen, zugeführt. Regelmäßige Kontakte von Anteilseigner und Gesellschaftern sowie die Veränderung der Anteilseignerstruktur gehören deshalb zum Unternehmensalltag und sind unabdingbare

Komponenten für die erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Je jünger das Unternehmen ist, umso wahrscheinlicher halten mehrere Anteilseigner größere Eigenkapitalsanteile am Unternehmen. Manche VC-Firmen steigen zumeist nur dann bei einem jungen innovativen Unternehmen ein, wenn sie eine relevante Beteiligung in der Größenordnung von ca. 20 Prozent kontrollieren können. Darüber hinaus wird auch nach dem Börsengang noch mehrmals privates Wagniskapital (PIPE, Private Investment in Public Entities) zur Wachstumsfinanzierung benötigt.

Den Text der Stellungnahme finden Sie unter: www.biodeutschland.org/position/position.php

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