Stellungnahme zum Antrag auf Änderung der Biopatentrichtlinie fertig gestellt

Wie im Februar-Newsletter (http://bit.ly/He82MG) berichtet, hat die BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) eine Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag auf Änderung der Biopatentrichtlinie erarbeitet.

Die Bundestagsfraktionen fordern den europäischen Gesetzgeber auf, in der Biopatentrichtlinie sicherzustellen, dass keine Patente auf konventionell gezüchtete Nutztiere und Pflanzen erteilt werden. Die BIO Deutschland-Experten sprechen sich dafür aus, die Biopatentrichtlinie nicht zu ändern, sondern vielmehr den Recht sprechenden Organen das nötige Vertrauen entgegenzubringen. Diese haben in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass sie in der Lage sind, Klarheit und eine einheitliche Linie in auslegungsbedürftige Passagen der Biopatentrichtlinie zu bringen. Eine Neuverhandlung der Biopatentrichtlinie würde einen jahrelangen europaweiten Gesetzgebungsprozess mit einer Vielzahl von nationalen Eigeninteressen auslösen. Ein solcher Prozess führt zwangsläufig zu Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Technologietransferstellen und in der gesamten Biotech-Branche – und zwar in einer Phase, in der die vor rund zehn Jahren umgesetzte Biopatentrechtlinie gerade durch die Rechtsprechung an Kontur gewinnt und Rechtssicherheit gibt.

In Kürze wird die Stellungnahme unter http://www.biodeutschland.org/positionspapiere.html abrufbar sein.

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