Telefonkonferenz der Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“

Am 10. November diskutierten die Experten der Arbeitsgruppe „Schutzrechte und technische Verträge“ (AG) die aktuellen patentrechtlichen Entwicklungen. Auf der Agenda stand der Austausch zur Forderung BIO Deutschlands, eine europäische Neuheitsschonfrist einzuführen, sowie ein Update zur Umsetzung des Nagoya Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya Protokoll).

Nach Erarbeitung des Positionspapiers zur Neuheitsschonfrist haben die IP-Experten den Schulterschluss mit anderen Verbänden und Organisationen gesucht, um die Forderung voranzubringen. Während die Mittelstandsallianz die Forderung unterstützt und auch der deutsche Anwaltverein (Juli 2014), haben die Verbände der großen Pharma- und Chemieunternehmen eine differenzierte Position. Sie sehen die Chance auf eine internationale Harmonisierung und wollen nur unter diesem Gesichtspunkt Änderungen am europäischen Patentrecht vornehmen. Die AG hat darüber hinaus Gespräche mit den zuständigen Ministerien BMJ, BMWi und BMBF geführt. Die Forderung ist dabei auf Interesse gestoßen. Die Vertreter der Ministerien haben jedoch auch deutlich gemacht, dass eine Neuheitsschonfrist nur europäisch durchgesetzt werden sollte. Eine internationale Harmonisierung des Patentrechts ist jedoch auch aus Sicht der Ministerien sehr wünschenswert. Verschiedene Gruppen arbeiten auf internationaler Ebene an dieser Idee. Die AG wird sich weiter dazu einbringen.

Das Nagoya Protokoll ist eine internationale Vereinbarung, die die Konvention über biologische Vielfalt konkretisiert. Das Nagoya Protokoll stellt Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen auf anderen Ländern und den Ausgleich der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile auf. Durch die Ratifizierung Uruguays ist das Nagoya Protokoll am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Die Experten diskutierten das Nagoya Protokoll sowie die EU-Verordnung zur Umsetzung des Protokolls. Die EU-Verordnung tritt grundsätzlich gleichzeitig in Kraft und schafft einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen zur Umsetzung des Nagoya Protokolls. Wichtige Bestimmungen der EU-Verordnung (Artikel 4-Verpflichtungen von Nutzern; Artikel 7-Überwachung der Einhaltung durch Nutzer; Artikel 9-Kontrollen der Einhaltung durch die Nutzer) treten erst ein Jahr später, also am 12. Oktober 2015 in Kraft.

BIO Deutschland-Mitglieder können das Protokoll der Sitzung in der Geschäftsstelle erhalten.

Zurück