Stellungnahme zum Thema „Orphan Drugs“ veröffentlicht

BIO Deutschland forderte in einer am 18. Mai veröffentlichten Stellungnahme anlässlich einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit, den Weg für neuartige Arzneimittel nicht zu blockieren. Das Papier bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (Speziell: Erhöhung des Herstellerabschlages in § 130a SGB V).

Die Regierungsfraktionen schlagen die Einführung einer Erhöhung des Herstellerabschlages von sechs auf 16 Prozent vor. „Dies würde vor allem die Entwicklung von Medikamenten gegen sogenannte ‚seltene Krankheiten’ behindern", sagte Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland. Er fügte hinzu, dass gerade für kleinere Unternehmen in der Biotechnologie, die sich in diesem Bereich stark engagierten, Innovationen kaum möglich seien. Denn damit würden ihnen die gezielte Förderung und die Chancen auf Refinanzierung der Entwicklungskosten genommen. Daher fordert BIO Deutschland in der Stellungnahme alle Arzneimittel für seltene Erkrankungen, die in das Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für seltene Leiden eingetragen sind, von der Erhöhung des Herstellerrabattes auf 16 Prozent auszunehmen. So würden Fehlanreize und unnötige Bürokratiekosten vermieden.

„Die geplante Anhebung des Zwangsrabattes würde eine enorme finanzielle Herausforderung für diese Unternehmen bedeuten", hob Robert Schupp, Leiter der BIO Deutschland-Arbeitsgruppe „Gesundheitspolitik", hervor. Es sei aus Sicht des Verbandes keine konsistente Politik, wenn zunächst Arzneimittel für seltene Erkrankungen gefördert würden, um dann die Refinanzierung der hochriskanten und kapitalintensiven Investitionen zu erschweren. Schupp ergänzte: „Eine deutliche Verlangsamung und Abnahme in der Entwicklung neuer Produkte wird die Folge sein. Es besteht Gefahr, dass die bislang erzielten Erfolge, die die Lebenssituation der Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen in vielen Fällen erheblich verbessern konnten, mit dem neuen Gesetz wieder zunichte gemacht werden."

Hierzulande leiden derzeit etwa vier Millionen Menschen an einer seltenen Krankheit. Um Menschen mit seltenen Erkrankungen denselben Zugang zu Diagnostik und Therapie zu ermöglichen, wurde vor zehn Jahren von der Europäischen Union eine Verordnung (VO 141/2000/EG) verabschiedet. Sie war darauf ausgerichtet, den Unternehmen die Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen zu erleichtern. Die Bundesregierung hat sogar im März 2010 ein Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltene Erkrankungen (NAMSE) gegründet.

Die Stellungnahme steht unter http://www.biodeutschland.org/positionspapiere.html zur Verfügung.

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