Juli 2017
Telefonkonferenz der Arbeitsgruppe Schutzrechte und technische Verträge
Zur Abstimmung eines Positionspapiers zu den Verfahren vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA), führte die AG „Schutzrechte und technische Verträge“ Mitte Juli eine Telefonkonferenz durch.
Für das Positionspapier verständigte sich die Arbeitsgruppe auf zwei Kernforderungen:
- Eine festgeschriebene maximale Verfahrensdauer von 24 Monaten sowie
- eine Ausnahmeregelung für KMU bei den Beschwerdegebühren (zur AG-internen Diskussion steht ein 25 bis 50 Prozent niedrigerer Gebührensatz).
Hinsichtlich der ersten Forderung wurde das „Inter Partes Review“ (IPR) Verfahren vor dem US-Patentamt diskutiert, welches es einem Dritten erlaubt, ein erteiltes Patent beim „Patent Trial and Appeal Board“ (PTAB) auf Schutzfähigkeit überprüfen zu lassen. Dieses Verfahren ist auf eine maximale Dauer von 18 Monaten begrenzt. Inwiefern eine Vergleichbarkeit zu den Verfahren vor dem EPA besteht, soll noch geprüft werden. Zudem diskutierten die Teilnehmenden die Erforderlichkeit einer Beschreibungsanpassung bei der Patentanmeldung.