Februar 2019
Stellungnahme zur Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit zu Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Mutagenese-Verfahren
Analog zu einer Anfrage des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) (siehe hier) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) BIO Deutschland Ende Januar 2019 um eine Stellungnahme gebeten. Es ging erneut darum, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass Organismen, deren Genom mithilfe neuer molekularer Techniken der Genomveränderung editiert wurde, als genetisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der Europäischen Richtlinie 2001/18/EG zu betrachten sind, auch auf den Umgang mit GVO in geschlossenen Systemen, anzuwenden ist.
Konkret wurde wieder folgende Frage gestellt: Hätte die Anwendung des EuGH-Urteils auf Genom-editierte Organismen im geschlossenen System für BIO Deutschland-Mitglieder negative Auswirkungen?
Nach Ansicht der BIO Deutschland würde die Anwendung der Entscheidung des EuGH-Urteils im Kontext der Systemrichtlinie dazu führen, dass zwei genetisch identische Mikroorganismen, die im Zweifel sogar auf natürliche Weise entstehen können, unterschiedlich reguliert werden.
Wenn Mikroorganismen bei denen durch Genome-Editing Methoden Punktmutationen eingeführt wurden, als gentechnisch veränderter Organismus (GVM) gelten, hat dies Auswirkungen auf die Kennzeichnung. Eine Anwendung der Kennzeichnungsregeln (EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 und „Ohne Gentechnik-Siegel“) auf diese GVM hat negative Auswirkungen auf die Akzeptanz der Produkte und somit auf die Einführung von Innovationen.
BIO Deutschland empfiehlt daher der Bundesregierung, auf europäischer Ebene für eine Aktualisierung des Gentechnikrechts einzutreten und das deutsche Gentechnikrecht entsprechend anzupassen. Diese aktualisierte Fassung muss die bisherige, aus den 1980iger Jahren stammende Gesetzgebung ablösen und
- dem heutigen wissenschaftlich-technischen Entwicklungsstand angepasst werden, insbesondere die Definition eines gentechnisch veränderten Organismus/Mikroorganismus auf Basis des heutigen Standes der Wissenschaft neu fassen.
- das Ergebnis der genetischen Veränderung und nicht den Weg dorthin ins Zentrum der Zulassungsbegutachtung stellen sowie
- in regelmäßigen Abständen auf die wissenschaftliche Aktualität und praktische Anwendbarkeit überprüft werden.
Den Text der Stellungnahme finden Sie hier.