Stellungnahme zum Vorstoß der SPRIND bezüglich einer Reform des IP-Transfers bei Ausgründungen
Im April 2022 hat die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) in einem Papier mit dem Titel „Gesucht: Koalition der Willigen in Politik, Forschungseinrichtungen und Hochschulen für einen Intellectual Property (IP)-Transfer 3.0“ zu einer umfassenden Reform des IP-Transfers an wissensbasierte Ausgründungen aufgerufen, um so die Zahl der Gründungen in Deutschland zu erhöhen. Kernforderung des SPRIND-Papiers ist die Übertragung (nicht Lizenzierung) von geistigem Eigentum der Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (UH/AU) auf die Ausgründungen. Einzige Gegenleistung hierfür soll eine virtuelle Beteiligung der UH/AUF an der Ausgründung im Bereich von ein bis zehn Prozent sein. BIO Deutschland begrüßt den Vorstoß von SPRIND insofern, als dieser die dringend notwenige Diskussion bezüglich der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ausgründungen aus UH/AUF wieder angestoßen hat. Das von SPRIND vorgeschlagene pauschale Transfer-Modell bedarf allerdings einer deutlichen Schärfung und Ergänzung für Biotechnologie und Pharma. Die AG Technologietransfer hat dafür Handlungsempfehlungen verfasst, die hier abgerufen werden können.