April 2009
Stellungnahme der BIO Deutschland zur EU-Entscheidung zum MoRaKG
Mitte April äußerte sich BIO Deutschland bei der Europäischen Kommission in Brüssel zur Einleitung des Verfahrens zur Durchführung der Wettbewerbspolitik bezüglich des deutschen Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG).
BIO Deutschland machte in Brüssel deutlich, dass das MoRaKG als "kleineres Übel" im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage angesehen wird. Das deutsche Steuerrecht diskriminiere kleine und mittlere innovative Unternehmen gegenüber nicht-innovativen Firmen und großen Konzernen. Dies werde durch die Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 sogar verschärft, so die Stellungnahme des Verbandes weiter. Obwohl das MoRaKG in vielen Bereichen unzureichend sei, schaffe es wenigstens in geringem Umfang für die beschriebenen Zielgesellschaften Erleichterungen. Ein in sich konsequentes und innovationsfreundliches Steuerrecht wäre deutlich vorzuziehen.
Die Verlustvortragsbehandlung ist der zentrale Ansatz des MoRaKG, weil es hier zur Benachteiligung der auf Wagniskapital angewiesenen kleinen und mittleren innovativen Unternehmen kommt. Die zielgenaue Linderung einer Benachteiligung ist keine Beihilfe.
Die Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die dem Unternehmen (nicht den bisherigen Eigentümern) das Kapital geben, erfahren durch das Gesetz eine richtige und notwendige Abgrenzung.
BIO Deutschland bat eindringlich die Kommission, die – wenn auch geringfügige - Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Innovation, welche in der jetzigen Form die Existenz gesunder innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt bedrohen, zuzulassen.
Der Verband forderte weiter, das notwendige Verfahren in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise so rasch durchzuführen, dass das MoRaKG im Sinne einer Steuerbenachteiligungsausgleichsregelung in Kraft treten kann, bevor der innovative Mittelstand substanziell unter der Unternehmensteuerreform leidet.
BIO Deutschland unterstrich die Hoffnung, dass die Mitgliedsstaaten und die Kommission die europaweiten Bemühungen, Anreize für Investitionen in kleine und mittlere innovative Unternehmen insbesondere in den Spitzentechnologien zu schaffen, auch und gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise gemeinsam weiter vorantreiben werden.