Telefonkonferenz der Arbeitsgruppe "Lizenzen und technische Verträge"

In ihrer Telefonkonferenz Mitte Juni besprach sich die Arbeitsgruppe "Schutzrechte und technische Verträge" (AG) zu den Themen Biopatentrichtlinie, Entscheidungen des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation sowie zur Behandlung von Lizenzverträgen in der Insolvenz. Mit einer Pressemitteilung (siehe Nachricht Nr. 4) stellte BIO Deutschland die Stellungnahme der Arbeitsgruppe zum Antrag von Bündnis 90/die Grünen im Bundestag ("Biopatentrecht verbessern - Patentierung von Pflanzen, Tieren und biologischen Züchtungsverfahren verhindern") vor.

Auch zu den Entscheidungen des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation hat die AG Position bezogen. In dem erarbeiteten Papier wird verdeutlicht, welche Auswirkungen die Erhöhung der Anmeldegebühren beim Europäischen Patentamt für kleine und mittlere Unternehmen in der Biotechnologie, für Universitäten und Technologietransferzentren haben. Es kommt bei einer durchschnittlichen biotechnologischen Patentanmeldung zu einer Kostensteigerung um 50 % der ursprünglichen Gebühren. Durch die jüngsten Gebührenerhöhungen (Verwaltungsratsbeschluss der Europäischen Patentorganisation vom 9. Dezember 2008) und die für April 2010 beschlossene Befristung für Teilanmeldungen (Verwaltungsratsbeschluss der Europäischen Patentorganisation 25. März 2009) werden Patentanmelder insbesondere in der Anmeldephase stärker finanziell belastet. Gleichzeitig werden für viele Situationen die Schutzmöglichkeiten eingeschränkt. In der Wechselwirkung der neuen Ausführungsregeln ergeben sich verfahrenstechnische Sackgassen, aus denen ein Anmeldender nicht mehr entkommen kann. Diese Änderungen werden es notwendig machen, frühzeitig zahlreiche Teilanmeldungen einzureichen, um einen mit der derzeitigen Rechtslage vergleichbaren Schutzstandard zu erreichen.

Die beiden erarbeiteten Papiere können auf den Internetseiten von BIO Deutschland in der Rubrik Positionspapiere eingesehen werden.

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