Telefonkonferenz der AG Schutzrechte und technische Verträge

In einer Telefonkonferenz zum Jahresende tauschte sich die AG Schutzrechte und technische Verträge zu aktuellen Entwicklungen im Patentrecht aus. Zum Thema Neuheitsschonfrist berichtete Ute Kilger (Boehmert & Boehmert) über ihre Vorstellung der Forderungen der BIO Deutschland zur Einführung einer 12-monatigen Neuheitsschonfrist auf europäischer Ebene in der Sitzung des BDI-Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Die Forderungen wurden von den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen, und vereinzelt wurde Unterstützung signalisiert. Zudem beschloss die AG an einer Befragung zur zukünftigen Arbeit der B+-Gruppe zur Internationalen Patentrechtsharmonisierung teilzunehmen. Der Fragebogen dient als Grundlage für ein Strategiepapier, welches im kommenden Jahr unter dem neuen schwedischen Vorsitz der B+-Gruppe, Peter Strömbäck, erarbeitet werden soll.

Im Anschluss gab Stephanie Nottrott (Isenbruck Bösl Hörschler) ein Update zum Thema Biopatente, wobei sie auch auf die Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (T 1063/18) einging, welche Ende 2018 entschieden hatte, dass die Ausführungsregel 28 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) nicht mit dem EPÜ selbst vereinbar ist. Zudem diskutierten die Teilnehmer die aktuelle politische Diskussion um Biopatente.

Schließlich berichtete Andrea Teschemacher (Isenbruck Bösl Hörschler), dass der Vorschlag für eine User Driven Early Certainty (UDEC), welche es Unternehmen ermöglichen soll eine dreijährige Auszeit bis zur Patenterteilung zu beantragen, nicht weiterverfolgt wird. Diskutiert wird derzeit ein Verfahren mit drei verschiedenen Geschwindigkeiten.

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